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Erfahrungsberichte zu den Stationen im Referendariat

Der juristische Vorbereitungsdienst teilt sich in fünf grundsätzlich unterschiedliche Abschnitte auf. In jedem dieser Abschnitte werden die Referendarinnen und Referendare zunächst in einzelne Ausbildungsgruppen zusammengefasst, die einer bzw. einem AG-Leiter:in des jeweiligen Fachgebietes unterstehen. Daneben ist jede:r Referendar:in einer bzw. einem Einzelausbilder:in unterstellt. AG-Leiter:in und Einzelausbilder:in sind in der Regel erfahrene Praktiker:innen, abhängig von der jeweiligen Station, mithin Richter:innen, Staatsanwältinnen und -anwälte oder Rechtsanwältinnen und -anwälte. In der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation können Referendarinnen und Referendare ihre Einzelausbilder:innen grundsätzlich frei wählen. Die Erfahrungen sind daher oftmals sehr unterschiedlich. Unsere Erfahrungsberichte sollen dir deshalb nützliche Einblicke in die verschiedenen Stationen, Tätigkeiten und mehr bieten.

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Erfahrungsberichte zur Zivilstation

Die Zivilstation beginnt zunächst mit einem Einführungslehrgang, der auf eine selbständige und praktische Mitarbeit bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen vorbereiten soll. Inhalte sind dementsprechend Grundlagen, Ablauf und Kenntnis der Organisation der Zivilrechtspflege und des Gangs eines Zivilprozesses sowie die Fähigkeit zur Herstellung einfacher zivilrichterlicher Entscheidungen. Diese Inhalte werden in der, sich dem Einführungslehrgang anschließenden, Arbeitsgemeinschaft vertieft und regelmäßig unter prüfungsähnlichen Bedingungen mit ein oder zwei Klausuren und ein oder mehreren Aktenvorträgen geprüft. Im Vordergrund steht bei den Klausuren stets das zivilgerichtliche Urteil. Die Ausbildung bei einer bzw. einem Zivilrichter:in kann indes bei einem der Amtsgerichte des LG-Bezirks oder beim LG selbst erfolgen. In der Einzelausbildung wird neben Urteilen auch eine Relation gefertigt, also eine umfangreichere Akte besonders gutachterlich bearbeitet. Dort sind regelmäßig auch weitere Aktenvorträge zu halten.

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Während die Ausbildung bei einem Amtsgericht eher sehr vielfältige Einblicke in die richterliche Arbeit bietet, sind die Akten beim Landgericht häufig komplexer und von größerem Umfang, und vermögen deshalb oftmals besser auf das Examen vorzubereiten. Es ist daher ratsam, sich bereits vor Beginn des Referendariats Gedanken darüber zu machen, welche Einblicke präferiert werden, um rechtzeitig einen Wunscheinzelausbilder (Landgericht oder Amtsgericht) benennen zu können.

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Erfahrungsberichte zur Strafstation

Die Strafstation beginnt zunächst mit einem Einführungslehrgang, der vor allem auf die selbständige und praktische Mitarbeit bei der Staatsanwaltschaft vorbereiten soll. Inhalte sind dementsprechend die Organisation der Strafrechtspflege, der Gang des Strafverfahrens (Ablauf des Strafverfahrens, Lenkung durch die Staatsanwaltschaft, Stellung der Verfahrensbeteiligten, staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Arbeitsergebnisse und Aufbau eines Plädoyers) sowie die Aufgaben der Strafrechtspflege in ihrer Beziehung zu sozialem Verhalten. Diese Inhalte werden in der, sich dem Einführungslehrgang anschließenden, Arbeitsgemeinschaft vertieft und regelmäßig unter prüfungsähnlichen Bedingungen mit ein oder zwei Klausuren und ein oder mehreren Aktenvorträgen geprüft. Allerdings wird der Schwerpunkt in den Klausuren nicht nur die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung oder das strafprozessuale Rechtsmittelverfahren sein, sondern regelmäßig auch die Abfassung eines Strafurteils, da dies durchaus ebenso Teil des Staatsexamens sein kann. All diese Grundlagen werden schließlich auch bei der bzw. dem Einzelausbilder:in benötigt (Staatsanwältin bzw. -anwalt oder Richter:in beim Strafgericht). Erfolgt die Einzelausbildung bei der Staatsanwaltschaft, so muss die bzw. der Referendar:in sich auch auf mehrere Sitzungsdienste vorbereiten, in denen selbstständig die Sitzungsvertretungen wahrzunehmen sind, inklusive sämtlicher Prozesshandlungen.

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Die Zuweisung der Rechtsreferendarinnen und -referendare zur Staatsanwaltschaft ist der Normalfall. Wer also seine Einzelausbildung bevorzugt am ordentlichen Gericht in Strafsachen absolvieren möchte, muss rechtzeitig einen entsprechenden formlosen Antrag beim zuständigen Ansprechpartner am Landgericht (der Dienststelle) stellen.

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Erfahrungsberichte zur Verwaltungsstation

Die Verwaltungsstation beginnt zunächst mit einem Einführungslehrgang, der auf den Aufbau und die Aufgaben der Verwaltung im demokratischen und sozialen Rechtsstaat und das Verhältnis zu den Bürgerinnen und Bürgern vorbereiten soll. Diese Inhalte werden in der, sich dem Einführungslehrgang anschließenden, Arbeitsgemeinschaft vertieft und regelmäßig unter prüfungsähnlichen Bedingungen mit ein oder zwei Klausuren und ein oder mehreren Aktenvorträgen geprüft. Dazu zählen vor allem die Herstellung und Darstellung von Verwaltungsentscheidungen (Durchführung von auf den Erlass von Erstbescheiden gerichteten Verwaltungsverfahren, sowie Widerspruchsverfahren und Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen) sowie von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (Urteil und Beschluss im Eilverfahren). Die Einzelausbildung kann demgegenüber an jeder Behörde erfolgen, in Ausnahmefällen auch in einem anderen Bundesland (dies gilt sowohl für Bundesbehörden als auch Landesbehörden), an einem Verwaltungsgericht, an einem Sozialgericht oder an einem Finanzgericht, oder sogar an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät zwecks Vertiefungsstudium (insoweit ist insbesondere das sog. Speyer-Semester zu nennen, in dem sich der halbe Weg zum Magister der Verwaltungswissenschaften [Mag. rer. publ.] bestreiten lässt).

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In der Verwaltungsstation liegt es an den Referendarinnen und Referendaren, sich eine:n Einzelausbilder:in auszusuchen. Um jedoch aus der vollen Palette wählen zu können, ist es unbedingt erforderlich, sich rechtzeitig selbst um eine Stelle zu bemühen. In einigen Fällen ist dafür eine förmliche (schriftliche) Bewerbung notwendig, oftmals genügt aber eine E-Mail oder ein Telefonanruf.

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Erfahrungsberichte zur Anwaltsstation

Die Anwaltsstation beginnt zunächst mit einem Einführungslehrgang, der meist von mehreren Anwältinnen und Anwälten geleitet wird, und vor allem über die Organisation einer Kanzlei informieren soll, inklusive Aufbau und Führung, Mandantenakquise, Vertragsgestaltung sowie Gebühren- und Kostenrecht. Die sich dem Einführungslehrgang anschließende Arbeitsgemeinschaft hat demgegenüber insbesondere die Vermittlung von Kenntnissen der Zwangsvollstreckungsverfahren zum Inhalt. Daneben sind Inhalte und Lernziele der AG die Vertiefung der Kenntnisse der Relationstechnik aus anwaltlicher Sicht, das FamFG-Verfahren, Kenntnisse der Grundzüge des Insolvenzverfahrens, Kenntnisse des vorläufigen Rechtsschutzes (Arrestverfahren und einstweiliges Verfügungsverfahren), Kenntnisse des Urkundenprozesses, Kenntnisse der Grundzüge des selbständigen Beweisverfahrens, Kenntnisse der Rechtsmittel und Rechtsbehelfe aus anwaltlicher Sicht sowie der anwaltliche Vergleich. Diese Inhalte werden regelmäßig unter prüfungsähnlichen Bedingungen mit ein oder zwei Klausuren und ein oder mehreren Aktenvorträgen geprüft. Zusätzlich zu dieser Regelarbeitsgemeinschaft findet in den meisten Bundesländern auch ein mehrwöchiger Pflichtlehrgang zum Arbeitsrecht (Grundlagen arbeitsrechtlicher Berufsausübung, arbeitsrechtliche Interessenkonflikte sowie Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlung, Auflösungsantrag und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats) statt. Am Ende der Anwaltsstation findet in einigen Bundesländern die schriftliche Prüfung statt, weshalb diese Station zwangsläufig auch zur Examensvorbereitung genutzt werden muss.

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Die Einzelausbildung erfolgt – dem Namen nach – in der Regel bei einer bzw. einem Rechtsanwältin bzw. -anwalt beziehungsweise in einer Kanzlei, sei es eine mittelständische Kanzlei, Großkanzlei oder auch eine Boutique. Dennoch kann die Einzelausbildung auch in einem Unternehmen oder bei einer bzw. einem Notar:in absolviert werden, wenngleich auch nur zeitlich begrenzt. In jedem Fall rät sich auch hier eine rechtzeitige Bewerbung.

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Erfahrungsberichte zur Wahlstation

Der Name ist Programm: Referendarinnen und Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet. Damit stehen die Türen auch offen für eine Auslandserfahrung. Dazu kann entweder eine Kanzlei mit Sitz im Ausland gewählt werden oder man bedient sich an den Möglichkeiten, die das Auswärtige Amt anbietet. Daneben bieten beispielsweise auch die europäischen Institutionen eine entsprechende Erfahrung an, sei es beim Europäischen Parlament, bei der Europäischen Kommission oder beim Europäischen Gerichtshof [EuGH]. Wer sich jedoch im Inland auf seine mündliche Prüfung vorbereiten möchte, kann dies entweder in einer Kanzlei, einem Unternehmen, einem Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder auch an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z. B. Bielefelder Kompaktkurs) tun. Eine Vielzahl von Rechtsreferendarinnen und -referendaren nutzen die Wahlstation auch als Karrieresprungbrett. Ob die Tätigkeit nun aber einer Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder dazu sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung.

JurCase informiert:

Die Auslandserfahrung während der Wahlstation ist sehr beliebt, weshalb auch hier eine rechtzeitige Bewerbung notwendig ist. Dies gilt vor allem für den öffentlichen Dienst. International tätige Kanzleien verlangen indes häufig, dass bereits die Anwaltsstation erfolgreich bei besagter Kanzlei absolviert wurde. Zu beachten ist aber in jedem Fall, dass in einigen Bundesländern der thematische Schwerpunkt der Wahlstation auch eine Auswirkung auf den thematischen Schwerpunkt des Aktenvortrags hat.

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