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Referendariat

Mit Bestehen des Staatsexamens erlangt der ehemalige Jurastudent die grundsätzliche Zulassungsvoraussetzung für den juristischen Vorbereitungsdienst (kurz Referendariat oder Rechtsreferendariat).

Das Referendariat stellt also die letzte Hürde auf dem Weg zur Berufslaufbahn als Jurist dar. Es dauert zwei volle Jahre und beginnt – auf Antrag (i.S. einer Bewerbung) – regelmäßig nach dem Ersten Staatsexamen, also nach dem Abschluss der Rechtswissenschaften einer Universität. In diesen zwei Jahren sollen umfänglich Kenntnisse aus dem Studium in Praxiserfahrungen umgewandelt und erweitert werden. Das Rechtsreferendariat soll damit auch auf das Zweite Staatsexamen, das sog. Assessorexamen, vorbereiten. Dieser Abschluss besteht aus mehreren Klausuren. Er erlaubt eine Berufsausübung als Richter, Notar, Staatsanwalt und befähigt generell zur Berufswahl innerhalb des Höheren Dienstes.

Die Ausgestaltung des Referendariats ist jedoch Sache der Länder, weshalb es Unterschiede beim Bewerbungsprozess, beim Ausbildungsablauf und sogar beim Zweiten Staatsexamen gibt. Deshalb bieten wir dir einen Leitfaden zu deinem Bundesland mit sämtlichen relevanten Informationen zur Bewerbung und zum Ablauf des Referendariats. Mit unseren Erfahrungsberichten von Referendaren zu deren Einzelausbildung und der Arbeitsgemeinschaft und entsprechenden Interviews erhältst du zusätzlich Eindrücke darüber, was dich erwarten wird.