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GewusstReferendariat

„Wie kann man nur Mörder verteidigen?“

By 7. April 2020Oktober 11th, 2023No Comments
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„Wie kann man nur Mörder verteidigen?“

„Wie kannst du nur?!“

Auf die Aussage, dass man Jura studiert, kommt oft die Antwort: „Da musst du doch dann auch Mörder verteidigen! Also das könnte ich ja nicht!“. Dazu muss man sagen: Nein. Müssen tut das keiner. Diese Aufgabe ist einzig den Strafverteidiger*inne vorbehalten. Warum es aber wichtig ist, dass jede*r einen Rechtsbeistand im Strafverfahren hat und warum sich Jurist*innen dazu entscheiden, Strafverteidigung zu betreiben, hat vielfältige Gründe.

Die Sache mit dem Rechtsstaat

Wir können glücklicherweise sagen, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Das bedeutet, dass rechtlich pönalisiertes Verhalten bestraft wird. Dazu gehört auch die Tötung eines anderen Menschen. Gleichsam gehört aber auch die Unschuldsvermutung (in dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten) zu den Säulen des Rechtsstaates. Die Schuld des Angeschuldigten muss positiv bewiesen werden. Solange gilt eine Person als unschuldig. In einem Strafprozess gegen einen Mörder verteidigt man also technisch gesehen erstmal eine Person, für die die Unschuldsvermutung gilt. Erst nach einer letztinstanzlichen Verurteilung könnte man also sagen: ich habe einen Mörder verteidigt. Verteidigen, das heißt auch nicht immer, Straffreiheit erlangen zu wollen.

Manchmal sind die Beweise so erdrückend oder der Angeschuldigte gesteht sogar. Dann würde man eher versuchen, im Interesse des Mandanten zu handeln. Liegt vielleicht eine psychische Krankheit vor und die Person braucht Hilfe? Lag ein Irrtum vor? Waren andere Personen im Spiel? Manchmal war es die Person auch einfach selbst und bei vollem Bewusstsein.

Strafprozesse sind vielfältig. Mordprozesse sind kompliziert und auch gar nicht mal so häufig. Um wegen Mordes angeklagt zu werden, müssen bei einem Tötungsdelikt Mordmerkmale vorgelegen haben, die nur abschließend geregelt sind. Meistens sind es die Aufsehen erregenden Fälle, die durch die Medien gehen. Ein Mord ist nun mal von einem größeren öffentlichen Interesse als ein Internetbetrug oder ein Straßenverkehrsdelikt.

Die genannten Mordmerkmale indizieren auch, dass die Tötung in besonderer Weise vorgenommen wurde. Diese Fälle sind oft blutig, grausam oder schockierend und bekommen deshalb so viel Aufmerksamkeit. Einen anderen Menschen zu töten bedarf der Überwindung einer großen Hemmschwelle. Meistens steckt eine vielschichtige Problematik hinter der Tat. Es wäre schlicht nicht gerecht, den Angeschuldigten alleine und hilflos der Staatsanwaltschaft und dem Strafrichter gegenüber treten zu lassen. Jeder verdient einen Beistand im Strafprozess. Selbst, wenn es sich um eine Mordanklage handelt.

Irren ist menschlich

Einen wegen Mordes angeklagten Menschen zu verteidigen bedeutet nicht, die Tat gut zu heißen, sich mit dem Täter zu identifizieren oder eine Seite einzunehmen. Es bedeutet nur, den Rechtsstaat zu wahren und zu verteidigen. Manchmal bedeutet es auch, einen Unschuldigen vor einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu bewahren, denn das ist nun mal die starre Straffolge des Mordparagraphens.

Es gibt durchaus Strafverteidiger, die ihren Mandaten nicht fragen, ob er es wirklich war. Denn jeder Anwalt ist auch ein Organ der Rechtspflege und macht sich strafbar, wenn er falsche Beweise anführt oder Wahrheiten verschleiert. Manche Strafverteidiger arbeiten auch als Pflichtverteidiger. Sie werden einem Angeschuldigten zugewiesen, der sich selbst keinen Anwalt leisten kann. Gerade in größeren, schwierigeren Fällen kann es vorkommen, dass der Anwalt von seiner Mandantschaft wieder loskommen will. Manchmal kommen Mandant und Pflichtverteidiger auch nicht miteinander aus und wollen voneinander gelöst werden. Dies ist laut Bundesgerichtshof nur möglich, „wenn aus Sicht eines vernünftigen und verständigen Angeklagten endgültig und nachhaltig das Vertrauensverhältnis erschüttert ist“. Bei einer Pflichtverteidigung kann nur das Gericht den Verteidiger vom Mandanten entbinden. Bei einer Wahlverteidigung (Angeklagter bezahlt den Verteidiger selbst) kann das Mandat auch vom Verteidiger aus niedergelegt werden.

Jeder hat seine eigene moralische Grenze. Vielleicht geschah die Tötung in Notwehr, um das eigene Leben zu retten. Auf der anderen Seite gibt es Menschen, die aus tiefster verachtenswerter Gesinnung töten. Aus Hass, Eifersucht oder Blutsucht. In diesem Zusammenhang fällt oft das Wort Femizid (Tötung von weiblichen Lebenspartnerinnen oder Ex-Partnerinnen).

Ich persönlich habe größten Respekt vor Juristen, die in schwer ertragbaren Fällen die Distanz zur Tat wahren können und dem Angeklagten die beste rechtsstaatliche Behandlung zukommen lassen können. Das heißt nicht, einen Schuldigen vor dem Gefängnis zu bewahren. Das heißt nur, in seinem besten Interesse zu arbeiten.

Mörder verteidigen = unmoralisch?

Es ist meiner Meinung nach keine Frage der Moral, ob man einen des Mordes angeschuldigten Menschen verteidigt oder nicht. Es ist eine Frage des Glaubens an den Rechtsstaat und der Annahme, dass jeder Mensch als unschuldig gilt, bis das Gegenteil bewiesen wurde. Es scheint schwer verständlich, gerade in medial wirksamen Verfahren über besonders grausame Taten. Allerdings macht eben das unser Rechtssystem aus und diese Werte müssen von den Strafverteidiger*innen beschützt werden. Denn schlussendlich kann der Mensch immer noch unschuldig sein. Nicht jeder, der angeklagt wird, ist auch der Täter. Die Unschuldsvermutung kennzeichnet unseren Rechtsstaat. Strafverteidigung besteht für die meisten Anwältinnen und Anwälte zum geringsten Teil aus Tötungsdelikten. Daher ist die Antwort auf die Frage: „Wie kann man nur Mörder verteidigen?“ sehr komplex. Man muss sich bewusst machen, dass Verteidigung im Strafprozess und ein Gutheißen einer Tat nichts miteinander zu tun haben.

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Beitragsautor:

Lisa-Marie Schuchardt

Lisa-Marie Schuchardt

Lisa-Marie absolvierte nach ihrem Jurastudium ein Auslandsstudium in Aberdeen für den Master of Laws (LL.M.). Zu Beginn ihrer Tätigkeit bei uns schrieb sie hauptsächlich über das Studium. Im Anschluss dessen berichtete sie von ihrem Masterstudium. Außerdem leistete sie einen maßgeblichen Beitrag für unsere #Gewusst-Reihe.

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