Skip to main content
Referendariat

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

By 28. Mai 2019November 20th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht_Zivilstation_FB

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Erfahrungsbericht und Tipps für die Urteilsklausur

Auch bei umfangreicher Vorbereitung auf die Zivilstation sind die Anforderungen der Klausuren zunächst schwer abzuschätzen. Der folgende Erfahrungsbericht soll einen kurzen Einblick über die Anforderungen sowie Tipps und Tricks zum erfolgreichen Klausurschreiben geben.

In Schleswig-Holstein ist die Zivilstation die zweite Station im Referendariat. Nach dreiwöchigem Einführungslehrgang in Form von Blockunterricht begann die eigentliche Einzelausbildung, die mit der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft ergänzt wurde. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft wurden auch drei Probeklausuren angeboten.

Diese waren verpflichtend, obwohl laut Aussage der AG-Leiter regelmäßig nicht alle Referendare dies ernst nähmen. Vom Schwänzen der Klausuren kann ich auch – abseits vom verlorenen Lerneffekt – nur abraten, weil dies in der AG-Bescheinigung vermerkt und somit auch der Personalakte beigefügt wird. Im Krankheits- oder Urlaubsfall wird natürlich erlaubt, die jeweilige Klausur zu einem späteren Zeitpunkt nachzuschreiben.

Allgemeines zur Urteilsklausur

Im Rahmen der Zivilstation lernt man einen neuen Klausurtyp kennen: Die Urteilsklausur. Da die genauen Abläufe nebst Bearbeitungstipps sehr umfangreich in einschlägigen Lehrbüchern und Skripten besprochen werden, halte ich mich hierbei sehr kurz. Ich bevorzuge bei Skripten zwar generell Kaiser, kann für die Urteilsklausur aber auch „Die Zivilakte“ von Dresenkamp/Sachtleber nur wärmstens empfehlen. Während Kaiser sich wie gewohnt ausführlich mit Technik, Taktik und Formulierungshilfen beschäftigt, erklären Dresenkamp/Sachtleber den Verfahrensgang eines einzelnen Falls von der Klageschrift bis zum Urteil. Letzteres bietet sich vor allem zu Beginn der Station an, um einen Überblick zu gewinnen.

Die Reihenfolge der Arbeitsschritte

Der größte Unterschied zwischen der staatsanwaltschaftlichen Entschließungsklausur und der Urteilsklausur besteht darin, dass im Rahmen der Urteilsklausur lediglich der praktische Teil, das Urteil, Bestandteil der Prüfung ist. Zur Lösungsfindung ist zwar ebenfalls ein Gutachten zu skizzieren, dies wird jedoch nicht mit abgegeben. Wie auch im ersten Staatsexamen ist die richtige Zeiteinteilung sehr wichtig. Der vorgelegte Aktenauszug sollte zunächst, beginnend mit dem Bearbeitervermerk, mehrfach sorgfältig gelesen werden. Dies sollte ½ Stunde nicht überschreiten.

In der darauf folgenden Stunde sollte der Tatbestand geschrieben werden. In den nächsten zwei Stunden sollte die Lösung skizziert werden. Dann sollten Rubrum, Tenor und die letzte Seite mit den Nebenentscheidungen geschrieben werden. Hierfür sollten nicht mehr als 5 Minuten veranschlagt werden. Das Ausformulieren der Entscheidungsgründe sollte nicht länger als 1 ¼ Stunden dauern. In der verbleibenden Zeit sollte die Klausur noch einmal durchgelesen und auf Fehler geprüft werden.

Wenn sich ein Zeitproblem einstellt, sollte die Klausur „von hinten“ zu Ende geschrieben werden. Spätestens zehn Minuten vor Schluss muss die ggf. erforderliche Zinsentscheidung begründet werden, die Normen bzgl. etwaiger prozessualer Nebenentscheidungen genannt werden, die Unterschrift des erkennenden Richters angeführt und etwaig über den Streitwert entschieden werden. Dann sollte noch einmal der Tenor auf Vollständigkeit geprüft und im Schnellverfahren ab der Stelle weitergeschrieben werden, bei der man abgebrochen hatte. So kann man zumindest vermeiden, eine unfertige Klausur abzugeben.

Der Ablauf meiner Stationsklausuren

Während meiner Stationszeit wurden insgesamt drei Klausuren mit ungefähr je einem Monat Abstand angeboten. Die Klausuren wurden hierbei im AG-Raum zur gewohnten Zeit gemeinsam geschrieben, konnten wahlweise aber auch in Heimarbeit angefertigt werden. Strikte Examensbedingungen konnten somit nicht komplett eingehalten werden.

Die erste Klausur fand nach einem Monat Stationszeit statt. Sehr positiv empfand ich hierbei, dass ausgesonderte GPA-Klausuren genutzt wurden, die bereits Examensniveau hatten. Unser AG-Leiter teilte uns allerdings mit, dass sie an einigen Klausuren Änderungen vorgenommen hatten, um sie an unseren Stand anzupassen. Bei der ersten Klausur handelte es sich um eine Schmerzensgeldklausur, bei der der Anspruch auf Schmerzensgeld aus einer werkvertraglichen Pflichtverletzung folgte. Bei dieser ersten Klausur war ich völlig überfordert.

Zwar hatte ich mich sowohl mit dem Kaiser als auch mit dem Dresenkamp/Sachtleber sorgfältig auf die Klausur vorbereitet, konnte aber die gelernten Arbeitsschritte nicht ad hoc umsetzen. Auch war es sehr ungewohnt, kein ausformuliertes Gutachten zu fertigen, sondern die Skizze in die Entscheidungsgründe einfließen zu lassen. Auch die zu fertigende Beweiswürdigung erforderte einige Zeit. Trotzdem konnte ich die Klausur innerhalb der gestellten Zeit beenden und auch bestehen. Etwas gewöhnungsbedürftig war auch der Korrekturstil des AG-Leiters, der aufgrund absolut unleserlicher Handschrift „kodierte“ Korrekturhinweise verwendete. D.h. er fertigte mit dem PC eine Liste der häufigsten Korrekturhinweise und schrieb an den Rand der Klausuren lediglich die Fehlernummer.

In der zweiten Klausur, die im Wesentlichen Mängelrechte und ein Versäumnisurteil beinhaltete, lief das Zeitmanagement dann bereits weitaus besser. Allerdings war die Einbettung des Versäumnisurteils in das Urteil ungewohnt. Diese Klausur bestand ich dann auch bereits mit befriedigender Note.

Die letzte Klausur behandelte vertragliche Rücktrittsrechte zwischen Unternehmern und die Widerklage. Wiederum lief das Zeitmanagement aufgrund der bereits erlangten Routine immer besser. Doch auch die Behandlung der Widerklage im Urteil erforderte einige Umsetzungszeit.

Pro Klausur erfolgte die Besprechung in der AG immer in der Woche vor der nächsten Klausur. Dies hatte einerseits den Vorteil, dass etwaige Problemschwerpunkte für die nächste Klausur noch im Hinterkopf blieben. Allerdings hatte es auch den – nicht zu unterschätzenden – Nachteil, dass vor der Besprechung wieder mehrere Ausbildungsakten bearbeitet worden waren, sodass der Klausursachverhalt bzw. die getätigte Bearbeitung zum Großteil bereits wieder vergessen war.

Fazit:

Die angebotenen Klausuren in der Zivilstation mitzuschreiben habe ich nicht bereut. Auch wenn das nötige Wissen in der AG vermittelt wurde, ist die Umsetzung desselben zu Beginn doch recht schwierig und benötigt eine gewisse Einarbeitungszeit. Man sollte nicht unterschätzen, dass im zweiten Examen der dreifache Umfang (Sachverhaltsfindung, Gutachten und Urteil) im Vergleich zum ersten Examen verlangt wird, aber trotzdem nur fünf Stunden Zeit bleiben. Ich konnte durch die AG-Klausuren viel lernen und Sicherheit für den nun anstehenden Klausurenkurs sammeln. Und da zwar die Anzahl, aber nicht die Note der mitgeschriebenen Klausuren in der AG-Bescheinigung vermerkt wird, fällt mir eigentlich kein vernünftiger Grund ein, diese Chance verstreichen zu lassen.

-Regina

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
2. STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Regina Kardel

Regina Kardel

Regina berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat. Mittlerweile ist sie zugelassene Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei. Deshalb schreibt sie aktuell für JurCase-Jobs über die anwaltliche Karriere.

Alle Beiträge von Regina Kardel ansehen