Mein erster Monat als Referendarin
Mein erster Monat als Referendarin in Berlin ist nun vorbei. In diesem Beitrag möchte euch erzählen, wie es mir in diesem Monat ergangen ist, was euch aller Voraussicht nach in etwa erwarten wird und was man beachten sollte.
Die Infoveranstaltungen
Schon vor dem offiziellen Start am 02. Mai gab es am 25. April eine Infoveranstaltung des Personalrats der Referendare. Dort ging es vor allem um den Ablauf des Referendariats, Klausuren, Finanzen und Urlaub. Bei der offiziellen Infoveranstaltung dann einige Tage später waren die Themen zwar sehr ähnlich, allerdings haben wir dort zusätzlich auch unsere Ernennungsurkunde bekommen – offiziell Rechtsreferendar/in!
Außerdem haben wir Info- und Fristenzettel bekommen, auf denen zum Beispiel steht, bis wann man die einzelnen Stationen und sein Berufsfeld gewählt haben muss. Auch erhielten wir den Stundenplan des Einführungslehrgangs im Zivilrecht, auf dem steht, wo und wann die Kurse stattfinden.
Der Einführungslehrgang
Mein Einführungslehrgang fand am Kammergericht Berlin statt, dem OLG Berlins. Er findet in kleinen Arbeitsgemeinschaften (AGs) statt, genauso wie es auch in den weiteren anderthalb Jahren sein wird. Zusammen mit einer anderen AG sind wir nun insgesamt 27 Leute, also durchaus vergleichbar mit einem Klassenverband damals in der Schule. In einem Raum, der mit seinen Tafeln und Tischen ebenfalls an den Schulunterricht erinnerte, referierten zwei Richter des Kammergerichts über die Grundlagen der ZPO und darüber, wie ein Urteil geschrieben wird. Während des Einführungslehrgangs prasselten bereits viele Eindrücke und Infos auf uns ein und plötzlich wurde einem bewusst, dass wir hier Dinge lernen würden, die zum Alltag jedes Richters gehörten und wussten, dass wir dies in einem Monat auch tun würden.
Dass wir nun, im Gegensatz zum Studium, keine aufbereiteten Sachverhalte bekommen, sondern streitige, die oftmals eine Beweisaufnahme erfordern und bei denen wir selbst rausfinden müssen, welche Partei die Wahrheit sagt, ist sehr ungewohnt. Und auch die Umstellung, nun nicht mehr im Gutachtenstil, sondern im Urteilsstil schreiben zu müssen, bedarf sicherlich einer gewissen Zeit.
Der Zeitaufwand
Im Einführungslehrgang hatten wir im Schnitt 15 Stunden pro Woche Unterricht verteilt auf ein bis drei Tage pro Woche. So entspannt wie in diesem Zeitraum wird es wohl nie wieder während des Referendariats. Man hat ausreichend Zeit, um die Inhalte nachzuarbeiten und das ganze neue Wissen zu verarbeiten. Die ist aber auch absolut nötig, da es doch eine ganze Menge ist, die zu Beginn „wegepackt“ werden will.
In der Zeit danach kommt es nochmal mehr auf gutes Zeitmanagement an, denn neben der AG muss man nun noch zwei Mal pro Woche zum Gericht, einmal pro Woche Klausur schreiben und arbeiten (wenn man einen Nebenjob hat).
Die Stationswahl
Ein sehr wichtiges Thema ist die Wahl der Stationen. Damit sollte man am besten schon vor Beginn des Referendariats beginnen, da die begehrtesten Stellen aller Stationen sonst schon vergeben sind.
Zivilgericht
In Berlin kann man sich seinen Richter für die Zivilstation nicht aussuchen. Den bekommt man genauso wie das Gericht innerhalb Berlins zugeteilt. Somit ist die erste Station bereits fix und man muss sich um nichts weiteres kümmern.
Staatsanwaltschaft
Nach der Zeit beim Richter geht’s für die Strafstation zum Staatsanwalt. Diesen kann man sich nun aussuchen. Macht man dies nicht, wird man einem zugewiesen. Im Büro des Personalrats gibt es sieben Ordner voller Protokolle zu den Berliner Staatsanwälten. In diesen Protokollen haben ehemalige Referendare ihre ausbildenden Staatsanwälte anhand von Kriterien wie Zeitaufwand, Lerneffekt, Noten, Aufgaben und Sympathie bewertet.
Mithilfe der Protokolle kann man sich dann einen Staatsanwalt aussuchen. Zu beachten ist natürlich auch sein Tätigkeitsgebiet, denn dieses ist durchaus wichtig und man kann sich eins nach eigenem Interesse oder Examensrelevanz aussuchen. Allgemeine Delikte sind zum Beispiel viel näher am Examen als Wirtschaftskriminalität.
Nachdem man sich eine Liste mit den favorisierten Staatsanwälten rausgeschrieben hat, muss man telefonisch erfragen, ob sie noch Ausbildungskapazitäten für den gewünschten Zeitraum haben. Wenn ja, muss man dies der Verwaltung noch mitteilen, und die Station ist sozusagen safe. Um den Staatsanwalt kann man sich schon vor Beginn des Referendariats kümmern. Im Zweifelsfall kann man es aber auch noch in den ersten Wochen des Referendariats machen, da sind auch noch sehr viele gute Staatsanwälte verfügbar.
Verwaltungsstation
Die dreieinhalbmonatige Verwaltungsstation verbringt man bei einer Behörde. Von Senatsverwaltungen über Polizei oder Bundestag gibt es ein recht großes Spektrum an Möglichkeiten. Hier geht es bei der Wahl wohl vorrangig um die Fragen nach voraussichtlichem Zeitaufwand und individuellem Interesse. In jedem Fall sollte man sich gerade bei der Verwaltungsstation schon vor Beginn des Referendariats um einen Platz kümmern. Diese Erfahrung musste ich leider auf die unsanfte Art machen, denn als ich in der ersten Woche meines Referendariats versuchte, einen attraktive Option zu ergattern, waren viele Plätze schon belegt.
Anwaltsstation
Die Anwaltsstation ist die mit Abstand längste Station. In Berlin darf sie aufgeteilt werden, jeder Teil muss aber mindestens drei Monate lang sein. So kann man zum Beispiel in eine Kanzlei und ein Unternehmen gehen und so verschiedene Erfahrungen sammeln. Auch hier gibt es wieder eine Vielzahl an Wahlmöglichkeiten, etwa zwischen einer renommierten Großkanzlei, in der man viel zu tun hat und einer kleinen Kanzlei, die einem in den Monaten vor dem Examen Zeit lässt, um sich intensiv auf dieses vorzubereiten. Natürlich gibt es auch Großkanzleien, die darauf Rücksicht nehmen. Das muss man beim Vorstellungsgespräch erfragen. Davor sollte man m. M. n. auch keine Angst haben, zumal die Anwälte ja aus eigener Erfahrung wissen, dass nach der Anwaltsstation die Klausuren anstehen und was die entsprechende Vorbereitung einem abverlangt.
Wahlstation
Auch um diese letzte Station sollte man sich zeitnah kümmern, wenn man zu einer beliebten Stelle gehen möchte. Allerdings sind die Möglichkeiten hier sehr vielfältig, da der Ausbilder für die Wahlstation „nur“ Volljurist sein muss. Daher kann es auch von Vorteil sein, mit der Wahl dieser Station zu warten, bis man weiß, in welche Richtung man noch weiter reinschnuppern möchte.
In Berlin ist es außerdem möglich, einen Aktenvortragslehrgang im letzten Monat der Wahlstation zu absolvieren. Dies ist neben oder statt der gewählten Stationsausbildung möglich. Der Lehrgang ist freiwillig und soll die Referendare auf den Aktenvortrag vorbereiten. Auch hier ist nämlich daran zu denken, dass nach dieser Station die mündliche Prüfung ansteht. Wer sich für das selbstständige Üben entscheidet, findet hier eine Vielzahl an kostenlosen Aktenvorträgen zum Download.
Fazit
Der erste Monat des Referendariats ist vom Zeitaufwand her relativ entspannt. Man hat viel Zeit, den Stoff der AG vor- und nachzubereiten. Dennoch sind diese ersten Wochen sehr wichtig, da die Referendare auf die Zeit beim Gericht vorbereiten werden sollen. Den Rest der Zeit sollte man unbedingt in die Bewerbung um die folgenden Stationen investieren, damit man das Referendariat in größtmöglichem Maße nach den eigenen Vorstellungen und Präferenzen gestalten kann.
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