Die Zivilstation findet am Zivilgericht statt. Es werden Urteile und Beschlüsse sowie entsprechende Gutachten zu laufenden Verfahren angefertigt. Hierzu ist die Verwendung von Fachliteratur unerlässlich, um eine gerichtliche Entscheidung zu entwerfen, die sich nicht ohne Weiteres angreifen lässt. Doch aller Anfang ist schwer, weshalb eine Einarbeitung mittels Skripten ratsam ist.
Kommentare & Gesetzestexte für deine Zivilstation
Während die Amtsgerichte und Landgerichte auf eine Vielzahl juristischer Fachliteratur zurückgreifen können, sollten sich die Referendar:innen mit Blick auf das Zweite Staatsexamen möglichst auf die dort zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte beschränken. Dies sind für die Kommentierung des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] der Grünberg (vormals Palandt) und für die Kommentierung der Zivilprozessordnung [ZPO] der Thomas/Putzo. In einigen Bundesländern ist zusätzlich die Kommentierung des Handelsgesetzbuches [HGB] von Hopt zulässig. Kommentare sind eine große Hilfe, vor allem bei exotischen Rechtsproblemen, Definitionen, Prüfungsschemata und Urteilstenorierungen.
Für die Gesetzestexte ist – wie auch im Studium – der Habersack (vormals Schönfelder) „Deutsche Gesetze“ zulässig. Dieser umfasst als Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts zahlreiche Gesetze, die neben dem Bürgerlichen Recht, die Zivilprozessordnung und das Handelsgesetzbuch, beispielsweise auch das Strafgesetzbuch [StGB] abdecken.
Die Zivilstation ist eine spannende Zeit. Doch gerade zu Beginn des Referendariats stellen sich viele Fragen zur Organisation, zum Ablauf etc. Als frische:r Referendar:in verliert man schnell einmal den Überblick. Lerne deshalb aus den Erfahrungen derjenigen Referendar:innen, die diese Station bereits erfolgreich absolviert haben. Verschiedene Erfahrungsberichte findest du hier.
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Skripte & Lehrbücher für deine Zivilstation
Während die Fachliteratur der Umsetzung des formellen und materiellen Rechts dient, bilden Skripte und Lehrbücher die Basis des juristischen Handwerks. Denn der Aufbau der gerichtlichen Entscheidungen ist strikt vorgegeben und die erfolgreiche Umsetzung bedarf einiger Übung. Selbst Examenskandidat:innen vergessen gerne einmal das Aktenzeichen im Rubrum – ein fataler Fehler. Auch die Darstellung des Sachverhalts im sog. Tatbestand ist schwieriger als es sich zunächst anhört. Gleiches gilt beispielsweise für die Darstellung von Meinungen oder Rechtsproblemen.
Referendar:innen sollten deshalb möglichst von Beginn an den Aufbau eines Urteils oder eines Beschlusses sauber erlernen, um nicht im Nachhinein an der Menge des noch zu erlernenden Stoff zu versinken. Hierzu eignen sich hervorragend entsprechende Skripte und Lehrbücher, die den Aufbau erklären und auf mögliche Fehlerquellen hinweisen. Der saubere Aufbau einer gerichtlichen Entscheidung entscheidet zwar nicht zwingend über Bestehen und Nichtbestehen, mit ihm lassen sich aber Punktzahlen im zweistelligen Bereich erzielen.
Skripte und Lehrbücher sind zwar für die praktische Vorbereitung unerlässlich. Als Ergänzung dazu solltest du jedoch auch einmal in unsere Rubrik #Gewusst schauen und zwar zum Thema Klausuren Schreiben. Denn dort findest du nicht nur aktuelle Rechtsprechung, sondern auch allerhand Tipps & Tricks für die erfolgreiche Bearbeitung von Assessorklausuren.