Skip to main content
Referendariat

Die Einzelausbildung in der Zivilstation

By 14. Mai 2019Oktober 18th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht_Zivilstation_FB

Die Einzelausbildung in der Zivilstation

Erfahrungsbericht und Tipps für die Einzelausbildung

Auch bei umfangreicher Vorbereitung auf die Zivilstation sind Umfang und Anforderungen der Einzelausbildung schwer abzuschätzen. Der folgende Erfahrungsbericht soll euch einen kurzen Einblick in die Anforderungen meiner Einzelausbildung sowie Tipps für eure eigene Ausbildung liefern.

In Schleswig-Holstein ist die Zivilstation die zweite Station im Referendariat. Nach einem dreiwöchigen Einführungslehrgang in Blockunterricht begann dann die eigentliche Einzelausbildung, auf deren Basis das spätere Stationszeugnis gefertigt werden wird.

Allgemeines zur Einzelausbildung

Im Verlauf des Einführungslehrgangs wird man gebeten, zwei Zuweisungswünsche anzugeben. Für die Hamburger Referendare empfahl es sich z.B., eine Zuweisung an das Amtsgericht Norderstedt oder Eckernförde zu erbitten, um kürzere Fahrtzeiten zu erhalten. Für Kieler Referendare empfiehlt es sich hingegen, eine Zuweisung an das Landgericht zu erbitten, weil das Amtsgericht Kiel nur sehr wenige Ausbildungsplätze anbietet. Für die Zuweisung an das Landgericht kann man sich allgemein (also für alle Kammern) aufstellen lassen, oder je nach Neigung eine bestimmte Kammer erbitten. Wer z.B. eine Neigung zum Handels- oder Arzthaftungsrecht aufweist, kann sich einer Handelskammer bzw. der Arzthaftungskammer zuweisen lassen. Etwa zwei Wochen nach Abgabe der Zuweisungswünsche erhält man die konkrete Zuweisung. Es empfiehlt sich – wie in der Staatsanwaltschaft – den Ausbilder bereits vor Beginn der Einzelausbildung aufzusuchen, um sich vorzustellen. Abseits von der allgemeinen Höflichkeit kennt man so bereits den Weg zum Büro des Ausbilders, kann sein Aussehen in Erfahrung bringen und auch erste Fragen zum Dezernat und den Anforderungen stellen.

Generell ist zu sagen, dass Art und Umfang der Einzelausbildung je nach Charakter des Ausbilders auch in der Zivilstation weiterhin unterschiedlich verlaufen. In meinem Durchgang bekamen manche Referendare 3-4 bändige „Gürteltiere“ zur Bearbeitung, andere bekamen höchstens 100-seitige Akten. Auch die Bearbeitungsdauer variierte zwischen einer und drei Wochen pro Akte. Weiterhin variierte die Frequenz der erwarteten Präsenz beim Ausbilder zwischen einem und drei Nachmittagen pro Woche. Ebenso verhielt es sich mit der Einübung der Aktenvorträge, die von einigen Ausbildern nur widerwillig angeboten wurde.

Es kann also auch für die Zivilstation sehr hilfreich sein, wenn Freunde und Bekannte aus älteren Durchgängen Tipps und Tricks zum jeweiligen Ausbilder geben können, damit man sich bereits zu Beginn auf einige Eigenheiten einstellen kann. Denn diese angesprochenen Eigenheiten beziehen sich nicht nur auf den erwarteten Arbeitseifer, zusätzlich wirkt sich die spezielle Arbeitsweise des Ausbilders auch massiv auf die Aktenbearbeitung aus. Jeder Richter hat seine eigene Art, Verfügungen, Beschlüsse und Urteile zu schreiben, die sich teilweise massiv von der in der AG gelernten Art unterscheidet.

Hierbei empfiehlt es sich ebenfalls, vor allem im Hinblick auf das durch den Ausbilder ausgestellte Zeugnis, die beigebrachte Art zu ignorieren und sich für die Ausbildungsakten streng nach Weisung des Ausbilders zu richten. Erwartungsgemäß werden langatmige Diskussionen, dass dieses oder jenes in der AG-Klausur oder der AG selbst als richtig bewertet wurde, nicht gern gesehen und führen im schlimmsten Fall dazu, dass man es sich mit dem Ausbilder gründlich verdirbt. Das heißt natürlich nicht, dass man diese Punkte nicht zu Beginn kurz ansprechen sollte. Man sollte sich allerdings überlegen, ob man mit dreiwöchiger Einführungslehrgangs-Bildung wirklich vehement gegen einen gestandenen Richter argumentieren möchte, der das bereits mehrere Jahre in seiner gewohnten Art macht.

Und ob man das in der Ausbildung geforderte im Examen oder dem späteren Berufsleben verwendet, bleibt ja wiederum jedem selbst überlassen.

Der Ablauf meiner Einzelausbildung

Als ich meinen Einzelausbilder zur Vorstellung aufsuchte, hatte dieser leider eine so schlimme Stimmbandentzündung, dass wir uns nur mittels Gesten auf einen anderen Termin zur Besprechung verständigen konnten. Zusätzlich erfuhr ich durch Vorhalten des Sitzungsplanes, dass seine Sitzungstage mittwochs und freitags stattfanden. Zum Ende meines Einführungslehrganges hatte sich seine Entzündung dann dermaßen verschlimmert, dass er krankgeschrieben war. Er hatte mir aber eine Akte nebst persönlicher Notiz herauslegen lassen, sodass ich mich in seiner Abwesenheit an meinem ersten Urteil versuchen konnte.

Ich hatte mich allgemein für das Amtsgericht und das Landgericht Kiel beworben und war der Kammer für Rechtsanwaltsstreitigkeiten am Landgericht zugewiesen worden. Mein Ausbilder befand zu Recht, dass die dezernatstypischen Akten für mich nicht lösbar seien. Allerdings liefen im Dezernat auch genügend allgemeine Rechtsstreitigkeiten ein, aus denen er die examensrelevantesten für mich heraussuchte. Da er bislang noch als Proberichter tätig war und sein Examen daher auch erst vor kurzem abgelegt hatte, lasen diese Akten sich teilweise wie KLK-Klausuren.

Ich war im Durchschnitt zwei-dreimal pro Woche bei ihm. Hierbei entfielen ca. 3 Stunden auf Besprechung und Vorbereitung der Akten und ein weiterer Tag auf die Sitzungsbegleitung. Ich bekam im Durchschnitt eine Akte pro Woche zur eigenständigen Bearbeitung. Sobald er wieder sprechen konnte, stellte er mir dann eine Frage, die meine komplette Station bestimmen sollte: Hängematte oder Bootcamp? Hätte ich die Hängematte gewählt, wäre zwischen meinem Ausbilder und mir ein Nichtangriffspakt geschlossen worden, zu deutsch: Nervst du mich nicht, nerve ich dich nicht und du bekommst 8-9 Punkte sicher im Zeugnis. Allerdings entfiele auch der Lerneffekt. Ich entschied mich für das Bootcamp, in dessen Rahmen Arbeitseifer und Eigeninitiative vorausgesetzt wurden und ich streng nach Leistung bewertet würde.

Die Entscheidung habe ich während der Station mehr als einmal bereut, allerdings nicht mehr, als ich mein Zeugnis in der Hand hielt, dass die Hängemattenpunkte deutlich überstieg. Als sehr angenehm empfand ich, dass ich auch im Rahmen des Bootcamps weder Nacht- noch Wochenendschichten einlegen sollte. Aufgrund bestehender Defizite im materiellen Recht und dem allgemeinen Problem der Prokrastination musste ich diese Vereinbarung aber dennoch das ein oder andere Mal brechen .

Mein Ausbilder bot mir weiterhin die Einübung von Aktenvorträgen zur Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung an. Dieses waren ehemalige GPA-Fälle, die er intensiv mit mir besprach und auch alternative Lösungswege wertete. Noch wertvoller war für mich aber sein Angebot, auch die jeweiligen Sitzungsakten als Kurzvortrag aufzubereiten und ihm vorzutragen. Dies steigerte sowohl meine Effizienz im Rahmen der Aktenbearbeitung als auch meine Routine bei Aktenvorträgen.

Nach der Hälfte der Stationszeit konnte ich meinen Ausbilder auch auf meinen derzeitigen Notenstand ansprechen. Hierbei bekam ich eine fundierte Kritik mit konkreten Verbesserungsvorschlägen, um meine Note noch zu verbessern. Im Folgenden berücksichtigte ich die angesprochene Kritik und konnte mich so noch in den gewünschten Notenbereich verbessern. Zu dieser Zeit besprachen wir auch die Möglichkeit einer Sitzungsleitung sowie von Dezernatsarbeit, was mir beides viel Spaß machte und einen fundierten Einblick in die richterliche Tätigkeit bescherte.

Zum Ende der Station erhielt ich das Stationszeugnis, das ich mir am letzten Stationstag abholen konnte. Den Zeugnisentwurf bekam ich hierbei ausgehändigt, konnte diesen in Ruhe durchgehen und eventuelle Änderungswünsche notieren, um sie im Anschluss mit dem Ausbilder zu besprechen.

Fazit:

Im Rahmen der Einzelausbildung hängt sehr viel von der Person des Ausbilders ab. Aber auch vermeintlich schwierige Ausbilder können mit gezeigtem Eigenengagement für sich gewonnen werden. Besonders wichtig ist es hierbei, auf die angesprochene Kritik einzugehen und diese im weiteren Verlauf der Station zu beachten. Auch bei Sonderwünschen, wie z.B. Mediationsteilnahme, Sitzungsleitung oder Dezernatsarbeit, empfiehlt es sich, den Ausbilder bereits zu Beginn auf das bestehende Interesse anzusprechen und im Lauf der Zeit am Ball zu bleiben.

Ich war mit dem Verlauf meiner Einzelausbildung in der Zivilstation sehr zufrieden, habe durch meinen Ausbilder sehr viel lernen können und behalte die Zeit beim Landgericht Kiel daher in sehr guter Erinnerung.

Dir wünsche ich natürlich ebensoviel Glück!

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
ZWEITES STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Regina Kardel

Regina Kardel

Regina berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat. Mittlerweile ist sie zugelassene Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei. Deshalb schreibt sie aktuell für JurCase-Jobs über die anwaltliche Karriere.

Alle Beiträge von Regina Kardel ansehen