Skip to main content
GewusstReferendariat

Die Arbeitsrechtsklausur

By 19. November 2019März 7th, 2022No Comments
Assessorexamen

Die Arbeitsrechtsklausur

Gem. § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 HS. 2 JAPO hat eine der 5 zivilrechtlichen Klausuren zwingend Arbeitsrecht zu beinhalten. In Bayern hat sich die fünfte und letzte Zivilrechtsklausur als Arbeitsrechtsklausur etabliert. Deshalb gibt es auch einen Speziallehrgang zum Thema „Arbeitsrecht“, der in der Regel von einem Arbeitsrichter des hiesigen Arbeitsgerichts abgehalten wird.

Der Arbeitsrechtslehrgang

Der Arbeitsrechtslehrgang geht ca. 2 Wochen. Um ehrlich zu sein, war unser Arbeitsrechtslehrgang leider nicht ganz wie ich ihn mir vorgestellt habe. Aber dennoch habe ich einige wichtige Dinge daraus mitgenommen. Jedenfalls haben wir hilfreiche Tipps aus der Praxis erhalten, um die Klausur aus der Praktikersicht besser lösen zu können. Insgesamt habe ich mich aber trotzdem noch nicht ganz sicher im Arbeitsrecht gefühlt und habe mich deshalb entschlossen, einen Intensivkurs eines externen Repetitors zu besuchen. Dieser Kurs hat wirklich alles abgedeckt, was man für das Thema Arbeitsrecht im Examen braucht. Deshalb fühle ich mich jetzt deutlich besser auf das Examen vorbereitet!

Die Arbeit mit dem Kommentar

Die Kommentare sollen Hilfsmittel für das Examen sein. Daher sollte man vorab die Zeit nutzen, um die relevanten Stellen zu kennen und sich mit dem Aufbau der Kommentierung vertraut zu machen. Im Grüneberg gibt es viele hilfreiche Kommentierungen zum Arbeitsrecht. Daher kann ich nur anraten, sich die Kommentierungen zu den relevanten Normen des Arbeitsrechts mal durch zu lesen und die wichtigsten Dinge zu notieren. Hierdurch kann man sich in der Klausur viel Lesearbeit und Suchzeit ersparen. Denn wie ihr sicherlich alle wisst, ist jede Minute in der Examensklausur nützlich 😉

Hilfreiche Kommentarstellen aus dem Grüneberg (78. Auflage 2019):

  • Einf. v. § 611
    • Rn. 7ff (Arbeitnehmerbegriff)
    • Rn. 41ff (TzBfG – Teilzeitarbeitsverhältnis)
    • Rn. 75ff. (AGB-Kontrolle)
    • Rn. 76ff. (Betriebliche Übung)
  • § 611
    • Rn. 27ff (Arbeitszeit)
    • Rn. 64 (MiLoG – Mindestlohn)
    • Rn. 126ff (BUrlG – Urlaub)
  • Vorb. v. § 620
    • Rn. 5ff (Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag)
    • Rn. 28ff (Allgemeines zur Kündigung)
    • Rn. 40ff (Änderungskündigung)
    • Rn. 41ff (Abmahnung)
    • Rn. 61ff (KSchG – Kündigungsschutz)
  • § 620 Rn. 11ff (Befristung von Arbeitsverträgen)
  • § 626
    • Rn. 20ff (Erklärungsfrist)
    • Rn. 34ff (Umdeutung)
    • Rn. 37ff (Begriff des wichtigen Grundes)

Klausurtypen

Wie in allen anderen Zivilrechtsklausuren wird auch im Arbeitsrecht entweder eine Urteils- oder Anwaltsklausur gestellt werden. Hinsichtlich der Klausurtypen müsst ihr also nichts Neues lernen. In der Arbeitsrechtsklausur kommt es in erster Linie auf das materielle Recht an, was zusehends nicht ganz einfach ist, da das Arbeitsrecht häufig auf BAG-Rechtsprechung basiert.

Allerdings gibt es einige Besonderheiten im arbeitsgerichtlichen Verfahren, die man beherrschen sollte. Zum einen soll man niemals von der „sachlichen Zuständigkeit des Gerichts“ sprechen. Vielmehr kommt es hier auf die „Eröffnung des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten“ an, welche in §§ 2, 2a ArbGG geregelt ist.

Eine weitere Besonderheit ist die verkürzte Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil. Gem. § 59 S. 1 ArbGG ist innerhalb einer Woche nach Zustellung des Versäumnisurteils Einspruch einzulegen.

Daneben gibt es noch kleinere Abweichungen zum Zivilverfahren, die aber in der Klausur keine schwerwiegende Bedeutung haben sollten.

Materielles Recht

Im materiellen Recht ist der Sachverhalt oft in zwei Komplexe aufgeteilt. Zum einen in einen Kündigungstatbestand und zum anderen in Entgeltansprüche oder ähnliches. Der Kündigungssachverhalt wird in der Regel den größten Teil der Klausur ausmachen und sollte deshalb in keinem Fall vernachlässigt werden.

Daneben ist die AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht enorm wichtig. Kaum eine Klausur kommt ohne AGB-Kontrolle vor.

Für den zweiten Teil kommen dann noch Entgeltansprüche, Urlaubsansprüche, Befristungen, AGG oder Schadensersatzansprüche in Betracht.

Im Arbeitsrecht kommt ihr mit Struktur und Aufbau schon recht weit. Leider bleibt es aber nicht aus, dass in den Klausuren häufig BAG-Rechtsprechungen abgefragt werden. Daher sollte man die wichtigsten Entscheidungen der letzten 2-3 Jahre zumindest vorab schon mal gehört haben. Dazu könnt ihr euch in den gängigen Ausbildungszeitschriften informieren.

Fazit

Mein Rat an euch: Wenn ihr euch nach dem AG-Lehrgang unvorbereitet fühlt oder merkt, dass ihr noch tiefe Lücken im Arbeitsrecht habt, solltet ihr das Geld für einen externen Kurs investieren. Wem das zu viel Geld ist, ist jedenfalls anzuraten ein gutes Lehrbuch für das Referendariat zu besorgen. Denn eines ist sicher: Arbeitsrecht wird definitiv in der fünften Zivilrechtsklausur abgefragt! Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, sich thematisch auf das Rechtsgebiet gut vorzubereiten. Im Gegensatz zu den anderen Zivilrechtsklausuren, ist das materielle Recht hier einschränkbar und man weiß, was in etwa auf einen zukommt. Nutzt daher die Chance sich auf das Gebiet vorzubereiten, um in der Klausur zu punkten!

Lara

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
ZWEITES STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Lara Siegmann

Lara Siegmann

Lara berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

Alle Beiträge von Lara Siegmann ansehen