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Beihilfe zum Unterhalt und Nebentätigkeiten im Referendariat

Der juristische Vorbereitungsdienst verlangt von den jungen Juristinnen und Juristen einiges ab: Neben der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen müssen sie auch praktisch tätig werden, sei es für eine:n Richter:in, eine:n Staatsanwältin bzw. -anwalt, eine Behörde oder eine:n Rechtsanwältin bzw. -anwalt. Deshalb verwundert es kaum, dass den Rechtsreferendarinnen und -referendaren eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe gewährt wird. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Gehalt im eigentlichen Sinne, sondern um einen monatlichen Grundbetrag, der mit einem Familienzuschlag (Ehegattenanteil und Kinderanteil) aufgestockt werden kann. Da dieser netto oftmals nicht ausreichend ist, muss häufig zusätzlich einer Nebentätigkeit nachgegangen werden.

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Gewusst Informationen zu Unterhaltsbeihilfe und Nebentätigkeit im Referendariat

Ein Überblick zur Unterhaltsbeihilfe und Erfahrungen

Die Unterhaltsbeihilfe ist Ländersache, sodass der Bruttobetrag deutlich von Bundesland zu Bundesland variiert. Die höchste Unterhaltsbeihilfe erhalten angehende Juristinnen und Juristen ab dem 01.01.2024 in Hessen mit 1.682,65 €. Das Schlusslicht mit der niedrigsten Vergütung ist Hamburg mit 1.243,07 €. Für jede:n Referendar:in besteht Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht und es wird Lohnsteuer gezahlt. Beamtenrechtliche Zuwendungen, wie z.B. Beihilfe oder Sonderzuwendungen werden nicht gewährt.

JurCase informiert:

Sowohl Hessen und Thüringen als auch Mecklenburg-Vorpommern stellen Referendarinnen und Referendare nunmehr als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ein. In der untenstehenden Tabelle werden die dazugehörigen Vergütungen aufgeführt. Sollten die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen, erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. In Mecklenburg-Vorpommern erhält man dadurch eine niedrigere Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.345,00 €. In Hessen und Thüringen hingegen entspricht sich die Vergütung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. von Rechtsreferendarinnen und -referendaren in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

  Bundesland Unterhaltsbeihilfe (brutto)
1. Hessen 1.682,65 *
2. Sachsen 1.645,10 €
3. Thüringen 1.589,97 €
4. Mecklenburg-Vorpommern 1) 1.552,50 € / 2) 1.345,00 € **
5. Berlin 1.537,52 €
6. Brandenburg 1.523,26 €
7. Bayern 1.502,08 €
8. Rheinland-Pfalz 1.404,86€
9. Baden-Württemberg 1.402,51 €
10. Schleswig-Holstein 1.394,79 €
11. Bremen 1.383,61 €
12. Nordrhein-Westfalen 1.375,17 €
13. Sachsen-Anhalt 1.311,75 €
14. Saarland 1.303,97 €
15. Niedersachsen 1.276,63 €
16. Hamburg 1.243,07 €

* Diese Unterhaltsbeihilfe wird ab dem 01.01.2024 gewährt. Bis dahin beträgt sie lediglich 1.633,64 €.

** 1) Beamtenverhältnis auf Widerruf / 2) öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis

[Stand: 30.11.2023]

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Alle Beiträge zur Unterhaltsbeihilfe im Referendariat

Nebentätigkeiten im Referendariat

Die Unterhaltsbeihilfe allein ist für viele zur Deckung der anfallenden Kosten während des Referendariats nicht ausreichend. Deshalb wird hier, wie bereits im Studium auch, das Thema Nebenjob interessant. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass Nebentätigkeiten während des juristischen Vorbereitungsdienstes untersagt sein können, sobald die Aufgaben im Konflikt mit dem Rechtsreferendariat stehen oder zu zeitintensiv sind. Das Rechtsreferendariat soll die höchste Priorität haben. Wann ein solcher Konflikt entsteht, ist in den Landesbeamtengesetzen und in den Landesnebentätigkeitsverordnungen geregelt.

JurCase informiert:

Die Nebentätigkeit neben dem Referendariat ist deshalb in aller Regel anzeigepflichtig. Die Notwendigkeit einer Genehmigung besteht jedoch nicht in allen Bundesländern. Es empfiehlt sich deshalb, sich vor der Bewerbung zum juristischen Vorbereitungsdienst insoweit zu informieren. Erhält ein:e Referendar:in eine zusätzliche Vergütung neben der Unterhaltsbeihilfe, so ist dieses Entgelt ab einer bestimmten Höhe auf die Unterhaltsbeihilfe anzurechnen. Was neben der Ausbildung nebenher verdient werden darf, bestimmen wiederum die Verordnungen über die Unterhaltsbeihilfe der einzelnen Bundesländer.

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