Die juristische Karriere beginnt mit dem Jurastudium, bei dem es allerhand zu beachten gibt. Die zweite Hürde stellt sodann der juristische Vorbereitungsdienst dar, bei dem die im Jurastudium erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten auf eine praktische Ebene gehoben werden. Diese praktische Ebene erfordert es, dass in Arbeitsgemeinschaften und Einzelausbildung die juristischen Kenntnisse in Urteilen, Anklageschriften und mehr umgesetzt werden. Dies führt jedoch zu einer erheblichen Auslastung bei den Rechtsreferendarinnen und -referendaren, weshalb ihnen eine Unterhaltsbeihilfe gewährt wird. Weißt du aber, wie hoch diese konkret ist? Den Abschluss des Referendariats und damit auch den Abschluss der juristischen Ausbildung bildet das Zweite Staatsexamen. Wusstest du, dass es unter Referendarinnen und Referendaren auch dort noch ein beliebter Fehler ist, im Rubrum das Aktenzeichen oder das Datum zu vergessen? Wie dir dies nicht passiert und viele andere Informationen erhältst du in der Rubrik #Gewusst!
Informationen zu Beihilfe zum Unterhalt und Nebentätigkeiten
Zur finanziellen Absicherung erhalten Rechtsreferendarinnen und -referendare eine Unterhaltsbeihilfe, die aus einem monatlichen Grundbetrag und gegebenenfalls einem Familienzuschlag besteht. Der monatliche Grundbetrag variiert abhängig vom Bundesland. Diese Unterhaltsbeihilfe allein ist für viele zur Deckung der anfallenden Kosten während des Referendariats jedoch nicht ausreichend. Deshalb ziehen viele während des juristischen Vorbereitungsdiensts noch eine Nebentätigkeit in Betracht. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Einen ausführlichen Beitrag mit vielen Informationen zu Unterhalt und Nebentätigkeit findest du innerhalb der Rubrik #Gewusst unseres Magazin.
Richtig Assessorklausuren schreiben
Assessorklausuren zeichnen sich regelmäßig dadurch aus, dass die Examenskandidatinnen und -kandidaten einen mehrseitigen Aktenauszug vorgelegt bekommen, anhand dessen zunächst der Sachverhalt ermittelt werden muss, damit eine Lösung erfolgen kann. Die Lösung erfolgt dabei oftmals – entweder mit oder ohne vorherigem Gutachten – in der Umsetzung und Darstellung eines Urteils oder gerichtlichen Beschlusses, einer Anklageschrift oder einer (Gegen)Klageschrift, eines behördlichen Schriftsatzes (Bescheid, Widerspruchsbescheid) oder sogar eines anwaltlichen Schriftsatzes. Die Umsetzung dieser praktischen Teile bereitet oftmals Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass trotz der Verwendung eines Kommentars in aktueller Auflage sowohl das formelle und materielle Recht als auch die aktuelle Rechtsprechung beherrscht werden müssen. Unsere #Gewusst-Reihe unterstützt dich mit vielen Informationen zusätzlich bei dieser Examensvorbereitung, von der außerdem auch die Jurastudierende profitieren.
Weiterbildung: Soft Skills, Promotion, LL.M. und mehr
Der Nachweis von Schlüsselqualifikationen wie Gesprächsführung oder Mediation, der Doktortitel und der Master of Laws gelten als Karriere-Booster. Soft Skills lassen sich bereits während des Jurastudiums oder während des juristischen Vorbereitungsdienstes erwerben. Junge Juristinnen und Juristen sollten sich hierbei jedoch rechtzeitig informieren, welche Angebote bestehen, auch da es in aller Regel eine Vielzahl solcher Angebote gibt. Demgegenüber handelt es sich bei der Promotion und dem LL.M.-Studium um langwierige Projekte. Deshalb ist hier eine umfangreiche Planung notwendig, die ebenso bereits zu Studienzeiten erfolgen sollte, denn beide Möglichkeiten können als Alternative zum Referendariat bestritten werden.
Webinare und Events für Referendarinnen und Referendare und interessierte Jurastudierende
Webinare zeichnen sich durch viele Vorteile aus: Sie können ohne Probleme vom Home Office aus wahrgenommen werden, wodurch zumindest etwaige Anreisekosten und der damit verbundene Stress entfallen. Deshalb setzen nun auch wir auf die digitalen Seminare. Dafür arbeiten wir mit TOP-Referenten zusammen, die dir für dich relevante Webinare anbieten. Du möchtest dich über einen TOP-Arbeitgeber informieren, bevor du deine Anwalts- und Wahlstation dort absolvierst? Kein Problem. Du setzt bei der Examensvorbereitung auf Spezialistinnen und Spezialisten, die dir examensrelevante Themen vorstellen? Auch kein Problem! Du möchtest dich für deine juristische Karriere weiterbilden und zusätzliche Schlüsselqualifikationen und Soft Skills erwerben? Auch das ist kein Problem!
Die Rechtsprechung des Monats – Aktuelle richterliche Entscheidungen für deine Prüfungsvorbereitung!
Unsere „Rechtsprechung des Monats“ soll dir eine aktuelle und examensrelevante gerichtliche Entscheidung für deine Prüfungsvorbereitung vorstellen. Da wir dir immer die beste Qualität liefern möchten, arbeiten wir in diesem Projekt mit Alpmann Schmidt zusammen. Die jeweiligen Fälle stammen aus der RÜ2 (Rechtsprechung Übersicht 2). Verpasse diesen Klausurhelfer also in keinem Fall. Deshalb bieten wir dir auch die Möglichkeit über unseren Newsletter die Rechtsprechung des Monats zu beziehen.