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GewusstReferendariat

Die Steuerrechtsklausur

By 20. Februar 2020April 12th, 2022No Comments
Assessorexamen

Die Steuerrechtsklausur

In Bayern gibt es ja bekanntlich 9 Klausuren im Zweiten Staatsexamen. Die 9. und letzte Klausur ist die Steuerrechtsklausur – ein neues Rechtsgebiet, in das wir uns in kürzester Zeit einarbeiten müssen. Steuerrecht eröffnet einem zwar wieder einen neuen Blick auf die mögliche zukünftige Tätigkeiten (Finanzamt oder Finanzgericht), ist aber nochmal zusätzlicher Stoff, in den wir uns einlernen müssen.

Lehrgang

Im Rahmen der Verwaltungsstation fand der zweiwöchige Steuerrechtslehrgang statt. In den letzten 5 Monaten vor dem Examen fand dann noch eine dreitägige Vertiefungsveranstaltung statt, in der es um vertiefte Detailkenntnisse im Einkommenssteuerrecht ging.

Die Klausur

Das Steuerrecht behandelt zum einen das Einkommenssteuerrecht (materielles Recht) und zum anderen die Abgabenordnung (Verfahrensrecht). Die Klausur ist meist in zwei Teile aufgeteilt, wovon der erste Teil die Einkommenssteuer betrifft und knapp 60-70% der Klausur umfasst. Teil zwei behandelt dann das Verfahrensrecht und umfasst ca. 30-40% der Klausur. In der Regel sind die Teile getrennt voneinander lösbar, sodass der eine Teil nicht vom anderen Teil abhängt.

Einkommenssteuerrecht

Das Einkommenssteuerrecht ist das materielle Recht der Steuerrechtsklausur. Andere Steuerarten werden nicht abgefragt. Im Einkommenssteuerrecht haben wir gelernt, strikt am Gesetz zu arbeiten. Häufig stehen die „Lösungen zu den Problemen“ im Gesetz. Allerdings ist es bei den manchmal seitenlangen Paragrafen gar nicht so einfach, immer die richtige Stelle zu finden. Daher rate ich euch an, von Anfang an am und mit dem Gesetz zu arbeiten. Unterstreicht nur das notwendigste und macht euch Querverweise auf Normen – soweit zulässig. So kann man sich einen Überblick über das sehr ausführliche Gesetz verschaffen.

Thematisch ist es am wichtigsten, die Einkunftsarten abgrenzen zu können und zwischen Gewinn- und Überschusseinkünften unterscheiden zu können. Hier sollte euch kein Fehler passieren, sonst ist die Klausur meist im nicht bestandenen Bereich. Dann geht es meist nur um die Frage, welche Kostenpunkte als Werbungskosten (Überschusseinkünfte) oder Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) gelten. In der Regel wird ein Gutachten verlangt, das auf alle einkommenssteuerrechtlichen Aspekte eingeht. Vorteilhaft an der Steuerrechtsklausur ist, dass es meist um mehrere Kostenpunkte geht, sodass man Schritt für Schritt sein Gutachten runterschreiben kann. Auch wenn man bei einem Punkt keine genaue Lösung hinbekommt oder sich unsicher ist, ist die Klausur nicht gleich unter dem Strich.

Abgabenordnung

Die Abgabenordnung (AO) stellt das Verfahrensrecht des Steuerrechts dar. Hier sind alle verfahrensrechtlichen Aspekte geregelt. Die AO orientiert sich teilweise am bekannten VwVfG, berücksichtigt aber auch steuerrechtliche Besonderheiten. Somit sind einige Normen aus dem VwVfG übernommen und daher bekannt. Auch im abgabenrechtlichen Teil wird meist ein Gutachten verlangt. Daher ist die Prüfungsreihenfolge wie im Ersten Staatsexamen – Schritt für Schritt den Vorgang rechtlich durchprüfen. Wichtig sind insbesondere das Einspruchsverfahren und die Korrekturvorschriften. Hierauf habe ich auch mein Augenmerk beim Lernen gelegt. Im Bereich der Abgabenordnung hatten wir einen super Referenten, der uns eine strukturierte und übersichtliche Arbeitstechnik vermittelt hat. Insbesondere wenn mehrere Steuerbescheide oder Feststellungsbescheide ergangen sind, ist es sinnvoll sich einen Zeitstrahl zu erstellen, um einen Überblick über die vielen Daten und Vorgänge zu erhalten. Dies war für mich persönlich eine sehr hilfreiche Technik die vielen Informationen aus dem Aufgabentext in eine sinnvolle Reihenfolge zu sortieren.

Bewertung der Steuerrechtsklausur

Die Steuerrechtsklausur fällt im Durchschnitt deutlich besser aus als die restlichen 8 Klausuren des Zweiten Staatsexamens. Deshalb sollte die 9. Klausur, die unter Referendaren nicht ganz so beliebt ist, als Chance gesehen werden, um den Punkteschnitt im Zweiten Staatsexamen zu verbessern. Eine zweistellige Punktezahl kann hier deutlich einfacher erreicht werden als in anderen Klausuren. Klar, es ist ein neues Rechtsgebiet, das den Lernstoff aufbläht und in das man sich erst reinfinden muss, aber dennoch sehe ich es positiv. Dass die Klausur deutlich besser ausfällt als die restlichen Klausuren, liegt vor allem am Bewertungssystem. Die Klausur ist in der Regel auf 100 Punkte ausgerichtet (ca. 70 Punkte Einkommenssteuer und ca. 30 Punkte Abgabenordnung). Für jeden Prüfungspunkt gibt es dann die entsprechende Punktzahl. Die Anforderungen dafür, um über die 4-Punkte-Marke zu springen, sind „einfacher“ als in den sonst typisch juristischen Klausuren. Zudem glaube ich, dass es vielen leichter fällt, jeden Punkt einzeln runter zu prüfen, anstatt zuerst das Ergebnis zu finden und anhand des Ergebnisses die Klausur runter zu schreiben. Wie bereits erläutert, ist es auch nicht dramatisch, wenn man an einem Punkt der Klausur mal „falsch abbiegt“. Dadurch wird keine Klausur unterpunktet. Jeder Prüfungspunkt kann unabhängig von einem anderen Prüfungspunkt bearbeitet werden.

Fazit

Im Ergebnis sehe ich die Steuerrechtsklausur als gute Möglichkeit, den Punkteschnitt des Examens zu verbessern. Daher habe ich mich nicht nur oberflächlich, sondern intensiver auf die Klausur vorbereitet. Aus diesem Grund habe ich auch einen externen Wiederholungskurs bei einem Repetitor besucht. Ich hatte das Gefühl, dass inhaltlich abgrenzbar ist, was in der Klausur dran kommt und daher das Geld für diesen Kurs gut investiert ist.

Zudem habe ich mich über ausführliche Unterlagen zum Thema Steuerrecht gefreut, da die Unterlagen aus dem Steuerrechtslehrgang meines Erachtens teilweise etwas dürftig waren. So viel inhaltlicher Input in kürzester Zeit (zwei Samstage und Sonntage) war zwar durchaus anstrengend, hat sich aber meines Erachtens wirklich gelohnt. Wenn ihr also einen externen Kurs besuchen wollt, kann ich es zum Steuerrecht wirklich empfehlen! Ich persönlich würde es immer wieder so machen!

-Lara

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Beitragsautor:

Lara Siegmann

Lara Siegmann

Lara berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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