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Assessorklausuren – Alle dazugehörigen Skripte, Gesetzestexte und Kommentare

Die Vorbereitung auf die Assessorklausuren ist das Kernstück auf dem Weg zum Titel Assessor Juris und markiert den Beginn einer vielversprechenden juristischen Karriere bei der Staatsanwaltschaft, als Richter:in, Rechtsanwalt /-anwältin oder Associate in einer Großkanzlei sowie in einer Inhouse-Stelle. Das Bestehen dieser Klausuren ist entscheidend. Das tägliche Üben von Klausuren ist unerlässlich, um das Prüfungsformat zu verinnerlichen und die eigene Leistungsfähigkeit zu steigern. Zusätzlich ist ein strukturiertes Repetitorium von großer Bedeutung, um das gesamte Prüfungswissen zu festigen und mögliche Wissenslücken zu schließen. Diese gezielte Vorbereitung gibt dir die notwendige Sicherheit, um die Assessorklausuren mit Erfolg zu bestehen und einen bedeutenden Schritt in deiner juristischen Laufbahn zu machen.

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Literatur für die Vorbereitung auf die Assessorklausuren und Stationsklausuren

Eine effektive Vorbereitung auf die Assessorklausuren erfordert gezieltes Klausurentraining. Täglich eine Übungsklausur zu absolvieren, ist dabei eine bewährte Methode, um das Prüfungsformat zu verinnerlichen und die eigene Leistungsfähigkeit zu steigern. Zusätzlich ist ein strukturiertes Repetitorium unerlässlich, um das gesamte Prüfungswissen zu festigen und eventuelle Wissenslücken zu schließen. Diese gezielte Vorbereitung gibt dir die nötige Sicherheit, um die Assessorklausuren mit Erfolg zu bestehen und einen wichtigen Schritt in deiner juristischen Karriere zu machen.

JurCase informiert:

Sowohl Hessen und Thüringen als auch Mecklenburg-Vorpommern stellen Referendarinnen und Referendare nunmehr als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ein. In der untenstehenden Tabelle werden die dazugehörigen Vergütungen aufgeführt. Sollten die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen, erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. In Mecklenburg-Vorpommern erhält man dadurch eine niedrigere Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.345,00 €. In Hessen und Thüringen hingegen entspricht sich die Vergütung von Rechtsreferendarinnen und -referendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. von Rechtsreferendarinnen und -referendaren in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

Alle Beiträge zu den Übungsklausuren und der Vorbereitung auf die Assessorklausuren

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