Skip to main content
2. Staatsexamen

Zweite Staatsexamen: Jetzt wird es ernst – der Weg zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung

Volljurist:in werden – Das geht nur über das Zweite Staatsexamen

Wer eine juristische Ausbildung absolviert, der weiß, dass nach dem Ersten Staatsexamen nur die Hälfte geschafft ist. Das Zweite  Staatsexamen, bzw. das Assessorexamen, ist der entscheidende Punkt. Mit diesem endet der sogenannte juristische Vorbereitungsdienst. Beim Zweiten Juristischen Staatsexamen handelt es sich um eine ausschließliche Staatsprüfung. Erst wenn diese bestanden ist, ist die bzw. der Absolvent:in ein:e Volljurist:in und kann als solche:r tätig werden. Doch was ist dafür nötig und welche Wege kann ein:e Volljurist:in anschließend gehen? Wie baut sich das Zweite Staatsexamen auf? Auf diese Fragen gibt es hier Antworten.

Der Weg zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen durch das Zweite Staatsexamen

Das Zweite Staatsexamen setzt sich aus einer Reihe von Prüfungen und Klausuren zusammen. Auch muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Der Weg zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen ist jedoch im Detail von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Wer in Bayern studiert, und dort seine Ausbildung zur Juristin bzw. zum Juristen macht, muss beim Assessorexamen elf schriftliche Aufsichtsarbeiten erbringen. In allen anderen Bundesländern sind dies bloß sieben oder acht. Einen Monat später folgt die mündliche Prüfung. Hierbei muss die bzw. der künftige Jurist:in einen Aktenvortrag halten und ein allgemeines Prüfungsgespräch absolvieren. Diese Staatsprüfung befasst sich in der Regel hauptsächlich mit dem Prozessrecht. Die materiellen Rechte sollten aber auch nach dem Ersten Staatsexamen weiterhin aufgefrischt werden, denn auch sie werden bei der letzten wichtigen Prüfung auf dem Weg zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen thematisiert.

So baut sich das Zweite Staatsexamen auf

Bei vielen Studiengängen können die Absolvent:innen wählen, wann sie den Abschluss und die entsprechenden Prüfungen durchführen möchten. Beim Zweiten Staatsexamen ist dies nicht der Fall. Der Zeitpunkt der Prüfung kann nicht ausgewählt werden. Wenn alle Pflichtstationen absolviert sind, muss bei der nächsten Prüfungskampagne das Zweite Staatsexamen durchlaufen werden. In einigen Regionen muss sich die bzw. der Absolvent:in hierzu extra anmelden. Dies kann bei dem zuständigen Landesjustizprüfungsamt, kurz LJPA, erfragt werden. Auf der dazugehörigen Webseite gibt es auch Informationen, ob die Möglichkeit besteht, von der Prüfung zurückzutreten. In bestimmten Fällen kann dies nötig sein.

So läuft die schriftliche Prüfung zum Assessorexamen ab

Am Ende der Ausbildung muss die bzw. der künftige Anwält:in das Zweite Staatsexamen mit einer schriftlichen Prüfung bestehen. Diese Prüfung dauert 5 Stunden und es geht vorrangig um das Prozessrecht, aber nicht ausschließlich. Im Ersten Staatsexamen liegt der Fokus auf dem materiellen Recht, welches in der Abschlussprüfung nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Gerade bei der zweiten Examensprüfung ist es besonders wichtig, die Meinung der Rechtsprechung zu kennen. Zudem müssen die Prüflinge diese Meinung auch vertreten und erklären können.

Die Anzahl der Klausuren in den jeweiligen Rechtsgebieten regelt jedes Land selber. Bayern verlangt fünf zivilrechtliche Klausuren, während in Ländern wie Sachsen-Anhalt, Berlin oder Brandenburg nur zwei gefordert werden. Wer in Niedersachsen und dem Saarland studiert, muss sich lediglich auf eine Strafrechtsklausur vorbereiten. Alle restlichen Bundesländer verlangen zwei dieser Klausuren. Im öffentlichen Recht müssen Absolvent:innen in Bayern vier Klausuren anfertigen. Fast alle anderen Bundesländer erwarten hier nur zwei Klausuren. Außerdem muss bei der Vorbereitung auf das Staatsexamen auch berücksichtigt werden, dass in einigen Ländern auch Klausuren des Wahlpflichtbereiches auf dem Programm stehen können. Hier kann es passieren, dass die Anwärter:innen zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen schriftliche Aufsichtsarbeiten einreichen müssen. Hierbei ist vor allem meist unklar, auf welches Rechtsgebiet diese Arbeit bezogen wird. In Sachsen-Anhalt müssen Studierende hier sogar zwei Prüfungen absolvieren.

Eins haben alle Bundesländer gemeinsam: zu den schriftlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens sind nur bestimmte Gesetzestexte und Kommentare in bundeslandspezifischer Zusammenstellung zugelassen. Diese müssen in der Regel in markierungsfreiem Zustand, sowie in einer bestimmten Auflage vorliegen. JurCase ist der Experte für die Vermietung juristischer Fachliteratur und das Mieten von Gesetzestexten und Kommentaren erleichtert die intensive Zeit der Prüfungsvorbereitung ungemein. Neben der zugelassenen Literatur für das Zweite Staatsexamen bekommt man bei JurCase auch alle relevanten Texte und Kommentare für das Erste Staatsexamen, sowie für die mündliche Prüfung und den Aktenvortrag.

So läuft die mündliche Prüfung zum Zweiten Staatsexamen ab

Sobald alle schriftlichen Anforderungen erfüllt und die entsprechenden Klausuren in Form der Prüfungen absolviert sind, wird der angehenden Volljuristin bzw. dem angehenden Volljuristen eine Mitteilung über die Ergebnisse übersendet. Hier wird auch die Ladung zur mündlichen Prüfung angehängt. Am Ende der Wahlstation wird die mündliche Prüfung abgenommen. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Neben einem Aktenvortrag muss auch ein Prüfungsgespräch absolviert werden. Das Gespräch ist dem des Ersten Staatsexamens recht ähnlich. Fragen zum Zivilrecht, öffentlichen Recht und Strafrecht stehen auf dem Plan. Zudem müssen in vielen Bundesländern auch Fragen zum Wahlpflichtbereich beantwortet werden. Dieser Bereich ist dann ein Bestandteil der Prüfung. Er muss natürlich vorher festgelegt werden.

Die Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens

Nun ist klar, dass das Zweite Staatsexamen nicht einfach aus dem Ärmel geschüttelt werden kann. Viel Vorbereitungen und Arbeiten warten auf die künftigen Jurist:innen. Am Ende aller Prüfungen werden die Noten zu einer Gesamtnote zusammengefasst. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Bundesland die schriftlichen und mündlichen Prüfungen anteilig anders gewertet werden. In Sachsen-Anhalt, Hessen und Brandenburg gewichtet die schriftliche Note zu 60 %, die mündliche dagegen nur zu 40%. In Bayern müssen elf Klausuren geschrieben werden, woraus resultiert, dass die schriftliche Bewertung zu 75 % in die Endnote einfließt. Immerhin 70% sind es in Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Ideale Vorbereitungen auf das Zweite Staatsexamen

Eines der größten Probleme beim Zweiten Staatsexamen ist der Faktor Zeit. Während zur Ersten Juristischen Staatsprüfung deutlich mehr Zeit zur Verfügung steht, ist diese beim Zweiten Examen stark reduziert. Der Hauptgrund hierfür ist, dass die Vorbereitungen zur Prüfung während des Referendariats erfolgen müssen. Viele Absolvent:innen spüren diesen Druck und erwarten von sich selber deutlich mehr. Der Grund dafür ist wiederum, dass mögliche Arbeitgeber, welche ja nach erfolgter Prüfung gesucht werden müssen, meist deutlich mehr Fokus auf die Note des Zweiten als auf die des Ersten. Eine gute Organisation und strukturiertes Lernen kann hier helfen, den Druck etwas herauszunehmen und sich ideal vorbereiten zu können. Es kann also im Vorfeld ratsam sein, sich darüber ausreichend zu informieren, welche Inhalte in der Prüfung zum Zweiten Juristischen Staatsexamen abgefragt werden.

Diese Inhalte werden für das Zweite Staatsexamen benötigt

Zwar wird das materielle Recht nicht ganz so vertieft abgefragt, wie im Ersten Staatsexamen, aber auch hier spielt es eine Rolle. Es sollte also nicht ganz außer Acht gelassen werden, wenn die Vorbereitungen zum Zweiten. Staatsexamen anstehen. Vor allem spielen aber das öffentliche, das Zivil- und das Strafprozessrecht eine tragende Rolle. Häufig werden die Klausuren bei diesem Examen an Fälle angelehnt. In der Regel wurden diese vorher durch den Bundesgerichtshof einmal entschieden. Unter anderem können folgende Aufgabengebiete gefordert werden:

  • ein vollständiger Beschluss
  • fünf Rechtsanwaltsschriftsätze mit Mandantenschreiben
  • eine Revisionsbegründung aus Verteidigersicht
  • ein Verteidigerplädoyer
  • ein Plädoyer der Staatsanwaltschaft
  • eine Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft
  • vier Urteile ohne Tatbestand
  • vier Gutachten
  • ein vollständiges Urteil
  • Rechtsanwaltsschriftsatz

Ohne Rechtsreferendariat kein Zweites Staatsexamen

Das Rechtsreferendariat muss von angehenden Jurist:innen unbedingt absolviert werden. Es ist fester Bestandteil der juristischen Ausbildung und gehört zur Praxisphase. Wer Assessor:in werden möchte, muss neben der Zweiten Juristischen Staatsprüfung auch das Rechtsreferendariat abschließen. Das Referendariat kann nicht mal so nebenbei erledigt werden, denn es hat insgesamt eine Dauer von zwei Jahren. Hierbei werden die Anwärter:innen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt. Nur in Thüringen können die Anwärter:innen auf den Assessortitel auch als Beamte auf Widerruf beschäftigt werden. Die Plätze werden nicht einfach verteilt. Das bedeutet, dass die bzw. der Anwärter:in sich auf die entsprechenden Stellen bewerben muss. Dabei gibt es verschiedene zeitliche Variationen zwischen den Bundesländern, was Einstellungstermine sowie Bewerbungsfristen betrifft.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für das Referendariat?

Der Zeitpunkt für das Referendariat ist im Grunde dann gekommen, wenn das Erste Staatsexamen absolviert wurde. Doch viele Studierende scheuen sich davor, direkt im Anschluss in das Referendariat einzusteigen. Die Strapazen des Ersten Staatsexamens können gewaltig sein, sodass viele sich erst eine Auszeit nehmen. Hier wählen viele den Weg des Aufbaustudienganges oder eine Promotion. Generell ist das in Ordnung, doch durch die Auszeit wird auch das gelernte Recht, im materiellen Bereich, schnell wieder vergessen. Da es aber im Zweiten Staatsexamen erneut eine Rolle spielt, kann es Sinn machen, direkt im Anschluss in das Referendariat zu gehen. Nun bleibt natürlich noch die Frage offen, wo das Referendariat absolviert werden sollte. Diese Frage ist eine, mit der sich alle Anwärter:innen auf ein Referendariat konkret beschäftigen sollten, denn hier lauern ein paar Hindernisse und Stolperfallen.

Das Referendariat – Wichtige Informationen zum Ablauf

Es gibt für jede:n Referendar:in eine so genannte Unterhaltsbeihilfe. Diese variiert aber von Bundesland zu Bundesland sehr stark. In Sachsen werden 1.595,10 Euro gezahlt, während es in Hamburg nur 1.243,07 Euro brutto sind. Klar möchte jeder genügend Geld zum Leben verdienen, aber die Entscheidung wo das Referendariat absolviert wird, sollte nicht allein davon abhängig gemacht werden. Häufig kann nämlich auch der Bruttolohn durch ein Nebeneinkommen aufgestockt werden. Dies kann aber in einigen Fällen einer Genehmigung bedürfen. Viel entscheidender ist die Quote und die Möglichkeiten, welche sich während dem Referendariat bieten. Vor allem auf die Durchfallquote sollten Studenten achten.

In Schleswig-Holstein lag diese 2013 bei fast 23%. Im Saarland fielen nur 7,4% der Studierende durch. Zudem gibt es auch große Unterschiede was die Verteilung der Prädikatsexamina angeht. In Hamburg schafften diese Examina 39,5% im Jahr 2013, wohingegen es im Saarland nur 7,4% waren. Wichtig zu wissen ist auch, dass in einigen Bundesländern eine längere Wartezeit eingerechnet werden muss, bevor der Vorbereitungsdienst angetreten werden kann. All diese Aspekte sollten bei der Entscheidung, wann und wo das Referendariat absolviert werden soll, bedacht werden.

Zusätzliche Möglichkeiten zum Rechtsreferendariat

Wer die Entscheidung trifft, dass er nach dem Studium erstmal promovieren oder den Titel des Master of Laws erwerben will, hat in seiner Wartezeit eine einfachere Entscheidung. Vielleicht kann es sich auch lohnen, die Wartezeit mit einem erweiterten Angebot aufzustocken. So gibt es für diese Zeiten auch spezielle Ausbildungsangebote für Rechtsreferendar:innen. Diese variieren in den Bundesländern, jedoch kann ein Blick auf die Angebote tatsächlich ratsam sein. In Bayern gibt es zum Beispiel zahlreiche Angebote und Weiterbildungsangebote für Nachwuchsjurist:innen. Vom Workshop zu Verhandlungsmanagement bis hin zur Ausbildung als Mediator:in, gibt es viel, was zusätzlich in Anspruch genommen werden kann.

Diese Inhalte werden im juristischen Vorbereitungsdienst behandelt

Das Referendariat dient dazu, die werdende Juristin bzw. den werdenden Juristen in der Praxis auszubilden. Die bzw. der angehende Jurist:in bewirbt sich auf die entsprechende Stelle und wird dann einem OLG-Bezirk zugeteilt. In diesem Bezirk wird ein Landgericht festgelegt. Diese gilt dann als Stammdienststelle. Dann beginnt der Durchlauf der verschiedenen Referendariats-Stationen. Generell gibt es fünf Stationen im juristischen Vorbereitungsdienst.

Für die Zivilstation werden die Referendar:innen einem Zivilgericht zugeteilt, während die Strafstation in der Regel bei der Staatsanwaltschaft oder einem Strafgericht erfolgt. Eine Behörde oder ein Verwaltungsgericht sind die Anlaufstellen für die Verwaltungsstation. Im Anschluss folgt die Anwaltsstation, welche in einer Kanzlei absolviert wird. Bei der Wahlstation kann die bzw. der angehende Jurist:in recht frei entscheiden, welche Ausbildungsstelle sie oder er wählen möchte. Hier nehmen auch viele die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes wahr. Andere wiederum nutzen die Zeit und knüpfen bereits hier den Kontakt zu der Kanzlei oder dem Unternehmen, in der sie später arbeiten möchten. Je nachdem in welchem Bundesland die Stationen durchlaufen werden, gibt es hier Unterschiede.

Üblicherweise beginnt der Vorbereitungsdienst mit der Zivilstation. In Baden-Württemberg und dem Saarland aber ist die Anwaltsstation beispielsweise in zwei Teilstationen aufgeteilt. Auch die Wahlstation in Hamburg ist zweigeteilt. Hier sollte sich die bzw. der angehende Jurist:in kundig machen, welche Fälle auf ihn zutreffen, sodass er sich entsprechend darauf einstellen und einrichten kann. Während der Stationen gibt es auch einzelne Ausbilder:innen, welche die Referendar:innen unterstützen. Neben Arbeitsgemeinschaften gibt es auch Vorbereitungen auf die Klausuren. An der Stammdienststelle wird ein Klausurenkurs stattfinden. Der Vorbereitungsdienst unterliegt einer guten Struktur und ist üblicherweise gut organisiert.

Wege nach dem Zweiten Staatsexamen

Schlimmster Fall: Durchgefallen! Das ist für viele erst einmal der Zusammenbruch. Doch es gibt Möglichkeiten die Prüfung zu wiederholen oder sich Jobalternativen anzusehen. Wer das Zweite Staatsexamen nicht auf den ersten Anlauf schafft, kann einen Zweitversuch starten. Dazu muss allerdings der Ergänzungsvorbereitungsdienst absolviert werden. Je nach Bundesland gestaltet dieser sich unterschiedlich.

Wer bestanden hat, freut sich über das Zweite Staatsexamen und ist nun Volljurist:in oder auch Assessor:in. Deswegen wird das Zweite Staatsexamen auch als Assessorexamen bezeichnet. Mit diesem Examen stehen alle Türen zu den juristischen Berufen offen. Ob als Rechtsanwält:in, oder bei entsprechenden Noten auch als Staatsanwält:in oder Richter:in. Je nachdem, wie der weitere Berufsweg gewünscht ist, muss hier eine erste Entscheidung getroffen werden. Die meisten Anwält:innen starten in einer Kanzlei. Viele machen sich später mit einer eigenen Kanzlei selbständig, wenn sie ausreichend Berufsjahre und -erfahrung gesammelt haben.