Zweite Staatsexamen: Jetzt wird es ernst – der Weg zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Volljurist:in werden – Das geht nur über das Zweite Staatsexamen
Wer eine juristische Ausbildung absolviert, der weiß, dass nach dem Ersten Staatsexamen nur die Hälfte geschafft ist. Das Zweite Staatsexamen, bzw. das Assessorexamen, ist der entscheidende Punkt. Mit diesem endet der sogenannte juristische Vorbereitungsdienst. Beim Zweiten Juristischen Staatsexamen handelt es sich um eine ausschließliche Staatsprüfung. Erst wenn diese bestanden ist, ist die bzw. der Absolvent:in ein:e Volljurist:in und kann als solche:r tätig werden. Doch was ist dafür nötig und welche Wege kann ein:e Volljurist:in anschließend gehen? Wie baut sich das Zweite Staatsexamen auf? Auf diese Fragen gibt es hier Antworten.
Der Weg zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen durch das Zweite Staatsexamen
Das Zweite Staatsexamen setzt sich aus einer Reihe von Prüfungen und Klausuren zusammen. Auch muss eine mündliche Prüfung abgelegt werden. Der Weg zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen ist jedoch im Detail von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich. Wer in Bayern studiert, und dort seine Ausbildung zur Juristin bzw. zum Juristen macht, muss beim Assessorexamen elf schriftliche Aufsichtsarbeiten erbringen. In allen anderen Bundesländern sind dies bloß sieben oder acht. Einen Monat später folgt die mündliche Prüfung. Hierbei muss die bzw. der künftige Jurist:in einen Aktenvortrag halten und ein allgemeines Prüfungsgespräch absolvieren. Diese Staatsprüfung befasst sich in der Regel hauptsächlich mit dem Prozessrecht. Die materiellen Rechte sollten aber auch nach dem Ersten Staatsexamen weiterhin aufgefrischt werden, denn auch sie werden bei der letzten wichtigen Prüfung auf dem Weg zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen thematisiert.
So baut sich das Zweite Staatsexamen auf
Bei vielen Studiengängen können die Absolvent:innen wählen, wann sie den Abschluss und die entsprechenden Prüfungen durchführen möchten. Beim Zweiten Staatsexamen ist dies nicht der Fall. Der Zeitpunkt der Prüfung kann nicht ausgewählt werden. Wenn alle Pflichtstationen absolviert sind, muss bei der nächsten Prüfungskampagne das Zweite Staatsexamen durchlaufen werden. In einigen Regionen muss sich die bzw. der Absolvent:in hierzu extra anmelden. Dies kann bei dem zuständigen Landesjustizprüfungsamt, kurz LJPA, erfragt werden. Auf der dazugehörigen Webseite gibt es auch Informationen, ob die Möglichkeit besteht, von der Prüfung zurückzutreten. In bestimmten Fällen kann dies nötig sein.
So läuft die schriftliche Prüfung zum Assessorexamen ab
Am Ende der Ausbildung muss die bzw. der künftige Anwält:in das Zweite Staatsexamen mit einer schriftlichen Prüfung bestehen. Diese Prüfung dauert 5 Stunden und es geht vorrangig um das Prozessrecht, aber nicht ausschließlich. Im Ersten Staatsexamen liegt der Fokus auf dem materiellen Recht, welches in der Abschlussprüfung nur noch eine untergeordnete Rolle spielt. Gerade bei der zweiten Examensprüfung ist es besonders wichtig, die Meinung der Rechtsprechung zu kennen. Zudem müssen die Prüflinge diese Meinung auch vertreten und erklären können.
Die Anzahl der Klausuren in den jeweiligen Rechtsgebieten regelt jedes Land selber. Bayern verlangt fünf zivilrechtliche Klausuren, während in Ländern wie Sachsen-Anhalt, Berlin oder Brandenburg nur zwei gefordert werden. Wer in Niedersachsen und dem Saarland studiert, muss sich lediglich auf eine Strafrechtsklausur vorbereiten. Alle restlichen Bundesländer verlangen zwei dieser Klausuren. Im öffentlichen Recht müssen Absolvent:innen in Bayern vier Klausuren anfertigen. Fast alle anderen Bundesländer erwarten hier nur zwei Klausuren. Außerdem muss bei der Vorbereitung auf das Staatsexamen auch berücksichtigt werden, dass in einigen Ländern auch Klausuren des Wahlpflichtbereiches auf dem Programm stehen können. Hier kann es passieren, dass die Anwärter:innen zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen schriftliche Aufsichtsarbeiten einreichen müssen. Hierbei ist vor allem meist unklar, auf welches Rechtsgebiet diese Arbeit bezogen wird. In Sachsen-Anhalt müssen Studierende hier sogar zwei Prüfungen absolvieren.
Eins haben alle Bundesländer gemeinsam: zu den schriftlichen Prüfungen des Zweiten Staatsexamens sind nur bestimmte Gesetzestexte und Kommentare in bundeslandspezifischer Zusammenstellung zugelassen. Diese müssen in der Regel in markierungsfreiem Zustand, sowie in einer bestimmten Auflage vorliegen. JurCase ist der Experte für die Vermietung juristischer Fachliteratur und das Mieten von Gesetzestexten und Kommentaren erleichtert die intensive Zeit der Prüfungsvorbereitung ungemein. Neben der zugelassenen Literatur für das Zweite Staatsexamen bekommt man bei JurCase auch alle relevanten Texte und Kommentare für das Erste Staatsexamen, sowie für die mündliche Prüfung und den Aktenvortrag.