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Referendariat

Der Einführungslehrgang für die Anwaltsstation

By 27. Februar 2018Oktober 12th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht

Der Einführungslehrgang für die Anwaltsstation

„Mann, wie schnell die Zeit vergeht“ dachte ich mir noch in der ersten Stunde „Anwaltsrecht“. Kaum zu glauben wie rasch das Referendariat voranschreitet; mittlerweile bin ich tatsächlich schon knapp ein Jahr dabei und befinde mich nun schon quasi im Endspurt.

Nun beginnt für mich die Anwaltsstation und damit wieder ein organisatorisch neuer Abschnitt meiner Ausbildung.

Wie auch in den vorangegangen Stationen, begann auch dieser mit einem Einführungslehrgang.

Der Lehrgang erstreckte sich bei uns auf 5 Einheiten, verteilt auf eine Woche. So ein Einführungstag war für meinen Geschmack ziemlich lang, da dieser weit über 6 Stunden dauerte. Vielleicht wollten die Tage aber auch teilweise nicht umgehen, weil der Unterricht – anders als üblich – größtenteils als Frontalunterricht abgehalten wurde. Das heißt, es gab nur wenige Möglichkeiten sich aktiv zu beteiligen.

Wir stiegen am ersten Tag mit dem Anwaltsrecht ein. Den Unterricht hielt eine nette Rechtsanwältin, die auch dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer angehörte. Hier lernten wir schwerpunktmäßig, welche berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte und Syndikusse existieren und auch, welche Tücken hier lauern können (Stichwort „Haftung“). Ferner besprachen wir die Möglichkeiten der Mandantenakquise und welche Werbemittel dabei erlaubt sind. Hier soll es ja den ein oder anderen Rechtsanwalt gegeben haben, der mit Schockwerbung auf seinen Kaffetassen Aufmerksamkeit erregen wollte (zu empfehlen hier die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Beschluss vom 05. März 2015 1 BvR 3362/14).

„Wofür arbeiten Rechtsanwälte?“ fragte uns dann ein älterer Herr, der sich als Spezialist für Gebührenrecht entpuppte. „Natürlich für Geld!“ antwortete er dann selbst. So begann dann auch der nächste Tag im Gebührenrecht. Hier kämpften wir uns wirklich mühsam durch alle gebührenrechtliche Normen, u.a. auch durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das ja weitgehend bekannt sein dürfte. Überraschend war für mich aber dann doch, wie viele Einzelfälle es bei den Abrechnungen zu beachten gilt und welche Summen sich Rechtsanwälte entgehen lassen, weil sie selbst viele Tatbestände in den Gebührentabellen übersehen.

Auf die beiden Einheiten folgten dann noch Vorträge aus dem Straf,- Arbeits- und Verwaltungsrecht.

Auch diese Lehrgänge wurden allesamt von erfahrenen Praktikern gehalten, wobei wir auch den einen oder anderen Übungsfall zusammen besprachen. Das vordergründige Lernziel war dabei, die Fälle immer aus der Perspektive des Rechtsanwaltes zu lösen und das Mandantenbegehren herauszuarbeiten.

Besonders spannend war dabei natürlich der Vortrag des Strafverteidigers, der hier und da auch mal aus dem Nähkästchen geplaudert hat. Da wohl der Großteil der Referendare in den Anwaltsberuf gehen wird, waren gerade die Erfahrungsberichte der Praktiker hier sehr hilfreich. Denn eines habe ich festgestellt: Viele Fälle aus der Praxis lassen sich mit den AG- Fällen nicht vergleichen. Sie sind sehr individuell und enthalten so viele unbekannte Problemfelder, dass neben dem juristischen Wissen häufig auch eine Prise Kreativität gefordert ist.

Aber auch dies werde ich dann in den nachfolgenden Monaten in der Anwaltskanzlei sicherlich noch lernen.

In diesem Sinne wünsche ich euch allen viel Erfolg in der Anwaltsstation!

 

– Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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