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Gewusst

Repetitorium für das Zweite Staatsexamen – für jeden sinnvoll?

By 16. Januar 2018Oktober 12th, 2023No Comments
Assessorexamen

Repetitorium für das Zweite Staatsexamen

Für jeden sinnvoll?

Was mich schon direkt zu Beginn des Referendariats beschäftigte, war die Frage nach dem Repetitorium für das Zweite Staatsexamen. Für meine Vorbereitung zum Ersten Examen hatte ich bereits gute Erfahrungen mit einem kommerziellen Rep gemacht, daher fragte ich mich, ob es ebenfalls Sinn macht, ein Repetitorium im Vorfeld zum Zweiten Examen zu machen.

Leider ist es ja so, dass die Finanzlage im Referendariat nicht besser wird, als im Studium. Daher musste ich genau abwägen, ob ein Rep für mich in Frage kommt.

Nach einigem Probehören, Rücksprachen mit Kollegen, Ausbildern und Richtern habe ich mich nun dagegen und stattdessen für einen Fernklausurenkurs entschieden.

Natürlich war dabei auch der finanzielle Aspekt mitursächlich für diese Entscheidung. Das Hauptargument war jedoch letztlich, dass im Zweiten Examen nicht das gleiche Bedürfnis besteht, wie im Ersten Examen. Die meisten Klausuren entscheiden sich durch Prüfung materiellen Rechts und die korrekte Wiedergabe in den praktischen Teilen.

Da aber mit Bestehen des Ersten Examens bereits gezeigt wurde, dass man hinreichende materiellrechtliche Kenntnisse besitzt, scheint kein allzu großes Bedürfnis mehr nach einem Repetitor zu bestehen. Auch was die Tiefe angeht, nimmt das materielle Wissen nicht mehr die Stellung ein, die es noch im Ersten Examen hatte. Stößt man auf ein unbekanntes Problem, so hat man nun Hilfsmittel in Form von Kommentaren zur Hand. Das wurde mir auch von vielen (frischen) Richtern und Staatsanwälten bestätigt, die ich während meiner Ausbildung ausgefragt habe.

Von der Wichtigkeit des Klausurenschreibens

Viel wichtiger war für mich das Klausurenschreiben. Der Nachtteil bei den Repetitorien war immer, dass zwar ein Klausurenkurs integriert war, dieser sich jedoch auf wenige Klausuren beschränkte. Dasselbe gilt übrigens für die Klausuren, die man in den Arbeitsgemeinschaften schreibt. Auch das sind nicht sonderlich viele. In einem Fernklausurenkurs bekomme ich hingegen wöchentlich eine Ausarbeitung und zusätzlich alle zwei Wochen eine spezielle Landesrechtsklausur zugeschickt, für die ich immer zwei Wochen Zeit habe. So komme ich natürlich auf eine viel höhere Zahl geschriebener Probeklausuren, bevor es in das Examen geht.

Schon im Ersten Examen war das Klausurenschreiben immens wichtig. Jetzt aber scheint die Bedeutung nochmal um einiges gestiegen zu sein. Denn anders als im Ersten Examen (wo man noch einen Schwerpunktbereich mit Hausarbeiten belegen musste), ist das Zweite Examen ein reines Klausurexamen. In NRW müssen acht Klausuren geschrieben werden. Bei der beachtlichen Anzahl wäre es daher fahrlässig, vorher nicht genügend Probeklausuren geschrieben zu haben.

Insbesondere Formalia, wie etwa der Aufbau eines Urteils oder einer Anklage, sitzen erst, wenn man sie zigfach im Vorfeld (unter Zeitdruck) aufs Blatt gebracht hat. Zudem muss erlernt werden, wie man mit einem Kommentar an eine Klausur herangeht. Da versteht es sich von selbst, dass das nicht mit reiner Theorie, sondern nur mit gezielter Übung geht.

Uns wurde in den Arbeitsgemeinschaften oft gesagt, dass sich bis zum Examen immer wieder Flüchtigkeitsfehler in den Klausuren wiederfinden (z.B. falsches Rubrum). Dies sei zumeist auf fehlende Klausurpraxis zurückzuführen.

Ich habe für mich festgestellt, dass ich keine allzu großen Lücken im materiellen Wissen, sondern Schwierigkeiten hatte, wenn es darum ging, das Wissen mit richtigem Schwerpunkt aufs Papier zu bringen. Auch aus dieser Erkenntnis heraus habe ich mich dann doch lieber für einen Klausurenkurs entschieden.

Zudem ist mir bei einigen Repetitorien aufgefallen, dass viele nur nochmal das repetieren, was sich auch in den Skripten findet. Hier mag es lokale Unterschiede, auch zwischen den Dozenten, geben. Allerdings war es mir das Geld nicht wert, sodass ich die Skripten gesondert bezogen habe.

Individuelle Entscheidung

Das soll aber keine allgemein gültige Regel sein. Jeder muss für sich entscheiden, wie er am besten lernt. Ist man eher der auditive Typ, dann mag ein Repetitorium auch eine ganz gute Ergänzung sein. Was jedoch auch im Augen behalten werden sollte ist, dass viele Repetitorien abends nach „Feierabend“ oder am Wochenende stattfinden. Ob man um diese Zeit noch aufnahmefähig genug ist, um nochmals drei Stunden Jura am Stück zu pauken, muss jeder für sich selbst beurteilen. Ich rate daher jedem, im Vorfeld mal bei den Repetitorien Probe zu hören und dann alle Vor- und Nachteile gegeneinander abzuwägen.

-Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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