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3 Tipps für einen überzeugenden Auftritt in der Mündlichen Prüfung

By 28. Februar 2017Oktober 4th, 2022No Comments
Tipps vom Praktiker

Die Mündliche Prüfung – Ein überzeugender Auftritt ist kein „Hexenwerk“

Wurden die schriftlichen Prüfungen erfolgreich absolviert, erfolgt die Ladung zur Mündlichen Prüfung. Dies gilt in der Ersten Juristischen Prüfung genauso wie im Assessorexamen.

Während bei Vielen zunächst die Freude über das erfolgreiche Abschneiden in den schriftlichen Prüfungen überwiegt, stellen sich schon bald einige Fragen wie „Was ziehe ich an?“, „Was wird geprüft?“, „Was mache ich, wenn ich eine Antwort nicht weiß?“.

Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick zu diesen Fragen geben und es den Lesern so erleichtern mit der Drucksituation „Mündliche Prüfung“ umzugehen.

1. Das Outfit – Tradition schlägt Extravaganz

Gerade vor der Mündlichen Prüfung in der Ersten Juristischen Prüfung haben viele Kandidaten nicht die richtige Garderobe für diesen Anlass im Kleiderschrank. Allenfalls ein Konfirmationsanzug o.Ä. ist noch verfügbar. Deshalb hierzu einige Hinweise:

Juristen sind konservativ. Die meisten Prüfer schätzen es dementsprechend nicht, wenn man nun ausgerechnet in der Mündlichen Prüfung seine Individualität betonen muss. Gedeckte Farben und moderne, aber klassische Schnitte aus dem Business- Bereich sind daher die richtige Wahl. Ein dunkler Anzug mit einem Hemd in weiß oder blau und einer unifarbenen oder zurückhaltend gemusterten Krawatte für den Herrn und ein dunkler Hosenanzug mit einer Bluse in zurückhaltenden Farben sind eine „sichere Bank“. Von schwarzen Anzügen oder Hosenanzügen wird abgeraten, da diese schnell einen zu feierlichen Eindruck erzeugen oder mit Trauerfeiern in Verbindung gebracht werden. Auch Kostüme und andere Outfits die mit einem Rock kombiniert werden, sind nur bedingt zu empfehlen, da sie zum einen schnell unbequem werden (dazu im Folgenden) und bei unzureichender Länge (Sie sitzen den Prüfern mehrere Stunden gegenüber) auch einen ungewollten Eindruck erwecken können.

Kaufen Sie die richtige Größe. Nicht nur, dass Sie nicht aussehen wollen wie ein Clown, zu enge oder zu weite Kleidung wird sich in der mehrstündigen Prüfung bemerkbar machen (rutschen, kneifen etc.) und Sie so ablenken.

2. Der Prüfungsstoff – Zeitungen und Protokolle

Auch wenn es aufgrund der Weite des Pflichtstoffes keine absolute Sicherheit gibt, kann mit den folgenden drei Maßnahmen eine sinnvolle Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung gelingen.

Zunächst sollten Sie sich bemühen die Protokolle Ihrer Prüfer aus vorangegangenen Prüfungen einzusehen, da die meisten Prüfer bestimmte Lieblingsfragen oder -gebiete haben, die sie immer wieder stellen bzw. prüfen. Für die Erste Juristische Prüfungen existieren zumeist Datenbanken bei den Fachschaftsräten. Für Prüfungen im Assessorexamen existieren Angebote im Internet, u.U. gibt es auch eine Datenbank bei Ihrem Ausbildungsgericht oder einem Referendarverein.

Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten. Sehr viele Prüfer orientieren sich am aktuellen Tagesgeschehen. Dies müssen nicht unbedingt aufsehenerregende Gerichtsentscheidungen oder rein für Juristen interessante Sachverhalte sein. Auch politische Entwicklungen oder Nachrichten aus der Wirtschaft werden gern als Aufhänger genommen. So begann eine mündliche Prüfung im öffentlichen Recht am 22.02.2017 in Mecklenburg-Vorpommern mit der Frage, was denn vor 10 Tagen Wichtiges passiert sei. Gemeint war natürlich die Bundespräsidentenwahl. Es folgten Fragen zu den rechtlichen Hintergründen der Wahl und zur Stellung des Bundespräsidenten.

Wenn Sie abseits dessen noch etwas lernen wollen, konzentrieren Sie sich auf die Basics. In der Mündlichen Prüfung geht es selten um komplizierte Meinungsstreits. Viel häufiger sind Fragen und Fallkonstruktionen die das Systemverständnis des Kandidaten prüfen. Fehlt hier eine einfache Definition oder die Kenntnis einfacher Probleme des allgemeinen Teils kann dies sehr unschöne Auswirkungen haben.

3. Bleiben Sie ruhig und nehmen Sie eine natürliche und offene Haltung ein

Abschließend noch ein paar allgemeine Hinweise. Es mag leichter gesagt bzw. geschrieben sein als getan, aber nochmals: Bleiben Sie ruhig! Den größten Teil der Prüfung haben Sie bereits erfolgreich absolviert.

Sitzen Sie bequem, aber gerade. Eine zu bequeme Haltung kann als Gleichgültigkeit oder gar Desinteresse verstanden werden. Schauen Sie die Prüfer an. Es ist nicht notwendig, nur den Prüfer anzuschauen, der die jeweilige Frage gestellt hat. Besser ist es seinen Blick natürlich auf die verschiedenen Mitglieder der Prüfungskommission „schweifen“ zu lassen.

Wenn Sie antworten, reden Sie ruhig, deutlich und in angemessener Lautstärke. Nuscheln, Flüstern und Brüllen macht die Prüfung für alle Beteiligten anstrengend.

Fallen Sie den anderen Kandidaten nicht ins Wort. Alles andere macht einen schlechten Eindruck bei den Prüfern und ist grob unhöflich.

Fazit

Eine mündliche Prüfung dient m.E. nicht vorrangig dazu Wissen abzufragen, sondern dazu sich einen (Gesamt-)Eindruck von dem Kandidaten zu machen. Unbestritten steht das Fachwissen im Vordergrund. Wer sich jedoch nicht richtig präsentieren kann und Lücken im Grundwissen offenbart oder unhöflich und unsympathisch erscheint, kann auch mit einem guten Fachwissen kaum punkten.

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

JurCase Redaktion

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