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Rechtsreferendariat Saarland

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Saarland?

Das Rechtsreferendariat Saarland gliedert sich in folgende Stationen:

1. Strafrechtsstation (3 Monate):

Einführungslehrgang, im Anschluss wöchentlicher Besuch der AG und Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht, das mit Strafsachen befasst ist (Schöffengericht/Strafrichter).

2. Zivilrechtsstation (5 Monate):

Zu Beginn besuchen Referendare den Einführungslehrgang, im Anschluss die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft. Parallel findet die Ausbildung bei einem Gericht erster Instanz in Zivilsachen statt. Die Ausbildung kann außerdem im Umfang von bis zu drei Monaten bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit absolviert werden.

3. Verwaltungsstation (3 Monate):

Den Auftakt im Rechtsreferendariat Saarland macht ein Einführungslehrgang, darauf folgt die Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde oder alternativ an einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit. Weitere mögliche Ausbildungsstellen bilden die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer sowie eine öffentlich-rechtliche Anstalt, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist. Es findet begleitend eine AG statt.

4. Rechtsanwaltsstation I (6 Monate):

Zu Anfang wird ein Einführungslehrgang besucht, anschließend findet regelmäßig eine Arbeitsgemeinschaft statt in Ergänzung zu der Ausbildung bei einem Rechtsanwalt.

5. Rechtsanwaltsstation II (vier Monate, im ersten Monat der Station findet die schriftliche Examensprüfung statt (18. Monat)):

Die Ausbildung erfolgt bei einem Rechtsanwalt, im In-oder Ausland, einem Notar, einem Unternehmen, Verband oder einer anderen Ausbildungsstelle, bei der eine fachgerechte rechtsberatende Ausbildung sichergestellt ist.

Die schriftliche Prüfung besteht aus sieben Klausuren: zwei aus dem Bürgerlichen Recht, eine aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, eine aus dem Strafrecht, zwei aus dem Staats- und Verwaltungsrecht und eine nach Wahl des Rechtsreferendars aus dem Bürgerlichen- bzw. dem Staats- oder Verwaltungsrecht (§ 33 Abs. 1 JAO).

6. Wahlstation (drei Monate):

Drei Monate Ausbildung an einem geeigneten Platz nach Wahl. Unter anderem kann die Station auch an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer oder dem Europa-Institut der Universität des Saarlandes abzuleiten.

7. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag (aus einem der Fächer, die § 29 Abs. 2 JAG

zu entnehmen sind). An diesen schließt das Prüfungsgespräch zu drei Prüfungsbereichen an (§ 29 Abs. 3 JAG, § 36 Abs. 2 JAO): Bürgerliches Recht (inklusive Grundzüge des Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrechts sowie europarechtliche Bezüge usw. nach § 8 Abs. 3 JAG), Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht. Der Schwerpunkt der Ausbildung sollte im Gespräch verstärkt berücksichtigt werden (§ 29 Abs. 3 S. 3 JAG).

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Sie bekommen im Saarland eine monatliche Unterhaltsbeihilfe, in der auch der familienbedingte Mehrbedarf berücksichtigt wird. Die Fortzahlung der Beihilfe erfolgt auch im Krankheitsfall (§ 22 JAG, § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare). Der Grundbetrag beläuft sich derzeit auf 1.303,97 Euro. Zudem besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Familienzuschlag (Stufe 1: 144,77 Euro, Stufe 2: 290,27 Euro, bei zweitem Kind 145,50 Euro, ab dem dritten Kind 707,26 Euro). Weitere Leistungen (jährliche Sonderzuwendung, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen/Kaufkraftausgleich) werden nicht gezahlt. Während des Juristischen Vorbereitungsdienstes besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, aber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Die Ausübung einer Nebentätigkeit (Nebenamt oder Nebenbeschäftigung) ist schriftlich dem Präsidenten des Saarländischen OLG anzuzeigen. Der antragstellende Referendar muss dabei Angaben machen über Art und Umfang der Tätigkeit, Beginn und Ende sowie die Höhe des Entgelts/der geldwerten Vorteile. Handelt es sich um eine Tätigkeit mit ausschließlich juristischem Bezug, sind maximal 15 Stunden pro Woche erlaubt, wenn keine Versagungsgründe vorliegen (siehe für mögliche Gründe: § 87 SBG). Soweit sie 150 v.H. der Unterhaltsbeihilfe übersteigt, wird die Vergütung aus der Nebentätigkeit auf diese entsprechend angerechnet (§ 22 Abs. 4 JAG). Achtung: Zum amtlichen Vertreter eines Anwalts kann aus Ausbildungsgründen nur ein Rechtsreferendar bestellt werden, der sich bei diesem zur selben Zeit in Ausbildung befindet (unter Beachtung von § 53 Absatz 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)). Bei der Bestellung handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigung. Bevor der zu vertretende Anwalt den Antrag auf amtliche Vertreterbestellung stellt, ist vorab rechtzeitig von dem Referendar die Genehmigung zur Ausübung zu beantragen.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Rechtsreferendare erhalten bei dienstlich veranlassten Reisen Reisekostenvergütung und Trennungsgeld auf Basis jener Vorschriften, die für Landesbeamte gelten (§ 22 Abs. 3 JAG). Mehrauslagen die aus der Zuweisung zu einer bestimmten Ausbildungsstelle auf eigenen Wunsch entstehen, werden nicht erstattet. Alle Schreiben müssen auf dem Dienstweg an die zuständige Stelle übermittelt werden. Schreiben an die oberste Ausbildungsbehörde gehen an den Präsidenten des Saarländischen OLG in Saarbrücken über die aktuelle Ausbildungsstelle bzw. ggf. über die, ihr vorgesetzte Dienstbehörde.

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Im Krankheitsfall ist unmittelbar der Präsident des Saarländischen OLG (Verwaltungsgeschäftsstelle, erreichbar unter der Telefonnummer: 0681/501-5196) und der jeweilige Ausbilder telefonisch zu informieren. Dies gilt auch für die Tage, die weder die Anwesenheit bei der Ausbildungsstelle, noch in einer Arbeitsgemeinschaft voraussetzen. Achtung: Bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich. Die sofort an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Saarländischen Oberlandesgerichtes (Zimmer 214) übermittelt werden muss. Sollte der Rechtsreferendar während eines Abschnitts seiner Ausbildung länger als einen Monat durch Krankheit dienstunfähig sein, kann dies eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes durch den Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts nach sich ziehen.

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. Insgesamt stehen ihnen 28 Tage Erholungsurlaub zu (gemäß § 22 Abs.1 JAG). Dieser kann jedoch erst drei Monate nach der Einstellung in den öffentlichen Dienst in Anspruch genommen werden. Schwerbehinderte erhalten Zusatzurlaub im Umfang von fünf Tagen (5§ 125 SGB IX). Der Urlaub ist spätestens bis zum 30. September des Folgejahres zu erteilen und zu nehmen. Sollte er aus dienstlichen oder persönlichen Gründen nicht rechtzeitig in Anspruch genommen werden, verfällt er. Referendare, die im Laufe des Urlaubsjahrs ihren Vorbereitungsdienst aufnehmen, stehen für dieses ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dienstzugehörigkeit zu. Der Urlaub verfällt dann erst zu Ende des folgenden Urlaubsjahres. Während der Ausbildung wird Erholungsurlaub in den Einzelabschnitten wie folgt gewährt: dreimonatiger Ausbildungsabschnitt (maximal drei Wochen), viermonatiger Ausbildungsabschnitt (maximal vier Wochen), fünfmonatiger Ausbildungsabschnitt (maximal fünf Wochen). Vor Antragsstellung müssen die Urlaubswünsche mit dem jeweiligen Ausbilder abgestimmt werden. Eine Dienstbefreiung kann in wichtigen Ausnahmegründen ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub erfolgen (siehe Einzelheiten unter § 14 UrlaubsVO). Dient der Urlaub „nur“ persönlichen Belangen, kann lediglich in besonderen Ausnahmefällen eine Höchstdauer von bis zu sechs Monaten gewährt werden, allerdings unter Fortfall der Unterhaltsbeihilfe (§ 15 UrlaubsVO). In diesem speziellen Fall wird der Urlaub nicht auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Rechtsreferendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für den aktiven Besuch der AG. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalten, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen und sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung) fest. Auch persönlichkeitsbezogene Angaben werden vermerkt wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick und Allgemeinbildung. Zuletzt wird das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) im Zeugnis schriftlich aufgezeichnet.

In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Man sollte im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einholen, damit es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch in so einem Fall besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegenvorstellung zu den Personalakten verfassen oder im Extremfall auch per Rechtsstreit Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen. Selbstverständlich sollte man immer zunächst das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder suchen, bevor man diesen Weg wählt, der Referendarrat steht einem gerne dabei mit Rat und Tat zur Seite.

Tipp: Es ist nicht verkehrt einzelne Stationszeugnisse, die spezifische Tätigkeitsbereiche belegen, eigenen Bewerbungen später beizufügen!

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Als Rechtsreferendar im Saarland kann man einzelne Ausbildungsstationen auch in der Ferne absolvieren: vier Monate der zweiten Rechtsanwaltsstation bei einem Rechtsanwalt im Ausland oder die drei Monate der Wahlstation bei einem Rechtsanwalt, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, einem Wirtschaftsunternehmen, einer AHK, einer deutschen Auslandsvertretung oder anderen internationalen Organisation. Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich jedoch frühzeitig kümmern. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Tipp: Der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, die auch die Kosten eines möglicherweise notwendigen Krankenrücktransportes trägt, kann für den „Auslandsausflug“ sinnvoll sein. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der BRD für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet die Referendarabteilung des OLG. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet, Nachwuchs bekommt oder einen Doktortitel erwirbt, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen unter Vorlage entsprechender Nachweise in öffentlich beglaubigter Form.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
  • Skripte von Jura Intensiv.

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wer suchet, der findet, wird im Saarland leicht gemacht:

Ansprechpartner beim saarländischen OLG:

Herr Dr. Karsten Schmidt
Tel.: 0681/501-5670
Fax: 0681/501-5351
E-Mail: karsten.schmidt@solg.justiz.saarland.de

Herr Alexander Weinland
Tel.: 0681/501-5696
Fax: 0681/501-5351
E-Mail: a.weinland@solg.justiz.saarland.de

Frau Jessica Sauer
Tel.: 0681/501-5355
Fax: 0681/501-5049
E-Mail: j.sauer@solg.justiz.saarland.de

Für Anträge und Schreiben:

Verwaltungsgeschäftsstelle des Saarländischen Oberlandesgerichts – Zimmer 214
oder per E-Mail: poststelle@solg.justiz.saarland.de

Ministerium der Justiz
Zähringer Straße 12
66119 Saarbrücken

Herr Joachim Dietrich
Telefon: 0681/ 501-5145 oder 5411
Telefax: 0681/ 501-5409
E-Mail: j.dietrich@justiz.saarland.de
poststelle@justiz.saarland.de
Landesprüfungsamt für Juristen bei dem Ministerium der Justiz
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken

Herr Dennis Zahedi
Telefon: 0681/501-5318 bzw. 5316
E-Mail: pruefungsamt@justiz.saarland.de
d.zahedi@justiz.saarland.de

Saarländisches Oberlandesgericht
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-5196
Telefax: 0681/501-5049
E-Mail: poststelle@solg.justiz.saarland.de

Personalrat der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Saarland
Nebenstelle Landgericht Saarbrücken
Raum 402
Hardenbergstraße 2-4
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681/501-5848 (Erreichbarkeit nur während der Bürozeiten)
E-Mail: personalrat-referendare(at)justiz.saarland.de
Ansprechpartner:
Michael Jakob (1. Vorsitzender), Katrin Durst (stellv. Vorsitzende), Philipp Rech (2. stellv. Vorsitzender)

Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstraße 8
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-05
Telefax: 0681/501-5537
E-Mail: poststelle@gsta.justiz.saarland.de

Amtsgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 13
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/ 501-5607
E-Mail: poststelle@agsb.justiz.saarland.de

Amtsgericht Saarlouis
Prälat-Subtil-Ring 10
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/445-0
Telefax: 06831/445-211
E-Mail: poststelle@agsls.justiz.saarland.de

Amtsgericht Neunkirchen
Knappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen
Telefon: 06821/106-01
Telefax: 06821/106-100
E-Mail: poststelle@agnk.justiz.saarland.de

Amtsgericht Homburg
Zweibrücker Straße 24
66424 Homburg
Telefon: 06841/9228-0
Telefax: 06841/9228-210
E-Mail: poststelle@aghom.justiz.saarland.de

Amtsgericht St. Ingbert
Ensheimer Straße 2
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894/984-03
Telefax: 06894/984-202
E-Mail: poststelle@agigb.justiz.saarland.de

Amtsgericht Völklingen
Karl-Janssen-Straße 35
66333 Völklingen
Telefon: 06898/203-02
Telefax: 06898/203-319
E-Mail: poststelle@agvk.justiz.saarland.de

Amtsgericht Merzig
Wilhelmstraße 2
66663 Merzig
Telefon: 06861/703-0
Telefax: 06861/703-229
E-Mail: poststelle@agmzg.justiz.saarland.de

Amtsgericht Lebach
Saarbrücker Straße 10
66822 Lebach
Telefon: 06881/927-0
Telefax: 06881/927-140
E-Mail: poststelle@agleb.justiz.saarland.de

Amtsgericht St. Wendel
Schorlemerstraße 33
66606 St. Wendel
Telefon: 06851/908-0
Telefax: 06851/70832
E-Mail: poststelle@agwnd.justiz.saarland.de

Amtsgericht Ottweiler
Reiherswaldweg 2
66564 Ottweiler
Telefon: 06824/3090
Telefax: 06824/30949
E-Mail: poststelle@agotw.justiz.saarland.de

Staatsanwaltschaft Saarbrücken
Zähringerstraße 12 bzw. Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken

Frau Pia Neurohr
Telefon: 0681/501-5391
Telefax: 0681/501-6937
E-Mail: poststelle@sta.justiz.saarland.de
Landgericht Saarbrücken
Franz-Josef-Röder-Straße 15 bzw. Hardenbergstraße 2 – 4
66119 Saarbrücken

Frau Susanne Müller
Telefon: 0681/501-5079
Telefax: 0681/501-5256
E-Mail: poststelle@lg.justiz.saarland.de

Landessozialgericht für das Saarland
Egon-Reinert-Straße 4-6
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-05
Telefax: 0681/501-2500
E-Mail: poststelle@lsg.justiz.saarland.de

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/447-01
Telefax: 06831/447-304
E-Mail: poststelle@ovg.justiz.saarland.de

Landesarbeitsgericht Saarland
Obere Lauerfahrt 10
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-05
Telefax: 0681/501-3607
E-Mail: h.posth@lag.saarland.de

Finanzgericht des Saarlandes
Hardenbergstraße 3
66119 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-05
Telefax: 0681/501-5595
E-Mail: poststelle@fg.justiz.saarland.de

Sozialgericht für das Saarland
Egon-Reinert-Straße 4-6
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-05
Telefax: 0681/501-2500
E-Mail: poststelle@sg.justiz.saarland.de

Verwaltungsgericht für das Saarland
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/447-01
Telefax: 06831/447-163
E-Mail: poststelle@vg.justiz.saarland.de

Arbeitsgericht Saarbrücken
Obere Lauerfahrt 10
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-05
Telefax: 0681/501-3607
E-Mail: g.Wagner@arbg-sb.saarland.de

Arbeitsgericht Neunkirchen
Lindenallee 13 (3. Stock)
66538 Neunkirchen
Telefon: 06821/ 401 75-0
Telefax: 06821/ 401 75-11
E-Mail: u.morgenstern@arbg-nk.saarland.de

Arbeitsgericht Saarlouis
Prälat-Subtil-Ring 10
(im Gebäude des Amtsgerichts Saarlouis)
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/445 400
Telefax: 06831/445 430
E-Mail: h.trenz@arbg-sls.saarland.de

Landesamt für Zentrale Dienste – Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle
Am Stadtgraben 2 – 4
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/501–01

Hauptschwerbehindertenvertretung beim Ministerium der Justiz
Herr Heinz-Peter Engels
Landgericht Saarbrücken
Telefon: 0681/501-5086
E-Mail: h-p.engels@lg.justiz.saarland.de

Frauenbeauftragte Saarländisches Oberlandesgericht
Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken

Frau Daniela Martin
Telefon: 0681/501-5303
E-Mail: d.martin@solg.justiz.saarland.de

Besonderheiten der Ausbildung im Saarland

ELAN-Ref
Rechtsreferendare im Saarland nutzen das Elektronische Lernprogramm ELAN-Ref, ein praxisorientiertes Lernprogramm, das den Einstieg in die Arbeit (Staatsanwaltschaft und Gericht) erleichtern soll und zur Vorbereitung auf Unterrichtseinheiten der Einführungslehrgänge der Straf- und Zivilstation genutzt wird. Auch zur Examensvorbereitung kann es genutzt werden.

Europa-Institut
Das Europa-Institut der Universität des Saarlandes bietet die Möglichkeit neben dem Referendariat, den Aufbaustudiengang „Europäisches und Internationales Recht“ (Master of Laws (LL.M.)) zu absolvieren. Die deutsch-englische Ausbildung konzentriert sich auf fünf Module: Europäische Integration, Europäisches Wirtschaftsrecht, Foreign Trade and Investment, International Dispute Resolution (Arbitration) und Europäischer Menschenrechtsschutz. Es besteht ebenso die Möglichkeit, die Wahlstation am Europa-Institut abzuleisten.

Anwaltliche Tätigkeit als Schwerpunkt
Besonderer Wert der Ausbildung der Rechtsreferendare im Saarland liegt auf der Vorbereitung auf die anwaltliche Tätigkeit, schließlich wird eine Vielzahl der Absolventen den Beruf später auch ergreifen und ausüben. Es besteht eine enge Kooperation mit dem Institut für Anwaltsrecht Saarbrücken e.V. Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation II ist gänzlich dem Anwaltsinstitut übertragen. Die Dozententätigkeit engagierter Rechtsanwälte sichert einen hohen Praxisbezug in der Ausbildung. Auch in Anbetracht der immer größer werdenden Zahl an „Rechtsanwaltsklausuren“ in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Insgesamt 23 Klausuren werden während des Vorbereitungsdienstes unter examensähnlichen Bedingungen geschrieben. Tipp: Es wird ein freiwilliger Klausurenkurs angeboten, dessen Besuch in jedem Fall empfohlen werden kann.

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Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation – was ist zu beachten?

In der ersten Station durchlaufen Referendare zunächst einen Einführungslehrgang. Im Anschluss findet ergänzend zur Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Amtsgericht in Strafsachen (Strafrichter, alternativ ein Schöffengericht) eine wöchentliche AG statt. Themen der Ausbildung im ersten Monat sind u.a. der Ablauf des Ermittlungsverfahrens, Aufbau und Organisation der Staatsanwaltschaft, Sanktionsmöglichkeiten, Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte sowie Anklageschriften und Abschlussverfügungen. Weitere Schwerpunkte der Ausbildung bilden Strafbefehle, Verfahrensarten und Einstellungsverfügungen, Privatklage und Klageerzwingungsverfahren. Zur Anklage werden besondere Übungen absolviert. Die Referendare werden mit dem Ablauf von Hauptverhandlungen vertraut gemacht und müssen Sitzungsdienst bei der Staatsanwaltschaft ableisten (Plädoyer, Strafzumessung, Besonderheiten im Verfahren nach JGG, Maßregeln der §§ 69, 69a StGB). In Woche drei stehen Beweisaufnahme, Beweisregeln und der Grundsatz der Unmittelbarkeit im Zentrum der Arbeit. Im Anschluss geht es um die Strafrechtsklausur. Insgesamt müssen drei Arbeiten angefertigt werden. In der letzten Woche des ersten Monats werden Beweisverwertungsverbote thematisch abgehandelt. Zu Beginn des zweiten Monats lernen die angehenden Assessoren mehr über Prozessvoraussetzungen und Prozesshandlungen, Beweisverwertungsverbote, Zwangsmittel im Straf- und Zwischenverfahren sowie alles rund um das Thema „Urteil“. Zu guter Letzt steht der Opferschutz im Ermittlungs- und Strafverfahren auf dem Plan. Im dritten Monat der Station geht es zunächst um Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (Berufung und Revision, Beschwerde, Einsprüche gegen Strafbefehle, Wiederaufnahme des Verfahrens, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfassungsbeschwerde und Individualbeschwerde (gem. Art. 34 f. EMRK)). In der zweiten Woche konzentriert sich alles auf „Die Strafverteidigung in der Hauptverhandlung“. In Woche drei wird eingeführt in die Grundzüge des Strafvollzugs. Außerdem können Referendare die JVA in Saarbrücken besuchen. Abschließend geht es um Beruf und Berufung, zwei Begriffe – die sich bekanntlich unter Juristen gleich in mehrfacher Hinsicht decken können.

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Was lernen Referendare in der Zivilrechtsstation – was ist zu beachten?

Die Zivilrechtsstation dauert ganze fünf Monate. Der erste Ausbildungsabschnitt führt ein in den Ablauf des Zivilverfahrens. Rechtsreferendare werden vertraut gemacht mit der Relationstechnik als Methode der Rechtsfindung und lernen mehr über den Aufbau und die Grundfragen des Zivilurteils.

Auch Beruf und der Berufung eines Zivilrichters werden näher erläutert. Außerdem werden folgende Techniken und Inhalte vermittelt: der Anspruch auf rechtliches Gehör, die richterliche Frage- und Hinweispflicht, der Anspruch auf ein faires Verfahren, die Arbeit am Sachverhalt (Dispositionsmaxime und Erkennen des Prozessziels) sowie Beibringungsmaxime und Erfassen; und das Ordnen des Sach- und Streitstands. Die Rechtsreferendare lernen während der Ausbildung in der Station die akkurate rechtliche Verarbeitung eines Sachverhalts in einem Gutachten kennen inklusive der Darlegungs- und Beweislast, Substantiierungslast sowie des Stellens von Haupt- und Hilfsantrag oder Haupt- und Hilfsvorbringen. Wichtige Ausbildungsschwerpunkt bilden der Aktenvortrag, terminvorbereitende Maßnahmen und Ablauf des Haupttermins, Beweisbeschluss sowie Beweisverwertungsverbote und Beweisaufnahme.

Bei Letzteren stehen vor allem die Grundzüge der Vernehmungstechnik und Beweiswürdigung, der Grundsatz der Unmittelbarkeit und das selbständige Beweisverfahren im Mittelpunkt der Vermittlung und Beschäftigung. In der dritten Woche geht es um die Form und den Inhalt gerichtlicher Entscheidungen (z.B. Rubrum). Außerdem wird Wissenswertes zur Zivilrechtsklausur erläutert. Woche vier verhandelt Klausurtechnik und das Themenfeld Vertragsgestaltung, u.a. auch verschiedene Vertragstypen. Zu Beginn des zweiten Monats werden zwei Arbeiten geschrieben.

In der zweiten Woche folgen dann Sachurteilsvoraussetzungen und Prozessaufrechnungen. In Woche drei beschäftigen sich die angehenden Juristen mit den Themen Prozessvergleich und Streitverkündung/Streithilfe. Darauffolgend geht es in der vierten Woche um die korrekte Zurückweisung verspäteten Vorbringens, Versäumnisverfahren, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Mahnverfahren. Zu Anfang des sechsten Monats werden die Arbeiten zurückgegeben und besprochen. In den Folgewochen geht es thematisch um die Erledigung des Rechtsstreits und die Klagerücknahme sowie die Widerklage. In der vorletzten Woche werden zwei weitere Arbeiten angefertigt, eine Arbeit im Zivilrecht und eine rechtsanwaltliche–rechtsgestaltende Klausur/Kautelarklausur. Nach den Klausuren werden die Referendare unterrichtet im Zwangsvollstreckungsrecht.

Der siebte Monat des Juristischen Vorbereitungsdienstes schließt inhaltlich daran an, es geht insbesondere um die Stufenklage. Zudem wird ein Überblick geboten über Urkund-, Scheck- und Wechselprozess. In der Woche darauf geht es weiterhin um das Zwangsvollstreckungsrecht, im Fokus stehen dabei „Arrest“ und einstweilige Verfügung. Außerdem werden die Klausuren ausgegeben und besprochen. Nach der Besprechung der Klausuren, werden zwei weitere geschrieben (natürlich Zwangsvollstreckungsrecht sowie Zivilrecht aus rechtsanwaltlicher Sicht). Der achte und letzte Monat der Zivilstation liefert einen Überblick über das FamFG mit samt der Verfahrensgrundsätze und Beschwerden nach § 58 FamFG sowie Feststellungsklagen. Weiterer Schwerpunkte: Prozesskostenhilfe, Gehörsrüge, Tatbestandsberichtigung und Berufung. In der zweiten Woche werden Kenntnisse im Europa- und Verfassungsrecht für Zivilrichter vermittelt und Mietprozesse aus richterlicher Sicht beleuchtet. Anschließend geht es um Verkehrsunfall- und Bauprozesse aus richterlicher Sicht sowie vor allem auch um das Verkehrsunfallurteil. In der vierten Woche folgt die Klausurrückgabe und -besprechung.

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

Zum Auftakt lernen Referendare mehr über Beruf und Berufung des Beamten/Verwaltungsrichters. Eingeführt wird in die Verwaltung im Saarland (Landesorganisation, Behördenaufbau und – Hierarchie etc.). Vermittelt und vertieft werden Kenntnisse in Verwaltungsverfahren und Bescheidfertigung/-technik sowie Verfahren des Widerspruchs. Die zweite Woche liefert Hinweise und Informationen zur Verwaltungsrechtsklausur (Aufbau von Beschlüssen und Urteilen, Urteilsstil, Subsumtion, Diktion, Argumentation, richtiger Aufbau usw.). Des Weiteren stehen Fragen zum Verwaltungsprozess im Mittelpunkt (z.B. Klagearten, Klagebefugnis, Rechtsschutzinteresse, Beteiligtenfähigkeit). Woche drei behandelt das Thema „Vorläufiger Rechtsschutz“, neben der Vermittlung von Grundlagen, werden auch Fälle vorgestellt und Übungen zu diesen abgehalten. Die Übungen in der Folgewoche präsentieren ebenso ausgewählte Probleme aus dem allgemeinen Verwaltungs- und Prozessrecht, insbesondere Themen wie: Rechtsänderungen, öffentlich-rechtliche Verträge, Rücknahmen und Widerrufe. Im Abschlussmonat der Verwaltungsstation geht es nicht nur um Öffentliches Baurecht, sondern auch Fälle und Übungen zum besonderen Verwaltungsrecht. Zudem erfahren die Referendare Näheres zum Kommunalrecht. Insgesamt sind fünf Arbeiten während der Station anzufertigen (drei im Verwaltungsrecht aus richterlicher Sicht, eine im selbigen aus anwaltlicher Sicht sowie eine zum Zivilrecht aus richterlicher Sicht). Thematisch bildet das Polizei- und Ordnungsrecht den Schlussstein des Ausbildungsabschnittes.

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Was lernen Referendare in der Rechtsanwaltsstation I und II – was ist zu beachten?

Rechtsanwaltsstation I

Die erste Rechtsanwaltsstation dauert insgesamt sechs Monate. An den Einführungslehrgang schließt sich der regelmäßige Besuch einer Arbeitsgemeinschaft sowie die Zuweisung und Ausbildung bei einem Rechtsanwalt an. Im ersten Monat lernen Referendare u.a. mehr über die Aufgaben des Rechtsanwalts auf Klägerseite. Ihnen wird vermittelt wie Prozess und Klageschrift vorzubereiten sind. Aber auch wie außergerichtliche Einigungen mit Techniken der Mediation erzielt werden können. Außerdem stehen Varianten der Anspruchsdurchsetzung und taktische Erwägungen auf dem Lehrplan. Den Rechtsreferendaren wird zudem ein Überblick zu relevanten Themen geboten wie Klage-, Mahn- und selbständige Beweisverfahren oder Urkunden- und Wechselprozess. Natürlich lernen sie im Anschluss auch die andere Seite kennen und beschäftigten sich mit der Rolle des Anwalts auf Seite des Beklagten (u.a. Klageerwiderung (richtiges Bestreiten, Geltendmachung von Gegenrechten etc.)). Sie werden auch vorbereitet auf die Arbeit eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Verfahren inklusive Beweisaufnahme, Beweis und Beweiswürdigung. Einen wichtigen Schwerpunkt der Ausbildung nimmt die Vermittlung von anwaltlichen Taktiken in verschiedenen Szenarien und Prozesstypen ein. Während der Station werden die Juristen-in-Ausbildung mit verschiedenen Mandatstypen vertraut gemacht (u. a. kaufrechtliches Mandat, mietrechtliches Mandat, verkehrsrechtliches Mandat, baurechtliches Mandat). Zudem werden die Grundlagen des Schadenrechts vermittelt. Auch Kenntnisse zur Betreuung und Handhabung familienrechtlicher Mandate sind Bestandteil der Ausbildung sowie Erbrecht und Gesellschaft- und Handelsrecht. In der Beschäftigung mit dem strafrechtlichen Mandat werden die Stellung des Verteidigers im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren, die Rechtsbehelfe und juristischen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung thematisiert. In Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung im Zweiten Staatsexamen wird der Aufbau der Strafrechtsklausur besprochen. In der Auseinandersetzung mit dem verwaltungsrechtlichen Mandat werden Klagearten, Vorverfahren, Ablauf des Verfahrens, einstweiliger Rechtsschutz und mehr verhandelt. Jeder Themenbereich dient der Vertiefung des theoretischen Wissens, aber auch des Einübens der anwaltlichen Praxis, zu diesem Zweck werden auch praktische Übungen zu Fällen aus Anwalts-, Behörden- oder Gerichtssicht veranstaltet. Auch das benötigte Wissen und Können für das erfolgreiche Bestehen der späteren Assessorklausur im Verwaltungsrecht wird wiederholt und gefestigt. Gleiches gilt für die Assessorklausur im Zivil- und Zwangsvollstreckungsrecht. Insgesamt sind bis zu neun Arbeiten anzufertigen (Zivil-, Verwaltungs-und Strafrecht, aus verschiedenen Sichten, u.a. Anwalt/Richter).

Rechtsanwaltsstation II

Im 18. Monat wird die schriftliche Prüfung im Zweiten juristischen Staatsexamen geschrieben, während dieser Zeit finden keine Arbeitsgemeinschaften statt. Danach folgt die Beschäftigung innerhalb der AG und Ausbildung mit dem anwaltlichen Berufsrecht (Zulassung, Pflichten, Fachanwaltsordnung etc.). Dann geht es anschließend um korrekte Mandatsführung und Haftungsfragen, die einen Rechtsanwalt betreffen können. Innerhalb des Themenfeldes „arbeitsrechtliches Mandat“ beschäftigen sich die Referendare mit möglichen Inhalten eines Arbeitsvertrages, Fehlverhalten auf Seiten des Arbeitnehmers, der Änderung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie arbeitsgerichtlichen Verfahren. Darauf folgt der Block zum sozialrechtlichen Mandat. Er beinhaltet die Grundzüge des Sozialrechts, Rechtsbehelfe und Sozialgerichtsverfahren im Anschluss lernen die angehenden Assessoren das nachbarrechtliche Mandat kennen, samt der Grundzüge des Nachbarrechts unter Berücksichtigung landesrechtlicher Vorgaben und der Besonderheiten in Prozessen solcher Art. Ebenfalls vermittelt werden Grundlagen in Kriminologie, die der Sachverhaltsbeurteilung und dem Opferschutz in Fällen von häuslicher Gewalt oder Fällen von Stalking dienen sollen. Generell ist der praktische Opferschutz ein wichtiger Punkt. In der Folgezeit werden dann die Grundlagen und Verhaltensformen im Haftpflichtversicherungsrecht besprochen. Rechtsreferendare haben während der Station außerdem Gelegenheit den Umgang mit versicherungsrechtlichen Mandaten zu üben. Wie schon in der ersten Rechtanwaltsstation werden auch alternative Formen der Streitschlichtung aus dem Bereich der Mediation präsentiert und diskutiert. Die Referendare lernen aber auch das Gesellschafts- und Handelsrecht in Unternehmen kennen und die besonderen Aufgaben, die dort arbeitende Juristen zu meistern haben. Weitere Punkte der Ausbildung bilden u. a. das Anwaltsgebührenrecht, gute Mandantenberatung die Grundlagen der rechtsanwaltlichen Vergütung. Im letzten Stationsmonat werden sie zusätzlich in die Kunst der Betreuung von steuerrechtlichen Mandaten eingeführt und mit der Organisation des Betriebs innerhalb einer Anwaltskanzlei bekanntgemacht. Den Abschluss der Ausbildung am Arbeitsplatz und in den AGs bilden die Blöcke „Justiz und Nationalsozialismus“, Methoden der EDV in der Justiz und ein Aktenvortragslehrgang, der in Hinblick auf die mündliche Prüfung hohe Relevanz besitzt.

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Achtung: Spätestens einen Monat vor dem voraussichtlichen Abschluss der zweiten Rechtsanwaltsstation werden die Rechtsreferendare durch den Präsidenten des Saarländischen OLG dem Präsidenten des Landesprüfungsamtes für Juristen zur zweiten juristischen Staatsprüfung vorgeschlagen (§ 30 JAO). Bis zu diesem Zeitpunkt muss jeder Rechtsreferendar folgendes einreichen beim Lpaj: einen Lebenslauf, den er eigenhändig verfasst hat, eine beglaubigte Abschrift seines Zeugnisses über Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung, die Versicherung, dass er bei keinem anderen Prüfungsamt um Zulassung ersucht hat, bzw. eine Erklärung, wann und wo dies geschehen ist, die nicht widerrufbare Bestimmung seiner Wahlklausur (§ 31 Abs. 2 JAO).

Die schriftliche Prüfung wird bereits im 18. Ausbildungsmonat abgelegt. Sie setzt sich zusammen aus sieben Aufsichtsarbeiten: zwei aus dem Bürgerlichen Recht, eine aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, eine aus dem Strafrecht, zwei aus dem Staats- und Verwaltungsrecht sowie eine Klausur nach Wahl, entweder aus dem Bürgerlichen Recht oder dem Staats- und Verwaltungsrecht (§ 33 Abs. 1 JAO).

Achtung: Kommentare zu öffentlich-rechtlichen Gesetzen sind in der Prüfung nicht zugelassen.
Die für die Klausuren zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von den Prüfungsämtern gestellt und müssen somit selbst beschafft werden. Daher lohnt sich das Ausleihen der relevanten Literatur: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen (Klausuren und Aktenvortrag) im Saarland sind:

 

  • Habersack “Deutsche Gesetze”
  • Habersack Ergänzungsband
  • Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
  • dtv/Beck “Europarecht 5014”
  • Nomos Gesetze “Landesrecht Saarland”
  • Palandt, BGB
  • Thomas/Putzo, ZPO
  • Fischer, StGB
  • Meyer-Goßner, StPO
  • Kopp/Schenke, VwGO
  • Kopp/Ramsauer, VwVfG
  • Anders/Gehle, Zivilprozessordnung (Kurzkommentar) oder Zöller, Zivilprozessordnung oder Musielak/Voit, Zivilprozessordnung,
  • Strafvollzugsgesetz, Beck-Texte, dtv-Band 5523,

Die Kommentare und Gesetzestexte sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden, die im Buchhandel erhältlich sind.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein zweites Staatsexamen mieten.

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Für die mündliche Prüfung sind als Hilfsmittel erlaubt:

  • Habersack, Deutsche Gesetze, nebst Ergänzungsband (jeweils Loseblattsammlung),
  • Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze (Loseblattsammlung), ohne Ergänzungsband,
  • Hümmerich/Kopp, Saarländische Gesetze (Loseblattsammlung), oder Freymann/Kröninger/Wendt, Landesrecht Saarland, Textsammlung,
  • Europarecht, Beck-Texte, dtv-Band 5014, oder Sartorius Band II, Internationale Verträge – Europarecht (Loseblattsammlung),
  • Arbeitsgesetze, Beck-Texte, dtv-Band 5006,
  • Strafvollzugsgesetz, Beck-Texte, dtv-Band 5523.

Bei steuerrechtlichem Ausbildungsschwerpunkt, der besonders berücksichtigt werden soll im Prüfungsgespräch, auch:

  • Steuergesetze, Beck`sche Textausgaben (Loseblattsammlung).

Die mündliche Prüfung wird nach erfolgreicher Absolvierung der Wahlstation abgelegt. Von der Teilnahme ausgeschlossen ist, wer bei der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl von weniger als 3,5 Punkten erreicht oder in mehr als drei Aufsichtsarbeiten mit weniger als 4 Punkten bewertet worden ist (§ 28 Abs. 2 S. 1 JAG, § 35 Abs. 2 JAO). Der Präsident des LpaJ entscheidet über die Bedingungen für die Zulassung zu der Wiederholungsprüfung (§ 28 Abs. 2 S. 2 JAG, § 35 Abs. 3 JAO).

Den zugelassenen Prüflingen teilt man mit der Ladung die Punktzahlen der Einzelnoten und die Durchschnittspunktzahl der schriftlichen Prüfung mit (§ 35 Abs. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 JAO).

Zu Beginn der mündlichen Prüfung halten Referendare ihren Aktenvortrag ( Gegenstand aus Vorgängen der Pflichtfächer). Das Rechtsgebiet wird ausgelost. „Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht“, „Öffentliches Recht“ und „Straf- und Strafprozessrecht“ werden bei der Losung zu gleichen Teilen berücksichtig. Aus welchem Rechtsgebiet der Vortrag zu entnehmen ist, geht hervor aus der Ladung zur mündlichen Prüfung.

Der Aktenvortrag muss in eineinhalb Stunden vorbereitet werden. Im Kern besteht die Aufgabe darin, sich mit dem Sachverhalt vertraut zu machen und ein juristisches Ergebnis zu erzielen. Es soll frei vorgetragen werden. Zunächst soll eine gestraffte, am Vorschlag ausgerichtete Schilderung des tatsächlichen Geschehens geleistet werden. An die Darstellung des Sachverhalts schließt die rechtliche Würdigung an. Der Vorschlag, der für die Behandlung der Sache gemacht wird, soll im Vorhinein kurz bezeichnet werden. Bei der Begründung sind die maßgebenden juristischen Erwägungen zu umreißen. Mögliche Zweifelsfragen sollen erörtert, an diese, anknüpfende abweichende Lösungen jedoch nicht weiter präsentiert werden. Abschließend ist der wesentliche Inhalt der Entscheidung bzw. Maßnahme zu formulieren. Die Dauer des Vortrags ergibt sich aus dem Aktenstück (acht bis zehn Minuten sollen in der Regel nicht überschritten werden). Anschließend findet das Prüfungsgespräch statt zu den Rechtsgebieten der Ausbildung: Bürgerliches Recht (auch Grundzüge des Handels- , Gesellschafts- und Arbeitsrechts sowie europarechtliche Bezüge), Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht sowie der gesetzte Ausbildungsschwerpunkt.

Nach der Prüfung wird die Prüfungsgesamtnote festgesetzt (§ 30 Abs. 1 – 3 JAG). Bestanden hat, wer eine Prüfungsgesamtnote von „ausreichend“ oder Besseres verzeichnen kann (§ 30 Abs. 4 S. 1 JAG). Bei Nichtbestehen, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Bedingungen für die Zulassung zu einem Wiederholungsversuch (§ 30 Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 28 Abs. 2 S. 2 JAG).

Die erfolgreichen Kandidaten, die im ersten Anlauf bestehen, können freiwillig einen Antrag zur Notenverbesserung stellen und noch einmal wiederholen (§ 33a JAG). Achtung: Anmeldung nur möglich zum nächsten und übernächsten auf den Schluss des laufenden Prüfungstermins folgenden Prüfungstermin (§ 33a Abs. 1 S. 2 JAG). Für den Wiederholungsversuch zur Notenverbesserung ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten (§ 33a Abs. 2 JAG).

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die „Qual“ der Wahl der Ausbildungsstelle. Di einzige Voraussetzung, die erfüllt sein muss, ist eine sachgerechte juristische Ausbildung (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist, sondern kann bspw. auch Steuerberater sein). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt oder in einem Unternehmen bleibt der eigenen Entscheidung und Fantasie überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes gewählt, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit der Vorbereitung auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des zukünftigen Arbeitslebens einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung. Achtung: Wichtig ist die Entscheidung jedoch für das Schwerpunktfach der Examensprüfung, denn mit dem gewählten Schwerpunkt wird gleichzeitig der Inhalt des Aktenvortrages in der mündlichen Examensprüfung festgelegt.

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