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Rechtsreferendariat Brandenburg

Leitfaden

Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Brandenburg?

Das Rechtsreferendariat Brandenburg gliedert sich in folgende Stationen:

1 – Zivilrechtsstation (4 Monate):

Fängt mit einem vierwöchigen Einführungslehrgang an. Danach finden wöchentlich die Arbeitsgemeinschaften statt (3 Klausuren aus richterlicher Sicht) sowie die Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen.

2 – Strafrechtsstation (3,5 Monate):

Anfangs erfolgt ein zweiwöchiger Einführungslehrgang, anschließend jeweils wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren aus staatsanwaltlicher Sicht) und Ausbildung bei einem Staatsanwalt.

3 – Verwaltungsstation (3,5 Monate):

Startet mit einem zweiwöchigen Einführungslehrgang, danach wöchentlich Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren aus richterlicher oder behördlicher Sicht) sowie Ausbildung bei einer kommunalen Verwaltungsstelle (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde.

4 – Anwaltsstation (9 Monate):

Beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang; an die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft schließt sich ein dreimonatiger Klausurenkurs an. Möglich sind ein Splitting der Ausbildung auf zwei verschiedene Rechtsanwälte, die Kombinationen von Rechtsanwalt und Unternehmen oder Notar sowie die Ausbildung im Ausland (bis zu 3 Monate).

5 – Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):

Sieben Klausuren: zwei zivilrechtliche, zwei strafrechtliche, zwei öffentlich-rechtliche Klausuren sowie eine Klausur aus einem Wahlbereich.

6 – Wahlstation (3 Monate):

Ausbildungsstelle kann sehr frei gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Zudem kann eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät angerechnet werden.

7 – Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:

Geprüft werden die Rechtsgebiete Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Zumeist wird ein Aktenvortrag gefordert, denkbar sind aber auch andere Fallgestaltungen, z. B. ein Vertragsentwurf oder die Überprüfung von AGB (rechtsgestaltende Vorträge).

Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?

Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Brandenburg gewährt Rechtreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.523,26 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendare in Brandenburg erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (bei erstem und zweitem Kind: 292,63 Euro, ab dem dritten Kind: 706,76 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden indessen nicht gezahlt.

Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?

Referendaren ist es gestattet einer nicht-juristischen Nebentätigkeit von bis zu maximal acht Wochenstunden und einer juristischen Nebentätigkeit von bis zu 10 Wochenstunden nachzugehen, sofern diese im Vorfeld genehmigt wurde und das Ziel der Ausbildung nicht gefährdet wird. Spätestens drei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit muss die Nebentätigkeit dem Präsidenten des OLG Brandenburg angezeigt (unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordrucks) und die Höhe der Vergütung mitgeteilt werden.

Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?

Für alle angehenden Juristen, die nicht mit dem eigenen PKW zur Dienststelle fahren möchten, werden Referendaren für öffentliche Verkehrsmittel in Brandenburg leider keine Vergünstigungen ermöglicht. Manchmal lohnt sich im Zweifelsfall hierfür aber ein Zweitstudium (Semesterticket)!

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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?

Auch Referendare werden zuweilen krank: Im Krankheitsfall sind unverzüglich (auch wenn nur die Arbeitsgemeinschaft versäumt wurde) der Praxisausbilder und der Arbeitsgemeinschaftsleiter, die Stammdienststelle (Landgericht) sowie die Referendarabteilung beim OLG zu informieren. Bei einer Erkrankung von mehr als drei Kalendertagen ist zudem umgehend ein Attest auf dem Dienstweg vorzulegen, das zudem Angaben über die voraussichtliche Dauer der Dienstunfähigkeit enthalten soll. Nach der Gesundung muss man dies der jeweiligen Ausbildungsstelle wiederum mitteilen!

Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?

Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. I.d.R. können insgesamt 27 Tage Erholungsurlaub beantragt werden (Schwerbehinderte erhalten zusätzliche 5 Urlaubstage) und der 24. Und 31.12 sind dienstfreie Tage. Urlaub, den Referendare bis zum Ende des Ausbildungsjahres nicht genommen haben ist, sollten diesen noch in den folgenden neun Monaten in Anspruch nehmen, denn danach verfällt dieser. Ebenso verfallen Urlaubstage, die bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes nicht genommen worden sind. Eine „Auszahlung“ dieser Urlaubstage erfolgt nicht. Erholungsurlaub ist mit der Ausbilderin oder dem Ausbilder zeitlich abzustimmen.
Die schlechte Nachricht: Erholungsurlaub kann nicht erteilt werden während der Einführungslehrgänge, während der Arbeitsgemeinschaft zur Einführung in die Rechtsanwaltsstation, während einer Ausbildung in Speyer, im 20. Ausbildungsmonat für die Zeit der schriftlichen Prüfung, und nach Beendigung der Ausbildung in der Wahlstation bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens (mündliche Prüfung). Einzeltage, die auf den Tag einer Arbeitsgemeinschaft oder einen Klausurtermin fallen, werden nur in Ausnahmefällen genehmigt.
Grundsätzlich gilt, Urlaubsgesuche von der Ausbilderin oder dem Ausbilder vorher abzeichnen zu lassen und dass der Antrag an den Präsidenten des OLG – Referendarabteilung – spätestens zwei Wochen vorher vorliegen muss.
Zudem besteht die Möglichkeit, Sonderurlaub – ohne Weiterzahlung der Bezüge – bis zum Beginn der Ausbildung bei einem Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen für die Dauer von bis zu 3 Monaten zu nehmen (§ 25 Abs. 4 BbgJAO). Gründe können z. B. ein Auslandsaufenthalt oder die Betreuung eines Kleinkindes (Promotion nur in Einzelfällen!). Für die Bewilligung von Dienstbefreiung von bis zu zehn Tagen unter Weitergewährung der Unterhaltsbeihilfe dürfen keine dringenden dienstlichen Gründe entgegenstehen; eine solche Dienstbefreiung wird erteilt zur Erfüllung allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten, aus besonderen Anlässen, insbesondere zur persönlichen Bildung, Fortbildung und zur Teilnahme an Lehrgängen und Veranstaltungen, die staatsbürgerlichen, dienstlichen, politischen, gewerkschaftlichen, wissenschaftlichen oder religiösen Interessen dienen wie auch zur aktiven Teilnahme an Veranstaltungen, Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht!

Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?

Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben fest zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalte, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung). Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung nicht zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann nach § 26 Abs. 6 BbgJAO entweder eine Gegenvorstellung bei dem Ausbilder oder beim Präsidenten des OLG oder eine Stellungnahme zu den Personalakten abgeben (beides formlosem Rechtsbehelfe). Nach der Rechtsprechung anderer Bundesländer handelt es sich bei den Zeugnissen um Verwaltungsakte (vgl. auch § 22 JAGBbg). Demnach können diese mit förmlichen Rechtsbehelfen angegriffen werden. Für die formlosen Rechtsbehelfe ist die Leitung der Referendarabteilung am OLG zuständig. Die Beschwerde sollte über die Mitarbeiter am OLG eingereicht werden. Das OLG kann dann das Zeugnis selbst ändern oder aber den Ausbilder anweisen, dies zu tun. Es empfiehlt sich aber immer das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite.

Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?

Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, darf drei Monate der Rechtsanwaltsstation oder die gesamte Wahlstation (nicht teilbar) im Ausland absolvieren.
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Über die Zulassung der Ausbildungsstellen entscheidet das Oberlandesgericht. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.

Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?

Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg anzuzeigen und es müssen entsprechende Nachweise in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden.

Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.

Im Laufe des Referendariats werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:

  • Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
  • Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
  • Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
  • Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
  • Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
  • Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
  • Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
  • Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
  • Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
  • Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
  • Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
  • Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
  • Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
  • Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
  • Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
  • Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
  • Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
  • Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
  • Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
  • Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
  • Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
  • die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer, und Jura Intensiv,
  • Skripte des OLG und des KG

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Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?

Wie finde ich einen Ansprechpartner für administrative Angelegenheiten, bei der Verwaltungsstation etc.?

Wer suchet, der findet, wird in Brandenburg leicht gemacht:

Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
– Referendarabteilung –
Gertrud- Piter- Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Tel.: 0 33 81/ 39- 90
Fax: 0 33 81/ 39- 93 50
E-Mail: dezernat3@olg.brandenburg.de

In der Verwaltungsstation
Ansprechpartner LG-Bezirke Potsdam und Neuruppin
Frau JAI’in Schmidt
Telefon: 03381/ 39 – 9240

LG-Bezirke Frankfurt (Oder) und Cottbus
Frau JI’in Insel
Telefon: 03381/ 39 – 9273

Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?

Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen anderen Referenden brechen möchte, dem empfiehlt sich eine AG-Fahrt. Anders als in vielen anderen Bundesländern kann für das gemeinsame Kennenlernen keine Dienstbefreiung für die Dauer der Studienreise beantragt werden. Wer dennoch seinen Erholungsurlaub für die AG-Fahrt verwenden möchte, hat dementsprechend den Vorteil, dass die gängigen Voraussetzungen für eine AG-Fahrt (juristisch geprägtes Programm; Genehmigung etc.) entfallen und man seine Referendarskolleginnen und -kollegen unkompliziert kennenlernen kann.

Gibt es bei JurCase Sonderkonditionen für Kleingruppen?

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Was lernen Referendare in der Zivilrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Der zu Beginn stattfindende vierwöchige Einführungslehrgang soll Referendare in die Lage versetzen, während der sich unmittelbar daran anschließenden praktischen Ausbildung bei einem Landgericht oder Amtsgericht in Zivilsachen sogleich möglichst selbständig mit der praktischen Tätigkeit zu beginnen. Referendare sollen daher vor der Praxisausbildung Gelegenheit haben, den Ablauf eines typischen Zivilprozesses kennenzulernen und sich mit den Aufgaben und den Grundzügen der Denk- und Arbeitsweise der an einem Zivilprozess Beteiligten vertraut zu machen.
In der anschließend wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft werden unter prüfungsähnlichen Bedingungen drei Klausuren geschrieben, die das Zivilprozessrecht einschließlich europarechtlicher Bezüge und insbesondere die Technik zur Anfertigung eines Urteils zum Gegenstand haben, sowie gelegentlich Kurzvorträge gehalten.
Während der Ausbildung in der Zivilrechtsstation sollen Referendare die Aufgaben eines Zivilrichters kennenlernen und sich anhand ausbildungsgeeigneter Aufgaben des Ausbilders darin üben, diese eigenständig wahrzunehmen. Auch soll sich der oder die Referendarin mit der zivilrichterlichen Denk- und Arbeitsmethode vertraut machen, sein / ihr soziales und wirtschaftliches Verständnis in der praktischen Tätigkeit entfalten und bei der Gestaltung des Verfahrens und der Entscheidungsfindung umsetzen. Zudem werden die Möglichkeiten aufgezeigt, einen Zivilprozess recht- und zweckmäßig und mit praktischem Geschick bis zur Entscheidungsreife bzw. zur gütlichen Beilegung zu fördern. Letztlich geht es um die Befähigung, die erforderlichen Entscheidungen (Urteile und Beschlüsse) und sonstigen Maßnahmen wie prozessleitende Verfügungen form- und sachgemäß zu treffen sowie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen.
Der Vorteil der Ausbildung bei einem Amtsgericht ist der sehr vielfältige Einblick in die richterliche Arbeit, der über das reine Aktenstudium hinausgeht und oft Zeit für allgemeine Fragen lässt. In der Regel ist man mit einer Akte pro Woche neben der Sitzungsvorbereitung und eventueller Dezernatsarbeit befasst.
Auch beim Landgericht werden Ihr in der Regel eine Akte pro Woche bearbeitet, die Fälle sind aber häufig komplexer mit Akten größeren Umfangs. Hier lernt man insbesondere die Arbeit des Richters in einer Kammer kennen. Die Notwendigkeit anwaltlicher Vertretung vor den Landgerichten sorgt für umfassende mündliche und juristisch-argumentative Verhandlungen.

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Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?

Der zweiwöchige Einführungslehrgang soll auf die selbständige Mitarbeit in der Praxis bei einer Staatsanwaltschaft vorbereiten. Inhalte sind demzufolge der Ablauf eines typischen Strafverfahrens und der Denkweise und die Aufgaben eines Staatsanwaltes. Zudem sollen Referendare darauf vorbereitet werden, gem. § 142 Abs. 3 GVG die Sitzungsvertretung wahrzunehmen. An einem Tag des Einführungslehrgangs findet zudem ein Seminar zur „Rolle der Strafgerichtsbarkeit in der NS-Justiz“ statt.
In der daran anschließenden und einmal wöchentlich stattfindenden Arbeitsgemeinschaft (3 Klausuren und ggf. Aktenvorträge) geht es im Wesentlichen um das Strafprozessrecht und um das Abfassen von Anklageschriften (verfahrens- und sachlich-rechtliche Normen, Sachverhaltserforschung im Ermittlungsverfahren, staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen, Nachvollzug der Hauptverhandlung, Abfassung eines Strafurteils sowie strafprozessuale Rechtsmittelverfahren). Zudem ist es möglich, sich beim jeweiligen AG-Leiter um Zusatztermine bemühen, z.B. eine Nachtfahrt mit der Polizei, ein Besuch einer JVA, der Asservatenstelle der PTU (Polizeitechnische Untersuchung) oder die Teilnahme bei einer Obduktion.
Während der Ausbildung in der Strafrechtsstation sind Referendare bei der Staatsanwaltschaft mit dem Abfassen von Anklageschriften, Einstellungsverfügungen sowie Strafbefehlen beauftragt. In der Strafrechtsstation ist es möglich, Einfluss auf die Wahl des Ausbilders zu nehmen – hierfür müssen Wünsche (auch bzgl. spezieller Bereiche: z. B. Jugendsachen, Allgemeines, Verkehrssachen etc.) möglichst früh schriftlich an den jeweiligen Oberstaatsanwalt gerichtet oder telefonisch über die zuständige Sachbearbeiterin formuliert werden.
Zudem ist ein wesentlicher Bestandteil der Strafrechtsstation der Sitzungsdienst: Referendare haben etwa fünf bis sieben Sitzungsvertretungen abzuleisten; die Anzahl der zu verhandelnden Fälle variiert stark, es sind aber zumeist mehrere am Tag. Referendare nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen, daher gilt auch: Sitzungsvertretungsplan selbständig besorgen, falls dieser nicht per E-Mail verschickt wird! Referendare müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Robe und darunter standesgemäße und saubere Kleidung! Allgemein sollte man am Tag der Verhandlung telefonisch überprüfen, ob der Termin wie vereinbart stattfindet. Und generell gilt: immer die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet!
Vom jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden sollen.

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Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?

In den ersten beiden Wochen der Verwaltungsstation wird ein Einführungslehrgang „Öffentliches Recht“ durchgeführt, der zumeist von einem Verwaltungsjuristen geleitet wird. Der Lehrgang berietet Referendare darauf vor, während der Ausbildung bei einer Verwaltungsbehörde von Anfang an möglichst selbständig mitzuarbeiten zu können. Inhalte sind dementsprechend das Verwaltungsverfahren incl. Widerspruchsverfahren sowie die Denkweise und die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen im höheren allgemeinen Verwaltungsdienst. Auch sollen Referendare erlernen, ausbildungsgeeignete Aufgaben des Ausbilders eigenständig wahrzunehmen zu können.
Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft wird von einem Verwaltungsrichter geleitet und soll ergänzend Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht und im Verwaltungsprozessrechts vermitteln. Es werden drei Klausuren aus richterlicher oder behördlicher Sicht geschrieben, z. B. Entscheidungen über Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz oder Ausgangs- und Widerspruchsbescheide.

Theorie (Klausuren) und Praxis (Praktische Ausbildung) haben in dieser Station nur bedingt etwas miteinander zu tun – wer das Verwaltungsrecht weiter vertiefen möchte, kann in der Wahlstation zum Verwaltungsgericht gehen, denn eine Absolvierung der Verwaltungsstation bei einem Verwaltungsgericht ist in Brandenburg nicht möglich.
Während der Ausbildung in der Verwaltungsstation im Rechtsreferendariat Brandenburg sollen Referendare die Aufgaben eines Verwaltungsjuristen sowie dessen Arbeitsmethoden kennenlernen. Wahlweise erfolgt die Ausbildung in Kommunalbehörden, Landesbehörden oder in Bundesbehörden. Es ist nicht möglich, die Verwaltungsstation im Ausland zu absolvieren, aber Behörden in anderen Bundesländern (z. B. Senatsverwaltung oder Bundesministerien in Berlin) kommen in Betracht. Eine frühzeitige Bewerbung (am besten schon in den ersten zwei Monaten des Referendariats) ist in jedem Fall ratsam, will man nicht einer möglicherweise unliebsamen Stelle zugewiesen werden. Nach Zusage einer Stelle ist der ausgefüllte Vordruck für die Zuweisung an das OLG zu schicken – für Ausbildungsstellen außerhalb Berlin – Brandenburgs ist das schriftliche Einverständnis der Stelle bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Station beim OLG vorzulegen mitsamt Nachweis über eine vergleichbare begleitende Arbeitsgemeinschaft, die dort durchgeführt wird. Inhaltliche Arbeit und Aufgaben in der Station variieren je nach Ausbildungsstelle. Gemäß der „Richtlinien für die praktische Ausbildung der Referendare bei einer Verwaltungsbehörde“ sollen sich Referendare den Aufbau und die Arbeitsweise der Behörde kennenlernen und sich in die Tätigkeit eines Beamten des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes einarbeiten. Damit verbundenen Aufgaben sind u. a.: Erstbescheide, Widerspruchsbescheide, gutachterliche Vermerke zur Rechtslage, Schreiben an andere Behörden, Petitionen, Auskünfte gegenüber Bürgern, Teilnahme an Verhandlungen mit anderen Behörden, Mitarbeitern und Bürgern.

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Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?

Die wöchentliche Arbeitsgemeinschaft in der Anwaltsstation teilt sich in drei aufeinander folgende Teile mit jeweils unterschiedlichen AG-Leitern: Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht. Jede AG umfasst insgesamt 24 Unterrichtsstunden. Insgesamt werden 6 Klausuren (ehemalige Examensklausuren) aus anwaltlicher Sicht geschrieben. Inhaltlich werden u. a. das anwaltliche Berufsrecht und standesrechtliche Pflichten, Organisation und Bürobetrieb einer Kanzlei, Anwaltshaftung, die Stellung des Rechtsanwalts im Verfahren, typische prozessuale Probleme und Klausurtechnik besprochen.
Vor der jeweiligen AG erfolgt ein einwöchiger 16 Unterrichtsstunden umfassender Einführungslehrgang. In der Regel beginnt man mit dem EFL Zivilrecht II, auf den dann die AG Zivilrecht II folgt. Danach findet der EFL Strafrecht II und die AG Strafrecht II statt. Als letztes folgt der EFL Öffentliches Recht II und anschließend die dazugehörige AG.
Im Anschluss an die Arbeitsgemeinschaften findet für drei Monate bis zum schriftlichen Examen ein Pflichtklausurenkurs statt, in dem unter Examensbedingungen 12 Klausuren (vier Klausuren pro Fachgebiet, davon je zwei aus staatlicher und anwaltlicher Sicht) geschrieben und anschließend im Kurs besprochen werden.
Die Ausbildung in der Anwaltsstation kann auf zwei verschiedene Rechtsanwälte gesplittet werden. Auch die Kombinationen Rechtsanwalt/Unternehmen oder Notar sind möglich. Hierbei darf die Station bei dem Unternehmen oder Notar allerdings nur 3 Monate betragen. Ebenfalls drei Monate der Station können auch im Ausland abgeleistet werden. Wer seine Station in einem anderen Bundesland absolvieren will, muss sich dort vor Ort keine AG suchen! Eine Befreiung von der AG in Brandenburg ist möglich, den versäumten Stoff muss der Referendar sich allerdings dann im Selbststudium aneignen. Bei einer Zuweisung von mehr als 3 Monaten in einem anderen Bundesland muss ein Gaststatus dort beantragt werden. Die Ausbildung soll Rechtsreferendare befähigen, in angemessener Zeit einen Lebenssachverhalt mit seinen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen unter Berücksichtigung der berufspraktischen Aspekte zu erfassen, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen aufzufinden und anzuwenden, die berufspraktischen Maßnahmen sachgerecht zu treffen und sie in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überzeugend und verständlich zu begründen. Hierfür sollen Rechtsreferendaren möglichst zahlreiche Aufgaben zur eigenständigen Erledigung übertragen werden. Folgende Aufgaben erwarten Referendare in diesem Ausbildungsabschnitt: Acht Klage-, Antrags-, Rechtsmittelschriften bzw. -begründungen oder acht Anträge, Beschwerden, Schutzschriften, Revisionsbegründungen im Strafverfahren, drei kanzleiinterne gutachterliche Vermerke, Vorbereitung von und Teilnahme an vier Gerichtsterminen, jeweils möglichst mit Beweisaufnahme oder Vorbereitung von und Teilnahme an drei Hauptverhandlungen (vom Anfang bis zum Ende), mindestens aber Vorbereitung von und Teilnahme an insgesamt 15 Hauptverhandlungstagen, vier Entwürfe oder inhaltliche Überprüfungen von rechtsgestaltenden Erklärungen (gilt nicht, wenn der Rechtsreferendar an drei Hauptverhandlungen, mindestens aber an 15 Hauptverhandlungstagen teilnimmt), vier Entwürfe oder inhaltliche Überprüfungen von Verträgen oder Vertragsentwürfen (gilt nicht, wenn der Rechtsreferendar an drei Hauptverhandlungen, mindestens aber an 15 Hauptverhandlungstagen teilnimmt), zwei zusammenfassende Berichte über die Teilnahme am Versuch außergerichtlicher Streitschlichtung oder zwei zusammenfassende Berichte über die Teilnahme an außergerichtlichen Verhandlungen mit Gericht und / oder Staatsanwaltschaft in einem Strafverfahren, drei Anträge im Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren, acht Mandantenbesprechungen mit anschließendem schriftlichen Besprechungsvermerk, sechs Entwürfe von Schreiben über Prozessaussichten und Kostenrisiken an Mandanten, vier oder sechs gutachterliche Vermerke über Chancen und Möglichkeiten eines künftigen oder bereits eingeleiteten Strafverfahrens aus Angeklagten- oder, Nebenklägersicht, drei Kurzvorträge in der Kanzlei, zwei Kostenerstattungsanträge nach § 80 VwVfG und ein Antrag auf Zulassung der Berufung nach § 124 a Abs. 4 VwGO.
Eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer kann auf die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation angerechnet werden. In der ersten Hälfte des letzten Monats der Rechtsanwaltsstation findet das schriftliche Examen statt. Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!

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Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?

Der schriftliche Teil des Examens besteht aus 7 Klausuren (im 20. Monat der Ausbildung). Die Termine sind im Voraus im Internet zu erfahren. Die sieben Klausuren setzen sich wie folgt zusammen: je 2 Klausuren im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Jeweils eine Klausur wird als Anwaltsklausur geschrieben, sowie eine weitere Klausur aus einem Wahlgebiet (hierbei kann nur das Rechtsgebiet gewählt werden, nicht aber, ob es sich um eine staatliche oder eine anwaltliche Klausur handelt). Jeweils zwei Aufgaben haben ihren Schwerpunkt in den Pflichtfächern Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Die weitere Aufgabe hat ihren Schwerpunkt nach Wahl des Prüflings. Referendare haben ihre Wahl dem Justizprüfungsamt mitzuteilen, ansonsten entscheidet ebendieses. Bis zu vier Aufgaben stammen aus der anwaltlichen Berufspraxis.
Es können gem. § 28 Abs. 2 JAO bis zu vier Anwaltsklausuren zu schreiben sein. Aufgaben sind die Erstellung eines Gutachtens („Vermerk“ oder stets anzufertigendes „Hilfsgutachten“ neben Plädoyer) nebst anwaltlichem Schriftsatz. Bei sogenannten Kautelarklausuren (als Zivilrechtsklausuren) muss ein Vertragswerk (Vertrag, AGB, Testament, Gesellschaftsvertrag, Vergleich etc.) entworfen und darin alle Interessen des Mandanten berücksichtigt werden. Klausuren im Zivilrecht bestehen insbesondere aus Urteilen und Beschlüssen (z. B. im einstweiligen Rechtsschutz). Klausuren im Strafrecht werden aus staatlicher Sicht (zumeist Anklageschrift inklusive Gutachten zur materiellen Rechtslage) und aus Anwaltssicht geschrieben – insbesondere das materiell-rechtliche Gutachten ist zu beachten! Aus staatlicher Sicht kommen im Praxisentwurf neben einer Anklageschrift auch ein Strafbefehl, Haftbefehl oder Plädoyer in Betracht, aus anwaltlicher Sicht verschiedene Fallgestaltungen (Plädoyer, Beschwerde, Haftprüfung oder 98 II 2 StPO). Auch denkbar ist ein Verfahren, das erzwungen werden soll. Zuletzt sind die „Revisionsklausuren“ zu nennen, in die Erfolgsaussichten einer Revision erörtert werden müssen. Sollte eine Anwaltsklausur im öffentlichen Recht ausbleiben, sind mit zwei gerichtlichen Entscheidungen zu rechnen; in der Regel ein Urteil und ein Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz. Ebenso kann ein Widerspruchs- oder Ausgangsbescheid in Verbindung mit einem Gutachten zur Rechtslage verlangt werden.
Für die Klausuren sind die bekannten Hilfsmittel zugelassen, die jedoch nicht von den Prüfungsämtern gestellt und somit selbst besorgt werden müssen. Daher lohnt sich das Ausleihen von Gesetzestexten und Kommentare zum Beispiel bei JurCase.com : Das Rundum-Sorglos-Paket enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.

Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Brandenburg sind:

 

  • Grüneberg „BGB“
  • Thomas/Putzo „ZPO“
  • Fischer „StGB und Nebengesetze“
  • Meyer-Goßner „StPO“
  • Kopp/Schenke „VwGO
  • Kopp/Ramsauer „VwVfG“
  • Habersack “Deutsche Gesetze”
  • Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”
  • Nomos „Landesrecht Brandenburg“

Die Hilfsmittel sind in der Auflage bzw. mit dem Stand der Ergänzungslieferung zu verwenden, die am ersten Tag des Monats, der dem (ersten) Monat der schriftlichen Prüfung vorausgeht, im Handel verfügbar ist.

Bei JurCase kannst du dir alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte in der vorgeschriebenen Auflage für dein zweites Staatsexamen mieten.

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Die Zulassung zum mündlichen Teil erlangen Referendare, wenn sie mindestens drei Klausuren mit vier oder mehr Punkten bestehen (§ 49 JAG). Nach Beendigung der letzten Station (regelmäßig in der ersten Hälfte des 25. Monats) findet die mündliche Prüfung mit jeweils vier oder fünf Kandidaten im GJPA in Berlin-Schöneberg statt. Alle Kandidaten müssen morgens gemeinsam erscheinen. Die Gesetzestexte und die für den berufspraktischen Teil erforderlichen Kommentare sollten nicht vergessen werden! Im Abstand von 10 Minuten werden die Aufgaben für den berufspraktischen Teil ausgegeben. Zumeist wird ein Aktenvortrag gefordert, denkbar sind aber auch andere Fallgestaltungen, z. B. ein Vertragsentwurf oder die Überprüfung von AGB (rechtsgestaltende Vorträge).Die Prüfung gliedert sich in einen berufspraktischen Teil und anschließendes Vertiefungs- und Prüfungsgespräch und dauert eine Stunde. Geprüft werden die Pflichtfächer Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechts sowie der europarechtlichen Bezüge. Alle vier Prüfungsbereiche werden prozentual gleich bewertet. Die Endnote wird zum Abschluss der mündlichen Prüfung bekannt gegeben.
Die Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens setzt sich zu 60 % aus der schriftlichen und zu 40 % aus der mündlichen Note zusammen.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach der Wahlstation ein viermonatiger Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Nicht-Besteher nehmen in dieser Zeit an besonderen Arbeitsgemeinschaften zur Vorbereitung auf den zweiten Versuch statt. Die Zuweisung zu dem Ergänzungsvorbereitungsdienst erfolgt automatisch bei Nichtbestehen der schriftlichen Examensklausuren durch das OLG. Der Ergänzungsvorbereitungsdienst besteht aus Arbeitsgemeinschaften im Öffentlichen Recht, im Strafrecht und im Zivilrecht, die an neun bis zwölf Terminen im Monat in einem der vier Landgerichtsbezirke stattfinden.
Wer Mängel des Prüfungsverfahrens (z. B. Baulärm) unmittelbar während oder spätestens im Anschluss an die Prüfung bei der Aufsicht/Prüfungskommission zu Protokoll gibt, kann sowohl für die Klausurergebnisse als auch für die mündliche Prüfung Widerspruch einzulegen (§ 22 JAGBbg). Bei den Klausurwidersprüchen ist es erforderlich, Kenntnis von der Note und deren Begründung zu haben – daher rechtzeitig Einsicht in die Prüfungsakten nehmen! Sofern das GJPA diesem Vorgehen zustimmt, kann ggf. gegen den ersten Versuch fristgerecht Widerspruch eingelegt werden; es lohnt indessen nur diesen weiterverfolgen, wenn auch der zweite Versuch nicht zum Bestehen führt.
In Ausnahmefällen (Todesfälle oder schwerwiegende Erkrankungen im unmittelbaren familiären Umfeld des Prüfungsteilnehmers, oder eine eigene, zunächst nicht erkennbare Erkrankung des Prüfungsteilnehmers selbst oder andere außergewöhnlich schwierige Lebensumstände) werden Referendare mit entsprechendem Nachweis (z. B. ärztliches Attest) zu einem dritten Prüfungsversuch zugelassen.
Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde (§ 53 JAG). Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!

Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?

Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle, sofern eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen, an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z. B. Bielefelder Kompaktkurs) oder auch an der DHV Speyer bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung.

HIER FINDEST DU ERFAHRUNGSBERICHTE ZUR WAHLSTATION!

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Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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