Wie gestaltet sich der Ablauf im Rechtsreferendariat in Sachsen-Anhalt?
Das Rechtsreferendariat Sachsen-Anhalt gliedert sich in folgende Stationen:
1. Zivilrechtsstation (4 Monate):
Der erste Ausbildungsabschnitt findet an einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen (Amts- oder Landgericht) statt. Er beginnt mit einem dreiwöchigen Einführungslehrgang (zwölf Unterrichtseinheiten zu je vier Unterrichtsstunden a 45 Minuten). Darauf folgen die Ausbildung am Arbeitsplatz und der Besuch der ergänzenden Arbeitsgemeinschaft (fünf Unterrichtsstunden pro Woche zu je 45 Minuten). Während der Station müssen mindestens eine Proberelation/Urteilsentwurf in der gleichen Sache, ein Kurzvortrag sowie vier Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen erbracht werden.
2. Strafrechtsstation (4 Monate):
Die Ausbildung findet bei der Staatsanwaltschaft statt. Zu Beginn erfolgt eine zweiwöchige Einführungsphase (vier Unterrichtstunden pro Tag a 45 Minuten), anschließend jeweils wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft (fünf Unterrichtsstunden pro Woche zu je 45 Minuten). Teilnehmer müssen mindestens einen Kurzvortrag halten und vier Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen schreiben (davon eine staatsanwaltschaftliche Entschließung (Anklageschrift, Einstellungsverfügung) und eine weitere mit revisionsrechtlicher Aufgabenstellung). Die Ausbildung findet bei einer Staatsanwaltschaft statt.
3. Verwaltungsstation (4 Monate):
Zu Beginn findet ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt, den Auftakt macht eine Blockveranstaltung im Umfang von 20 Wochenstunden. Daran schließt die Ausbildung und die Arbeitsgemeinschaft an, letztere findet einmal wöchentlich mit sechs Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten statt. Die Ausbildung ist u.a. möglich beim Landesverwaltungsamt, kreisfreien Städten und Landkreisen, kreisangehörigen Städten, Gemeinden oder anderen Behörden, die Aufgaben der allgemeinen Verwaltung wahrnehmen. Auf die Station kann auch eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer angerechnet werden. Während der AG sind vier Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen zu schreiben sowie ein kurzer Aktenvortrag zu halten. Die Ausbildung am Arbeitsplatz umfasst vier weiter Aktenvorträge, einen je Abschnitt.
4. Anwaltsstation (9 Monate):
Beginnt mit einer einwöchigen Einführungsphase (fünf Unterrichtsstunden a 45 Minuten pro Tag). Daran schließt sich die Ausbildung am Arbeitsplatz eines Rechtsanwalts an (ein Vortrag pro Monat), die von einer Arbeitsgemeinschaft begleitet wird (mindestens ein Kurzvortrag, drei Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen). Die Station kann auch bis zu einer Dauer von drei Monaten bei einem Notar, einem Unternehmen, Verband oder sogar bei einer ausländischen Stelle absolviert werden. Ausflüge ins Ausland sind aber erst ab dem 20. Ausbildungsmonat nach Beendigung der schriftlichen Prüfung möglich.
5. Schriftliche Examensprüfungen (20. Monat):
Acht Klausuren: zwei im Zivilrecht, zwei im Strafrecht, zwei im Öffentlichen Recht und zwei aus anwaltlicher Sicht.
6. Wahlstation (4 Monate):
Die Ausbildungsstelle kann aus unterschiedlichen Bereichen (Zivil- und Strafrecht, Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht) gewählt werden, auch Auslandsaufenthalte sind möglich. Eine dreimonatige (Teil-)Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist ebenfalls optional wählbar. Achtung: Sollte der erste Monat dieser bereits während der Verwaltungsstation im dritten Ausbildungsabschnitt absolviert worden sein, ist für den verbleibenden Monat eine andere Ausbildungsstelle zusätzlich erforderlich. Tipp: Auch eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät einer Hochschule kann im Rahmen der Wahlstation u.U. angerechnet werden.
7. Mündliche Prüfung und Aktenvortrag:
Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich und anschließendem Vertiefungsgespräch. Es folgt das Prüfungsgespräch über die 4 Pflichtstationen (Zivilrecht-, Strafrecht, Verwaltungsrecht- sowie Anwaltsstation).
Erhalte ich während des Referendariats finanzielle Unterstützung?
Keine Sorge, Referendare müssen während ihrer Ausbildung nicht um ihre Existenz bangen: Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Rechtsreferendaren zur finanziellen Absicherung eine Unterhaltsbeihilfe von derzeit 1.311,75 Euro brutto als monatlichen Grundbetrag. Rechtsreferendare in Sachsen-Anhalt erhalten bei entsprechenden Voraussetzungen zudem einen Familienzuschlag (bei Stufe 1: 149,42 Euro, bei Stufe 2 und erstem Kind: 312,85 Euro, bei zweitem Kind 312,85 Euro, ab dem dritten Kind 744,28 Euro). Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden nicht gezahlt.
PS: Rechtsreferendare in Sachsen-Anhalt sind nicht „Beamte auf Widerruf“, sondern stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Darf ich neben dem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen?
Nebentätigkeiten gelten in Sachsen-Anhalt in der Regel als nicht vereinbar mit den Zielen der Ausbildung und werden nur in begründeten Ausnahmen genehmigt. Die Tätigkeit ist rechtzeitig vor Beginn dem Präsidenten des Oberlandesgerichts in Naumburg anzuzeigen. Die Anfrage muss Angaben über Arbeitgeber, Art und Umfang der Tätigkeit, Arbeitszeiten sowie die voraussichtliche Dauer und Vergütung enthalten. Ein Vertrag über das Beschäftigungsverhältnis ist als Beleg vorzulegen. Die Nebentätigkeit kann versagt oder befristet/mit Auflagen verbunden werden, wenn sie die dienstlichen Interessen (Mitarbeit in der Ausbildung) stört. In Sachsen-Anhalt gelten strikte Einschränkungen für die Ausübung einer Nebentätigkeit. Voraussetzung für die Zulassung im ersten Ausbildungsabschnitt: Der Antragsteller muss das erste juristische Staatsexamen mit mindestens befriedigendem Ergebnis – 6,50 Punkten – bestanden haben. Für eine Genehmigung im zweiten Ausbildungsabschnitt gilt: Die Noten in den vorangegangenen Ausbildungsabschnitten des Vorbereitungsdienstes müssen mindestens bei sieben Punkten liegen. Sinken die Leistungen (Ausbildungsstelle oder Arbeitsgemeinschaft) unter sieben Punkte ab, wird die weitere Ausübung untersagt. Die Einkünfte aus der Nebentätigkeit sind sowohl dem Finanzamt Dessau-Roßlau, Bezügestelle Magdeburg, als auch dem Oberlandesgericht Naumburg unter Vorlage der abgeschlossenen Vereinbarung mit der Ausbildungsstelle anzuzeigen. Gemäß § 3 der Verordnung über Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare des Landes Sachsen-Anhalt vom 16.12.2009 ist ein etwaiges Entgelt für eine Nebentätigkeit einschließlich weiterer Leistungen wie Sonderzuwendung, Urlaubsgeld etc. zur Hälfte auf die Unterhaltsbeihilfe anzurechnen, soweit dieses den Betrag von 500 Euro übersteigt.
Erhalte ich ein Firmenticket für öffentliche Verkehrsmittel?
Reisekosten können, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts geltend gemacht werden (§ 7 Abs. 4 JAG LSA). Achtung: Aus einer antragsgemäßen Zuweisung zu einer selbst gewählten auswärtigen Ausbildungsstation im In- oder Ausland (auch EU-Ausland) ergibt sich kein Anspruch auf Reisekostenerstattung, Trennungsgeld oder andere Mehrauslagen. Fahrtkosten zu Arbeitsgemeinschaften werden auf Antrag als Reisekosten erstattet, sofern der Arbeitsgemeinschaftsort und Dienstort auseinanderliegen. Tipp: Erstattet werden nur die günstigsten Verkehrsverbindungen, deshalb lohnt es sich, Fahrpreisermäßigungen (z. B. eine Bahncard) zu nutzen. Die Anträge für Rückerstattungen sind unter Verwendung des entsprechenden Vordrucks zu stellen.
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Was ist im Krankheitsfall zu beachten?
Im Krankheitsfall müssen am Tag der Feststellung der Dienstunfähigkeit bis 09.00 Uhr sowohl die Beschäftigungsstelle/Ausbilder am Arbeitsplatz als auch das Oberlandesgericht Naumburg über den Grund und die voraussichtliche Dauer des Ausfalles informiert werden. Bei Krankheit, die länger als drei Kalendertage dauert, ist dem Präsidenten des Oberlandesgerichts ein ärztliches Attest vorzulegen.
Wenn die Dienstunfähigkeit zusammenhängt mit einem Unfall oder aus anderem Grund Ersatzansprüche gegen Dritte in Betracht kommen könnten, ist dies ebenfalls anzuzeigen. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst wird geahndet. Bei längerer Krankheit kann auch die Untersuchung durch einen Amtsarzt angeordnet werden. Wenn die Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften nicht möglich ist, ist der Leiter der AG und in jedem Fall der Präsident des Oberlandesgerichts schriftlich zu benachrichtigen. Akten, die sich während der Krankheit im Besitz des Referendars befinden, müssen der Ausbildungsstelle sogleich zurückgegeben werden, um die weitere Bearbeitung nicht zu stören. Nach Gesundung muss man sich persönlich beim Ausbilder und ggf. auch bei der Personalabteilung der Ausbildungsstelle zurückmelden.
Steht mir während des Referendariats Urlaub zu?
Die gute Nachricht: Auch Referendare dürfen sich eine Urlaubsauszeit gönnen. Die Dauer des Urlaubs sollte jedoch im Umfang generell nicht mehr als ein Drittel des jeweiligen Ausbildungsabschnittes betragen. Urlaub, den Referendare bis zum Ende des Ausbildungsjahres nicht genommen haben, sollten diese noch in den folgenden neun Monaten in Anspruch nehmen, denn danach verfällt er.
Die schlechte Nachricht: Während der ersten drei Monate nach Einstellung, der Einführungslehrgänge oder zu Beginn der Arbeitsgemeinschaften sowie während des Semesters an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer wird kein Erholungsurlaub gewährt.
Urlaubswünsche bedürfen der Abstimmung mit dem jeweiligen Ausbilder. Dies ist in der Regel unproblematisch. Es ist darauf zu achten, dass nicht der ganze Urlaub innerhalb einer Station genommen wird. Bei besonderen Anlässen (z. B. Niederkunft der Ehefrau, Tod des Ehegatten, schwere Erkrankung von Angehörigen – Sonderurlaub für die Eheschließung gibt es nicht!) können vom OLG auf Antrag zusätzlich einzelne Urlaubstage als Sonderurlaub gewährt werden. Für Referendar-Fahrten kann ebenfalls Sonderurlaub im Umfang von bis zu fünf Tagen in Anspruch genommen werden, wenn das Programm der Fahrt einen Bezug zu den Inhalten des Juristischen Vorbereitungsdiensts hat. Bezüge werden in diesem Fall weitergezahlt, ein Anspruch auf besondere Bezuschussung besteht jedoch nicht.
Bekomme ich jeweils Stationszeugnisse und was steht da drin?
Referendare erhalten zu jeder Station ein Zeugnis der Ausbildungsstelle und ein Teilnahmezeugnis für die jeweilige Teilnahme an der begleitenden Arbeitsgemeinschaft. Die Einzelausbilder halten in den Stationszeugnissen Angaben zu Zeit und Dauer, Aufgaben und Inhalten, Benotung und Praxistauglichkeit der Ausarbeitungen sowie sonstige Leistungen (Kenntnisstand und Entwicklung im Rahmen der Ausbildung) fest. Außerdem werden persönlichkeitsbezogene Angaben festgehalten wie Interesse, Engagement, praktisches Geschick oder Allgemeinbildung. Auch das dienstliche Verhalten (z. B. Benehmen, Auftreten und persönlicher Umgang) werden im Zeugnis schriftlich fixiert.
In den Zeugnissen der Arbeitsgemeinschaften werden Teilnahme, Anzahl und Noten der Arbeiten und Aktenvorträge sowie die mündliche Mitarbeit schriftlich fixiert.
Es ist ratsam, im Zuge der jeweiligen Stationsausbildung vor der Zeugniserstellung ein Feedback einzuholen, bevor es nach der Ausstellung zu unerfreulichen Bewertungen kommt. Aber auch dann besteht noch die Möglichkeit der Einflussnahme und angehende Juristen können im Notfall ihre gelernte argumentative Kompetenz unter Beweis stellen: Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Gegenvorstellung zu den Personalakten verfassen oder im Extremfall auch per Rechtsstreit Widerspruch gegen das Ausbildungszeugnis einlegen. Es empfiehlt sich aber immer erst das persönliche Gespräch mit dem Ausbilder zu suchen, bevor man den offiziellen Weg geht, der Referendarrat steht einem dabei gerne unterstützend zur Seite. Nach Eröffnung des Zeugnisses im Gespräch zwischen Referendar und Ausbilder (bei mehreren stellt der letzte Ausbilder das Zeugnis aus, in Absprache mit den anderen Ausbildern), sind Zeugnis, Ausbildungsnachweis und ggf. Stellungnahme des Referendars an das OLG Naumburg fristgerecht zu übermitteln.
Tipp: Es ist nicht verkehrt einzelne Stationszeugnisse, die besondere Tätigkeitsbereiche belegen, der späteren eigenen Bewerbung beizufügen!
Kann ich meine Ausbildungsstationen auch im Ausland absolvieren?
Wen es zur Ausbildung in die Ferne zieht, der kann die Ausbildung in der Anwaltsstation, nach Abschluss der Klausuren ab dem 20. Ausbildungsmonat, auch bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle absolvieren (§ 37 Abs. 4 JAPrVO LSA). Ein entsprechender Antrag ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg zu stellen. Auch die Wahlstation kann im Ausland verbracht werden (z.B. Deutsche Auslandsvertretung/Auswärtiges Amt, Europäische Kommission oder andere internationale Organisationen und Einrichtungen wie die Landesvertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel, ein Rechtsanwalt, der nicht in Deutschland zugelassen sein muss, ein Wirtschaftsunternehmen oder eine AHK).
Um einen Auslandsaufenthalt sollte man sich frühzeitig bemühen. Benötigt werden zumeist: genehmigter Ausbildungsplan, Sprachnachweis, schriftliches Einverständnis der Ausbildungsstelle, eigener Antrag mit Schwerpunktbenennung, Bestätigung über eine Auslandskrankenversicherung. Mit dem Antrag auf Ausbildung im Ausland muss zudem ein Zustellungsbevollmächtigter mit Wohnsitz innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland für die beantragte Zeit benannt werden. Soweit Familienangehörige während der Ausbildung im Ausland dauerhaft oder zu Besuch mitkommen, ist dies unter namentlicher Nennung der Familienangehörigen oder des Familienangehörigen unter Angabe der Dauer des Besuchs bzw. der Begleitung mitzuteilen. Dies gilt für Familienangehörige, die nach § 10 SGB V bei der Krankenversicherung der Referendare mitversichert sind.
Was tun, wenn sich die persönlichen Verhältnisse ändern?
Wer umzieht, heiratet oder sich über Familienzuwachs oder einen erworbenen Doktortitel freuen darf, ist gegenüber dem jeweiligen Dienstvorgesetzten anzeigepflichtig. Kurz: Jede Änderung der persönlichen Verhältnisse ist unaufgefordert auf dem Dienstweg dem Präsidenten des OLG anzuzeigen unter Vorlage entsprechender Nachweise im Original (Urkunden etc.).
Welche Literatur benötige ich zur Vorbereitung?
Grundsätzlich empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld zum Examen den Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren zu üben und sich mit diesen Standardwerken vertraut zu machen. Natürlich sind sie außerdem besonders nützlich für die inhaltliche Vorbereitung, die Nutzung im Repetitorium sowie die Bearbeitung von Probeklausuren. Für diese Zwecke sind z. B. auch gebrauchte Altauflagen gut geeignet und bieten eine kostengünstige Alternative zur Anschaffung von Neuwerken.
Im Laufe des Rechtsreferendariat Sachsen-Anhalt werden Referendaren außerdem verschiedene Lehrbücher und Skripte empfohlen und es empfiehlt sich, bekannte Standardwerke und Hilfsmittel anzuschauen oder anzulegen. Folgende Auswahl hat sich bewährt:
- Anders/Gehle, Das Assessorexamen im Zivilrecht,
- Brunner/ von Heintschel-Heinegg, Staatsanwaltlicher Sitzungsdienst. Eine Anleitung für Klausur und Praxis,
- Charchulla/Welzel, Referendarausbildung in Strafsachen,
- Daschner/Drews, Kursbuch Referendariat,
- Haller/ Conzen, Das Strafverfahren – Eine systematische Darstellung mit Originalakte und Fallbeispielen“,
- Hemmer/ Wüst/ Gold/ Krick, Assessor-Basics: Die zivilrechtliche Anwaltsklausur 1,
- Kaiser/ Kaiser/ Kaiser, Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen. Band I: Technik, Taktik, Formulierungshilfen,
- Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen,
- Knöringer, Die Assessorklausur im Zivilprozess,
- Lackmann, Zwangsvollstreckungsrecht,
- Lüdde, Vollstreckungsrecht in der Assessorklausur,
- Müller, Materielles Zivilrecht in der Assessorklausur,
- Oberheim, Zivilprozessrecht für Referendare,
- Pietzner/ Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht. Widerspruchsverfahren und Verwaltungsprozess,
- Ramsauer, Die Assessorprüfung im öffentlichen Recht,
- Russack, Die Revision in der strafrechtl. Assessorklausur,
- Steinleitner, Der Referendar – 24 Monate zwischen Genie und Wahnsinn,
- Stoffregen, Die zivilrechtliche Assessorklausur,
- Theiß, Sitzungsdienst des Staatsanwalts. Vorbereitung – Verhandlung – Plädoyer,
- Vehslage, Referendariat und Berufseinstieg,
- Zimmermann, Klage, Gutachten und Urteil im ZR,
- die gängigen Skripten von Kaiser, Alpmann und Hemmer,
- Skripte von Jura Intensiv.
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Jetzt bestellen!Wie finde ich einen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung / Verwaltungsstation und Staatsanwaltschaft?
Wer suchet, der findet, wird in Sachsen-Anhalt leicht gemacht:
Der Präsident des Oberlandesgerichts
Dr. Uwe Wegehaupt
Domplatz 10
06618 Naumburg
Ansprechpartner:
Frau Seidel (Sachbearbeiterin – Angelegenheiten des jur. Vorbereitungsdienstes)
Tel.: 03445-282002
E-Mail: petra.seidel(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Frau Hofmann (Sachbearbeiterin – Urlaub und Krankheit)
Tel.: 03445 -282104
E-Mail: angela.hofmann(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Frau Arndt (Sachbearbeiterin – Reisekosten)
Tel.: 03445- 282118
Fax: 03445 -282000
kristin.arndt(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner für Fragen zur Unterhaltsbeihilfe:
Oberfinanzdirektion
Magdeburg, – Bezügestelle Dessau -,
Außenstelle Magdeburg
Otto-von-Guericke-Straße 4
39104 Magdeburg
Frau Schröder Buchstaben A-I, Tel.: 0391-545 4113
Frau Schulze Buchstaben J-N, Tel.: 0391-545 4314
Frau Uhde Buchstaben O-Z, Tel.: 0391-545 4224
Alle Sachbearbeiterinnen sind auch über die E-Mail Adresse des Finanzamts Dessau-Roßlau erreichbar:
poststelle(at)fa-des.ofd.mf.sachsen-anhalt.de
Landgericht Halle
Hansering 13
06108 Halle
Tel.: (0345) 220-0
Fax.: (0345) 220-3379
lg-hal(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Landgericht Magdeburg
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Zentrale
Tel.: 0391 606-0
Fax: 0391 606-2069 o. 2070
E-Mail: lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Präsidentin des Landgerichts
Sigrid Jaspers
Tel.: 0391 606-2073
Fax: 0391 606-2068
Vizepräsident des Landgerichts
Dr. Michael Koch
Tel.: 0391 606-2087
Fax: 0391 606-6068
Geschäftsleiter
Rainer Grießbach
Tel.: 0391 606-2193
Fax: 0391 606-2068
Landgericht Dessau-Roßlau
Willy-Lohmann-Str. 29
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340-2020
Fax: 0340 202-1430
E-Mail: lg-de(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Landesjustizprüfungsamt
Klewitzstr. 4
39112 Magdeburg
Tel.: 0391/567–01
Fax: 0391/567–50 24
E-Mail: poststelle.ljpa(at)mj.sachsen-anhalt.de
Was bringt mir eine AG-Fahrt und was muss ich für diese erbringen?
Wer unmittelbar nach Beginn der Ausbildung das Eis zwischen sich und anderen Referenden brechen möchte, kann eine AG-Fahrt unternehmen. Voraussetzung ist ein juristisch geprägtes Programm.
Tipp: Frau Dr. Franz, Leiterin der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union, bietet Hilfen bei der Organisation von Referendarfahrten nach Brüssel an. Die Hilfe erstreckt sich auch auf die Entwicklung eines geeigneten Programmes nach den Interessen der Gruppe. Zuvor ist der Landesvertretung der genaue Zeitraum der Fahrt mitzuteilen. Im Vorfeld sollte auch mitgeteilt werden, welche EU-Institutionen besucht werden möchte und welche Themenschwerpunkte gesetzt werden sollen. Die Landesvertretung fragt dann bei den EU-Institutionen an und sucht nach passenden Gesprächspartnern (z.B. EU-Kommission). An- und Abreise, Hotelbuchung und Restaurantbesuche müssen hingegen eigenständig organisiert werden. Anfragen hierzu können schriftlich an die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU gerichtet werden: z.H. Frau Bergner, 80 Boulevard San Michel, B-1040 Brüssel (E-Mail: doris.bergner@lv-bruessel.stk.sachsen-anhalt.de ).
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Was lernen Referendare in der Zivilstation - was gibt es zu beachten?
Die erste Station dauert vier Monate. In dieser Zeit werden Referendare an Gerichten in Zivilsachen (Amts- oder Landgericht) ausgebildet. Die Ausbildungsstelle wird vom Präsidenten des OLG zugewiesen. Rechtsreferendare sollen lernen, bislang erworbene und fortlaufend zu ergänzende Kenntnisse/Fähigkeiten in die zivilrichterliche Praxis umzusetzen (u.a. richterliche Praxis, rechtspraktische Aufgaben des Entscheidens und Schlichtens). Während der dreiwöchigen Einführungsphase findet die Ausbildung ausschließlich in der Arbeitsgemeinschaft statt. Während der Ausbildung lernen Referendare bspw. wie man Urteile, Beschlüsse und Verfügungen entwirft und richterliche Entscheidungen durch Gutachten (relationsmäßig und Kurzgutachten bzw. Votum) und Vorträge vorbereitet. Im ersten Abschnitt ist mindestens eine Relation (ein Sachbericht oder Gutachten und Entscheidung) anzufertigen (§ 40 Abs. 5 Satz 1 JAPrVO). Außerdem ist pro Ausbildungsmonat ein Kurzvortrag zu halten (etwa zehn Minuten) und im gesamten Ausbildungszeitraum ein weiterer längerer Vortrag zu einem komplexeren Gegenstand. Unter richterlicher Aufsicht lernt man Beweise zu erheben und Verhandlungen mündlich zu leiten. Die regelmäßige Teilnahme an Sitzungen ist ausdrücklich erwünscht! In den ersten Wochen beschränkt sich diese Teilnahme auf das Zuhören, danach sollten sich monatlich mehrmals Gelegenheiten ergeben, selbst Sitzungen zu leiten und vorzubereiten. Neben den Sitzungen sollen Referendare auch mehr lernen über die Arbeiten in der Geschäftsstelle, die Tätigkeiten in der Rechtspflege sowie die Arbeit des Gerichtsvollzieherdienstes. Die Arbeitsgemeinschaft ergänzt die Ausbildung am Arbeitsplatz. Es werden vor allem Methodenkenntnisse vermittelt und Fähigkeiten vertieft, die für Arbeit am Zivilgericht von Interesse sind. Die in der AG bearbeiteten Fälle werden ausgewählt mit Bezug zur Arbeit der Zivilrichter. Themen der AG sind z.B. Arbeitsabläufe innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit, zivilrichterliche Arbeitsweisen, Relation (Sachbericht und Gutachten), Urteil und Beschluss, Aktenvortrag in Zivilsachen sowie die Ergänzung und Vertiefung von Vorkenntnissen im Prozessrecht. Auch werden in der AG Klage- und Urteilsarten thematisiert und die mündliche Verhandlung geübt (Vorbereitung, Ablauf und Protokoll) und Verfahrensarten (Beweisverfahren, Güteverfahren) behandelt. Innerhalb einer Woche hat jeder Teilnehmer am Ende der Einführungsphase eine Proberelation und einen Urteilsentwurf in derselben Sache zu erarbeiten. In Vorbereitung auf die zweite Prüfung werden zudem ein Kurzvortrag gehalten und Aufsichtsarbeiten zu Rechtsfällen in Aktenform (Bürgerliches Recht (Grundzüge des Handelsrechts), Recht der Zivilprozessordnung) geschrieben. Maßgeblich sind für diese die Übungsklausuren des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung.
Was lernen Referendare in der Strafrechtsstation - was gibt es zu beachten?
Die Station dient der Ausbildung in Strafsachen. Sie dauert vier Monate und findet bei einer Staatsanwaltschaft statt. Inhalt sind vor allem die staatsanwaltlichen Tätigkeitsbereiche in allen Abschnitten von Strafverfahren. Zusätzlich werden soweit möglich auch die Aufgaben eines Strafrichters vermittelt.
Erlernt werden soll, einen strafrechtlich bedeutsamen Sachverhalt aufzuklären samt der individuellen und gesellschaftlichen Hintergründe, die wesentlichen Tatsachen festzustellen mit Beweismitteln, die strafrechtliche Beurteilung eines Sachverhalts, wie man angemessene Vorschläge bezüglich Strafe oder Maßregel macht. Weiterhin lernen die Referendare Methoden der behördlichen Zusammenarbeit kennen, Entscheidungen und Maßnahmen zu treffen und diese mündlich und schriftlich überzeugend zu vertreten. Arbeitsgemeinschaft und Ausbildungsplatz dienen der praktischen Umsetzung bislang erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten. Referendare lernen am Ausbildungsplatz insbesondere Ermittlungsverfügungen, Anklageschriften, Strafbefehle, Einstellungsbescheide und Gutachten zu revisionsrechtlichen Fragen zu entwerfen. Pro Ausbildungsmonat steht mindestens ein Vortrag an, der eine Stunde lang vorbereitet werden darf und nicht länger als zehn Minuten dauern soll. Zudem ist ein weiterer Vortrag zu halten, zu einem Gegenstand, der länger vorbereitet werden muss. Die Referendare sollen in Anwesenheit der Ausbilder sowohl Zeugen als auch Beschuldigte vernehmen und als Vertreter der Staatsanwaltschaft in Hauptverhandlungen wirken. Der Teilnahme geht eine entsprechende Einweisung voraus. Neben der Dezernatsarbeit und der Einführung in die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, sollen auch Urteile und Beschlüsse besprochen werden, aus Verfahren an denen die Referendare mitgewirkt haben. An einem Tag der Ausbildung soll die Arbeit des Rechtspflegers bei der Staatsanwaltschaft (z.B. Strafvollstreckung und Fahndung) sowie der Geschäftsstelle vorgestellt werden. Die Arbeitsgemeinschaft begleitet die Ausbildung. Sie dient vor allem der Vermittlung methodischer Kompetenzen, die bei der Staatsanwaltschaft erforderlich sind und der Reflexion der dort gemachten Erfahrungen. In der zweiwöchigen Einführungsphase wird die Ausbildung ausschließlich in der AG durchgeführt, danach findet die AG einmal wöchentlich statt. In den ersten beiden Wochen führt sie u.a. ein in die Aufgaben der Staatsanwaltschaften (Behördenaufbau, Organisation, Geschäftsverteilung und Geschäftsgang) und die Arbeitsweisen der Staatsanwälte und Strafrichter. Weitere Themen sind strafprozessuale Zwangsmittel, Ermittlungsverfahren, Abschlussverfügungen, Anklageschriften und Strafbefehl oder das Jugendstrafrecht und seine Besonderheiten. Während der AG müssen Referendare mindestens ein Gutachten unter Ausgabe eines Aktenfalls erstellen und eine Anklageschrift oder Einstellungsverfügung anfertigen. Die AG bietet außerdem Gelegenheit Vortragstechniken zu üben (Aktenvortrag in Strafsachen). Leistungen, die erbracht werden müssen, sind ein Kurzvortrag und vier Aufsichtsarbeiten unter examensähnlichen Bedingungen.
Wesentlicher Bestandteil der Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft ist der Sitzungsdienst: Referendare haben etwa einmal wöchentlich Sitzungsvertretungen abzuleisten; die Anzahl der zu verhandelnden Fälle variiert stark, es sind aber zumeist mehrere am Tag. Referendare nehmen Sitzungsvertretungen selbständig wahr inklusive sämtlicher Prozesshandlungen, daher gilt auch: Sitzungsvertretungsplan selbständig besorgen, falls dieser nicht per E-Mail verschickt wird! Referendare müssen bei der Antragsstellung zu einer eigenständigen Beurteilung innerhalb der Hauptverhandlung gelangen und entsprechend plädieren. Vorsicht gilt bei Beschneidung von Rechtsmitteln, insbesondere für Einstellungen, die nicht ohne Mandat des Ausbilders oder des telefonischen Eildienstes erklärt werden sollen (ein Rechtsmittelverzicht sollte nie erklärt werden!). Für den Sitzungsdienst gilt übrigens ein vorgeschriebener Dresscode: Herren tragen eine weiße Krawatte oder
eine weiße Fliege, Damen kommen mit einer weißen Bluse aus – wer will kann sich aber auch mit einem weißen Tuch schmücken. Die Robe wird in einigen Bezirken von der Staatsanwaltschaft für die ganze Zeit gestellt und muss nicht nach jeder Verhandlung zurückgebracht werden. Was die „Robenordnung“ betrifft, erhalten Referendare am Tag des Dienstantritts von der jeweiligen Staatsanwaltschaft die notwendigen Informationen.
Goldene Regel für den Sitzungsdienst: immer die Telefonnummer des Ausbilders und des Eildienstes zur Hand haben, falls etwas Unvorhergesehenes passiert, pünktlich anreisen und ein kurzer Besuch des jeweiligen Richters vor der Sitzung hat noch nie geschadet! Vom jeweiligen Einzelausbilder werden Akten zur Bearbeitung ausgehändigt, auf deren Grundlage Anklageschriften samt Verfügungen und Strafbefehle, Ermittlungsverfügungen, Einstellungsverfügungen oder auch Beschlagnahme-, Durchsuchungsbeschlüsse sowie Haftbefehle geschrieben werden solle
Was lernen Referendare in der Verwaltungsstation - was gibt es zu beachten?
Ausgebildet wird z.B. am Landesverwaltungsamt, in kreisfreien Städte und Landkreisen, Gemeinden und Verbandsgemeinden (mit einer Einwohnerzahl von über 20.000). Andere Behörden der allgemeinen Verwaltung und Stellen, die im Bereich der Verwaltungspraxis wirken, kommen ebenfalls infrage. Die Station beginnt mit einem Einführungslehrgang in Form einer Blockveranstaltung im Umfang von 20 Wochenstunden. In diesem Einführungslehrgang und den beiden Folgewochen werden die Referendare vertraut gemacht mit dem Inhalt und Zeitplan ihrer Ausbildung und in die Aufgaben der Verwaltung, Formen des Verwaltungshandelns sowie Zusammenhänge der Verwaltungsorganisation eingeführt. Sie sollen den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens und die Aufgaben der Landes- /Kommunalverwaltung sowie jene, der leitenden Beamten einer Verwaltungsbehörde kennenlernen. In der Arbeitsgemeinschaft stehen dann verschiedene Themen und Rechtsbereiche im Fokus wie die Organisation und Technik der Verwaltung, Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Öffentliches Dienstrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht oder Umweltrecht und Europarecht. Die Themen werden gewichtet vom Landesverwaltungsamt und der Arbeitsgemeinschaftsleitung. Die Referendare können aber natürlich Wünsche und Vorschläge äußern, die nach Möglichkeit auch berücksichtigt werden. Es werden vier Aufsichtsarbeiten unter examensnahen Bedingungen (zu bearbeiten in fünf Zeitstunden) geschrieben. Außerdem wird ein kurzer Aktenvortrag gefordert, der in einer Stunde vorzubereiten ist. Alle Leistungen dienen der Vorbereitung auf die Zweite Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes. Tipp: Neben der Ausbildung am Arbeitsplatz kann auf freiwilliger Basis ein Klausurenkurs besucht werden. Im Rahmen der Verwaltungsstation ist ein einsemestriges verwaltungswissenschaftliches Ergänzungsstudium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer möglich. Zu beantragen ist dies beim Präsidenten des OLG, der auch für die Abordnung an die Hochschule zuständig ist. Das Studium kann in der Wahlstation fortgesetzt werden. Diese kann überdies ebenfalls mit verwaltungsrechtlichem Schwerpunkt absolviert werden. In der Ausbildung sollen praktische Erfahrungen in der Leistungs- und Eingriffsverwaltung und planerische Tätigkeiten der Verwaltung vermittelt werden. Die Ausbildung ist eine Einzelausbildung. Zu Beginn werden die Referendare in Organisation und Geschäftsgang der Ausbildungsstelle eingeführt. Danach sollen sie sukzessive befähigt werden bei der Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten mitzuwirken. Eine Teilnahme an Ausschusssitzungen und Körperschaftssitzungen, Landtagssitzungen und ein Besuch des Deutschen Bundestages ist häufig möglich. Während der Ausbildung soll insbesondere gelernt werden Verwaltungsvorgänge zu bearbeiten, vorzutragen und Entscheidungsvorschläge zu entwerfen. Verhandlungen sollen möglichst selbstständig geführt und geleitet werden. Pro Abschnitt der Ausbildung am Arbeitsplatz muss ein Aktenvortrag gehalten werden, der eine längere Bearbeitungszeit voraussetzt sowie einer pro Ausbildungsabschnitt von zehnminütiger Dauer nach einstündiger Vorbereitungszeit. Achtung: Im Falle einer Ausbildung während der Verwaltungsstation an der Universität in Speyer, findet die Ausbildung in der Wahlstation nach Nr. 2.1.1 (§ 37 Abs. 3 Satz 3 JAPrVO) am Landesverwaltungsamt oder einer anderen Verwaltungsbehörde statt!
Was lernen Referendare in der Anwaltsstation - was gibt es zu beachten?
Zu Beginn findet eine einwöchige Einführungsphase statt (fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten je Tag). Ausbildungsgegenstände dieser sind z. B.: der Rechtsanwalt als Unternehmer (Statistiken, Verdienst- und Berufsaussichten), Einführung in Organisation/Bürobetrieb einer Anwaltspraxis (Formen der Zusammenarbeit bei Rechtsanwälten, Gesellschaftsformen etc.), anwaltliche Organisationen (BRAK, RAK, DAV) sowie Grundzüge des Berufsrechts (z. B. Verschwiegenheitspflicht etc.), aber noch viele mehr. Im Falle einer Ausbildung bei einem spezialisierten Anwalt, bei der die Ausbildung in den anderen relevanten Rechtsgebieten nicht gewährleistet ist, kann die Station mit dem Einverständnis des OLG geteilt werden. Der Ausbildungserfolg darf durch die Teilung jedoch nicht gefährdet werden. Die Referendare sollen Gelegenheit haben die anwaltliche Praxis kennenzulernen und ihre erworbenen Kenntnisse in dieser umzusetzen. Das besondere Augenmerk der Ausbildung liegt auf den rechtspraktischen Aufgaben des Beratens/Belehrens von Rechtsuchenden, vorsorgender Rechtspflege (Vertragsgestaltung/Konfliktvermeidung bzw. Mediation), außergerichtlicher Beilegung von Streitigkeiten und der Mitwirkung an gerichtlichen Vergleichsverhandlungen sowie der Durchsetzung von Mandanteninteressen und den Arbeitsmethoden, die für die genannten Bereiche relevant sind. Referendare lernen das Begehren von Rechtsuchenden in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erfassen, kritisch zu würdigen und juristisch aufzubereiten. Schriftsätze (vor allem Klageschriften/-erwiderungen, Schutzschriften, Rechtsmittelbegründungen und außerprozessuale Schreiben) werden entworfen. Termine am Gericht wahrgenommen. Zudem lernen die Referendare wie Vollstreckungssachen zu bearbeiten sind. Verträge sollen mandanten- und zielgerecht entworfen und Organisation, Führung und Betrieb einer Anwaltskanzlei in der Praxis vermittelt werden. Wozu auch die Kenntnis der Leitungs- und Überwachungsaufgaben sowie der Umgang mit Termin- und Fristenkontrolle oder das Führen des Prozessregisters zählen. Wesentlicher Schwerpunkt der Ausbildung am Arbeitsplatz ist die sachgerechte Bewertung sowie praktische Beherrschung der Arbeit an Sachverhalten. Aufgrund der Länge der Station werden Referendare Verfahren, in denen sie mitgewirkt haben, oft zur weiteren selbstständigen Bearbeitung während der Ausbildungszeit übertragen. Sie können sogar, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, zu Vertretern der ausbildenden Anwälte bestellt werden (§ 53 Abs. 4 BRAO). Je Ausbildungsmonat ist mindestens ein Vortrag nach einstündiger Vorbereitungszeit, der die Länge von zehn Minuten nicht überstreiten soll, sowie ein Vortrag, der nach Gegenstand eine längere Vorbereitungszeit erfordert, zu halten. Während der ersten vier Monate findet thematisch begleitend eine Arbeitsgemeinschaft statt (§ 40 Abs.2 S.1 JAPrVO). Sie soll die Ausbildung am Arbeitsplatz ergänzen. Gegenstände dieser sind u.a. relationsmäßig und einschichtig aufgebaute Gutachten, Mandantenschreiben oder Vortragstechniken des Anwalts vor Gericht in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtssachen, um nur wenige zu nennen. Auch das Verhalten vor und außerhalb des Prozesses, Erwägungen bei der Vorbereitung einer Klage oder mögliche anwaltliche Sofortmaßnahmen werden in der AG thematisiert. Referendare sollen mindestens einmal in Form eines Planspiels an einer gestalteten Gerichtsverhandlung in Zivil- oder Strafsachen mitwirken können, in der Rolle der Parteivertreter. Das Gericht spielt meist die AG-Leitung. In der AG werden auch Aktenfällen behandelt, möglichweise sogar verteilt auf den Zeitraum mehrerer Sitzungen. Jeder Teilnehmer hat außerdem mindestens einen Kurzvortrag zu halten, der in einer Stunde vorbereitet werden und nicht länger als zehn Minuten sein soll. Drei Aufsichtsarbeiten unter examensmäßigen Bedingungen müssen geschrieben werden (zwei mit zivilrechtlicher und eine mit straf- oder öffentlich-rechtlicher anwaltlicher Aufgabenstellung). Passende Stellenangebote für die Anwaltsstation findest du hier!
Was müssen Referendare beim Zweiten Staatsexamen beachten?
Der schriftliche Teil des Examens besteht aus acht Klausuren, die im letzten Monat der Anwaltsstation geschrieben werden. Die acht Klausuren setzen sich wie folgt zusammen: zwei im Zivilrecht, zwei im Strafrecht, zwei im Öffentlichen Recht sowie zwei weitere aus anwaltlicher Sicht, mit Fragestellung aus den zuvor genannten Rechtsgebieten.
Die zivilrechtlichen Klausuren bestehen aus einer Aufgabe aus Sicht des Gerichts (Zivilurteil oder Beschluss), einer weiteren aus gerichtlicher Sicht, mit anwaltlicher Fragestellung oder einer
Kurzrelation bzw. einem Kurzgutachten. Für alle drei Aufgabentypen kann ein zwangsvollstreckungsrechtlicher Schwerpunkt gesetzt werden.
Im Strafrecht umfassen die Aufgaben eine staatsanwaltliche Entschließung sowie eine weitere Aufgabe aus staatsanwaltschaftlicher Sicht oder mit revisionsrechtlicher Fragestellung (aus anwaltlicher oder staatsanwaltlicher Sicht).
Im Öffentlichen Recht ist eine verwaltungspraktische Aufgabe (Verwaltungsentscheidung der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde) sowie eine weitere aus Sicht eines Verwaltungsgerichts (Urteil oder Beschluss), aus behördlicher Sicht (Verwaltungsentscheidung) oder mit anwaltlicher Fragestellung zu bearbeiten. Den Abschluss bilden die beiden Arbeiten aus anwaltlicher Sicht, mit Schwerpunkt aus den zuvor bereits geprüften Rechtsgebieten.
Die für die Klausuren zugelassenen Hilfsmittel werden nicht von den Prüfungsämtern gestellt und müssen somit selbst besorgt werden. Daher lohnt sich das Ausleihen der relevanten Literatur: Das Paket von JurCase enthält sämtliche benötigten Kommentare, die im Zweiten Examen zugelassen sind und kann nach der Klausurphase wieder zurückgegeben werden. Es empfiehlt sich eine pünktliche Anmietung, bevor die Koffer dann doch vor den Prüfungen vergriffen sein sollten.
Die zugelassenen Hilfsmittel für das Zweite Staatsexamen in Sachsen-Anhalt sind:
- Habersack, Deutsche Gesetze (Hauptwerk und Ergänzungsband),
- Sartorius Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (ohne Ergänzungsband),
- Sartorius Band II, Internationale Verträge – Europarecht oder Europa-Recht, Beck-Texte im dtv., Nr. 5014 und Völkerrechtliche Verträge, Beck-Texte im dtv., Nr. 5031,
- Beck’sche Textausgabe, Gesetze des Landes Sachsen-Anhalt (ohne Ergänzungsband),
- Arbeitsgesetze, Beck-Texte im dtv., Nr. 5006,
Je nach Schwerpunkt für die Prüfungsgespräche:
Wirtschaftsrecht:
- Wettbewerbsrecht und Kartellrecht, Beck-Texte im dtv., Nr. 5009,
Arbeitsrecht und Sozialrecht:
- Sozialgesetzbuch, Reichsversicherungsordnung, Beck-Texte im dtv., Nr. 5024,
Steuerrecht:
- Steuergesetze, Beck-Texte im dtv, Nr. 5765,
- Abgabenordnung mit Finanzgerichtsordnung, Beck-Texte im dtv., Nr. 5548,
Europarecht:
- Sartorius II, Internationale Verträge – Europarecht,
Für Aufsichtsarbeiten und Aktenvorträge:
Aufgaben aus dem Zivilrecht (einschließlich anwaltlicher Aufgabenstellungen):
- Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch (Kommentar),
- Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung (Kommentar),
- Zöller, Zivilprozessordnung (Kommentar),
Aufgaben aus dem Strafrecht (einschließlich anwaltlicher Aufgabenstellungen):
- Fischer, Strafgesetzbuch (Kurzkommentar),
- Meyer-Goßner, Strafprozessordnung (Kurzkommentar),
Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht (einschließlich anwaltlicher Aufgabenstellungen):
- Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung (Kommentar),
- Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz (Kommentar).
Die Kommentare und Gesetzestexte sollten in der aktuellsten Auflage genutzt werden, die im Buchhandel erhältlich sind.
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Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung müssen mindestens fünf Klausuren mit je mindestens 4 Punkten bestanden oder vier Klausuren mit wenigstens 4 Punkten bewertet worden und die Summe der Einzelbewertungen nicht geringer als 28 Punkte sein. Die Gesetzestexte und die für den Aktenvortrag benötigten Kommentare müssen mitgebracht werden und werden vor Ort kontrolliert. Anschließend werden die Akten für den Aktenvortrag in zeitlichem Abstand ausgegeben. Die Vorbereitungszeit beträgt eine Stunde. In der entsprechenden Reihenfolge hält dann jeder der Prüflinge einzeln seinen Vortrag. Der Vortrag dauert zehn Minuten, Nachfragen im Anschluss finden in Sachsen-Anhalt nicht statt. Die Prüfungsgespräche beziehen sich dann auf die gesamte Ausbildung des Vorbereitungsdienstes. Für das anwaltliche Prüfungsgespräch beträgt die Prüfungsdauer etwa fünfzehn bis zwanzig Minuten, für die weiteren, auf den ersten bis dritten sowie fünften Ausbildungsabschnitt bezogenen Gespräche, sind ca. zehn Minuten die Regel. Da der erste Vortrag um 09.30 Uhr gehalten wird, muss der erste Referendar um 08.30 Uhr bereits mit der einstündigen Vorbereitung beginnen.
Tipp: Referendare mit einer längeren Anreise vom Wohnort aus, müssen am Prüfungstag normalerweise nicht gleich als erste um 8.30 Uhr beginnen. Jedoch empfiehlt es sich bereits am Vorabend anzureisen und so ausgeschlafen und stressfrei in der Prüfung zu erscheinen.
Die Endnote (bestehend aus den Einzelnoten) wird wie gewohnt zum Abschluss der mündlichen Prüfung bekannt gegeben. Das Gesamtergebnis der Prüfung errechnet sich zu einem Anteil von 60 v.H. des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung und einem Anteil von 40 v.H. des Ergebnisses der mündlichen Prüfung. Aktenvortrag und anwaltliches Prüfungsgespräch werden hierbei mit je 10 v.H., die restlichen Leistungen der mündlichen Prüfung mit je 5 v.H. sowie die Punktzahlen der Aufsichtsarbeiten mit je 7,5 v.H. berücksichtigt.
Im Falle des Misserfolgs schließt sich unter Fortsetzung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach der Wahlstation ein sechsmonatiger Ergänzungsvorbereitungsdienst an. Die Zuweisung zu dem Ergänzungsvorbereitungsdienst erfolgt nicht automatisch bei Nichtbestehen der schriftlichen Examensklausuren durch das OLG. Stattdessen muss der Prüfling durch unwiderrufliche
schriftliche Erklärung anzeigen, ob er an einem Ergänzungsvorbereitungsdienst teilnehmen wird. Die entsprechende Erklärung muss binnen einer Woche nach Bekanntgabe der Prüfungsgesamtnote durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses der mündlichen Prüfung dem Landesjustizprüfungsamt mitgeteilt werden. Liegt sie dem Ljpa nicht rechtzeitig vor, ist eine Teilnahme am Ergänzungsvorbereitungsdienst nicht möglich. Der Ergänzungsvorbereitungsdienst beginnt nach der Wahlstation. Es finden begleitend AGs statt. Die Gebühr für den Wiederholungsversuch der Prüfung beträgt 400 EUR. Rechtsreferendare sind jeweils mit Ablauf des Tages aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis entlassen, an dem bekannt gegeben wird, dass die Prüfung bestanden oder wiederholt nicht bestanden wurde. Mit der Prüfung endet auch die Bezahlung!
Was lernen Referendare in der Wahlstation - was ist zu beachten?
Der Name ist Programm: Referendare haben in diesem Fall die freie Wahl der Ausbildungsstelle und des Schwerpunktes, den sie setzen möchten (Zivil- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht oder Europa-Recht). Achtung: Der Schwerpunktbereich muss allerdings genau wie die Ausbildungsstelle spätestens drei Monate vor Beginn der Ausbildung bei dem Präsidenten des Oberlandesgerichts angezeigt werden. Ansonsten droht die Zuweisung zu einem vom OLG bestimmten Bereich! Mit dem gewählten Schwerpunkt wird gleichzeitig der Inhalt des Aktenvortrages in der mündlichen Examensprüfung festgelegt. Wichtig ist, dass eine sachgerechte juristische Ausbildung stattfindet (der Ausbilder muss nicht zwingend Volljurist sein, z. B. Steuerberater). Ob komplett im Ausland bei einem ausländischen oder deutschen Rechtsanwalt, in einem Unternehmen oder andernorts bleibt der eigenen Entscheidung überlassen, sofern die Ausbildungsstelle geeignet ist. Gerne wird eine Tätigkeit in einer Auslandsvertretung des Auswärtigen Amtes anvisiert, um die Wahlstation ggf. als Karrieresprungbrett zu nutzen. Ob die Tätigkeit auf eine Anstellung bei dem gewünschten späteren Arbeitgeber dient oder um sich auf die mündliche Prüfung vorzubereiten oder um vor dem Ernst des späteren Arbeitsalltages einfach eine gute Zeit im In- oder Ausland zu verbringen, obliegt der eigenen Entscheidung. Auch eine dreimonatige (Teil-)Ausbildung an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer ist möglich. Sollte der erste Monat dieser bereits während der Verwaltungsstation im dritten Ausbildungsabschnitt absolviert worden sein, ist für den verbleibenden dritten Monat jedoch eine andere Ausbildungsstelle zu suchen. Auch die Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät einer Hochschule kann im Rahmen der Wahlstation angerechnet werden, sofern von dieser ein auf den Schwerpunktbereich ausgerichtetes, für die Ausbildungspraxis geeignetes Programm durchgeführt wird.
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