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Das Zweite Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern

Die schriftlichen Klausuren in Mecklenburg-Vorpommern

Die schriftlichen Aufsichtsarbeiten für das Zweite Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern werden jedes Jahr im Februar und August angefertigt. Insgesamt müssen acht Klausuren als Aufsichtsarbeiten im Zweiten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern geschrieben werden. Die Klausuren unterteilen sich in:

Die schriftlichen Klausuren haben einen Einfluss von 70% auf das Gesamtergebnis des Zweiten Staatsexamens. Die ausführlichen Inhalte zu den Klausuren und weitere interessante Informationen zu den Lerninhalten kann man unserem Leitfaden für das Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern entnehmen.

Um die acht Klausuren des Assessorexamens zu bearbeiten, werden als Hilfsmittel neben den Gesetzestexten Habersack “Deutsche Gesetze”, Habersack Ergänzungsband, Sartorius “Verfassungs- u. Verwaltungsgesetze”, dtv/Beck “Europarecht 5014” und Nomos Gesetze “Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern” sieben zugelassene Examenskommentare benötigt. Die Gesetzeskommentare von Grüneberg zum BGB, Thomas/Putzo zur ZPO, Fischer zum StGB, Meyer-Goßner/Schmitt zur StPO, Kopp/Schenke zur VwGO, Kopp/Ramsauer zum VwVfG und Hopt zum HGB werden in der Hilfsmittelverordnung des zuständigen Justizministeriums in Mecklenburg-Vorpommern für die Klausuren des Zweiten juristischen Staatsexamens vorgeschrieben und sollen sich in der neuesten Auflage befinden. Aus diesem Grund sollte man sich schon recht früh über die Beschaffung der teuren Hilfsmittel Gedanken machen. Das JurCase Hilfsmittelangebot bietet alle zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte für Mecklenburg-Vorpommern zur kostengünstigen Miete an.

Mündliche Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Im Anschluss an die schriftliche Prüfung wird die Wahlstation im juristischen Vorbereitungsdienst absolviert. Nach Beendigung der Wahlstation und bei Bestehen des schriftlichen Teils der Assessorklausuren wird die mündliche Prüfung jedes Jahr im Juni und Dezember absolviert. Die mündliche Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern ist unterteilt in den Aktenvortrag und ein mündliches Prüfungsgespräch. Insgesamt hat die Note der mündlichen Prüfung einen Einfluss von 30% auf die Gesamtnote im zweiten Staatsexamen. Die Note des Aktenvortrages geht mit 5% und das Prüfungsgespräch mit 25% in die Gesamtnote ein. Das Rechtsgebiet auf dem der Inhalt der Akte für den Aktenvortrag basiert wird den Prüfungskandidaten mit der Ladung der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Jeder Prüfungskandidat erhält die Akten zur Vorbereitung 90 Minuten vor Beginn der mündlichen Prüfung. Der eigentliche Vortrag bildet den Auftakt der mündlichen Prüfung und dauert 10 Minuten. Die 10 Minuten sollten nicht überschritten werden. Spätestens bei 12 Minuten besteht die Möglichkeit, dass der Vortrag durch den Vorsitzenden abgebrochen wird. Für die Vorbereitung auf den Aktenvortrag dürfen zugelassenen Hilfsmittel benutzt werden.  Mit dem JurCase OX-Angebot für die mündliche Prüfung kann sich jeder Referendar kurzfristig und völlig flexibel einzelne Gesetzestexte und Kommentare mieten. So kann sich jeder Prüfungskandidat die Kommentare und Gesetzestexte für seinen Prüfungsschwerpunkt selbst zusammenstellen.

Durchfallquoten in Mecklenburg-Vorpommern

Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr die statistischen Zahlen zum Zweiten Staatsexamen. Im bundesweiten Durchschnitt befindet sich Mecklenburg-Vorpommern im oberen Mittelfeld. In 2014 lag die Quote noch bei 5,7% und ist in 2015 deutlich auf 14,9% gestiegen. In 2016 ist sie mit 14,8% fast konstant geblieben.

14,8%

JurCase Mietangebot für das 2. Staatsexamen

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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