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Das Zweite Staatsexamen in Sachsen-Anhalt

Die schriftlichen Klausuren in Sachsen-Anhalt

Die Examensklausuren für das Zweite Staatsexamen in Sachsen-Anhalt starten gegen Ende der Anwaltsstation (4. Station). Insgesamt müssen acht fünfstündige Klausuren im April- oder im Oktoberdurchgang geschrieben werden. Die Klausuren unterteilen sich in zwei Aufgaben aus dem Gebiet des Zivilrechts, davon eine aus gerichtlicher Sicht (Zivilurteil oder Beschluss) und eine weitere aus gerichtlicher Sicht, mit anwaltlicher Fragestellung oder einem Kurzgutachten. Ein zusätzlicher Hinweis vom LJPA ist, dass alle drei Aufgabentypen einen zwangsvollstreckungsrechtlichen Schwerpunkt haben können.

Es folgen zwei Aufgaben aus dem Gebiet des Strafrechts, davon eine staatsanwaltschaftliche Entschließung und eine weitere aus staatsanwaltschaftlicher Sicht oder mit revisionsrechtlicher Frage­stellung (aus anwaltlicher oder staatsanwaltlicher Sicht).

Danach folgen zwei Aufgaben aus dem Gebiet des Öffentlichen Rechts, davon eine verwaltungspraktische Aufgabe (Verwaltungsentscheidung der Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde) und eine weitere aus verwaltungsgerichtlicher Sicht (Urteil oder Beschluss), aus behördlicher Sicht (Verwaltungsentscheidung) oder mit anwaltlicher Fragestellung.

Zusätzlich folgen zwei Aufgaben mit anwaltlicher Fragestellung aus den drei Rechtsgebieten (Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentlichen Rechts).

Um die acht Klausuren des Assessorexamens lösen zu können, werden 6 zugelassene Examenskommentare benötigt. Die Gesetzeskommentare von Grüneberg zum BGB, Thomas/Putzo zur ZPO, Fischer zum StGB, Meyer-Goßner/Schmitt zur StPO, Kopp/Schenke zur VwGO und Kopp/Ramsauer zum VwVfG werden in der Hilfsmittelverordnung des Justizministeriums Sachsen-Anhalt für die Klausuren des Zweiten Staatsexamens vorgeschrieben und müssen sich in der aktuellsten Auflage befinden. Aus diesem Grund sollte man sich schon recht früh über die Beschaffung der teuren Hilfsmittel Gedanken machen. Das JurCase Hilfsmittelangebot bietet alle zugelassenen Kommentare für Sachsen-Anhalt zur kostengünstigen Miete an.

Mündliche Prüfung in Sachsen-Anhalt

Nach der Wahlstation werden alle die Referendare zur mündlichen Prüfung geladen, welche die schriftlichen Klausuren bestanden haben. Die Ladung erfolgt kurzfristig ca. 10 Tage vor der eigentlichen Prüfung. Die Mündliche Prüfung gliedert sich in den Aktenvortrag und in das nachfolgende Prüfungsgespräch.

Die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag beträgt 60 Minuten. Der eigentliche Vortrag dauert nur 10 Minuten. In dem nachfolgenden vier Prüfungsgesprächen zum Zivilrecht, Strafrecht, Öffentlichen Recht und dem Schwerpunkt (Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, Steuerrecht oder Europarecht) wird das Können der Referendare geprüft. Anschließend folgt das anwaltliches Prüfungsgespräch mit etwa 15 Minuten je Prüfling.

Auch in diesem Teil des Zweiten Staatsexamens benötigen Referendare Kommentare und Gesetzestexte, deswegen bietet JurCase hier eine einfache Lösung an. In unserem Angebot für die Mündliche Prüfung kann jeder Referendar kurzfristig und völlig flexibel einzelne Gesetzestexte und Kommentare mieten.  

Durchfallquoten in Sachsen-Anhalt

Das Bundesjustizamt hat die statistischen Zahlen zum Zweiten Staatsexamen aus 2015 veröffentlicht. Im bundesweiten Durchschnitt liegt Sachsen-Anhalt auf dem vierten Rang und hat sich um 8,8% verbessert. In 2014 lag die Quote noch bei 25,3%, ist in 2015 auf 16,5% gesunken um in 2016 wieder um 2,3% auf 18,8% anzusteigen.

18,8%

JurCase Mietangebot für das 2. Staatsexamen

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

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