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Mündliche Prüfung

Die Mündliche Prüfung im Zweiten Staatsexamen schließt sich unmittelbar dem juristischen Vorbereitungsdienst an.

Diese besteht – außer in Bayern – aus einem Aktenvortrag und anschließendem Prüfungsgespräch. Während die meisten Gesetzessammlungen regelmäßig auch im Prüfungsgespräch zugelassen sind, sind Kommentare in aller Regel lediglich zur Vorbereitung des Aktenvortrags zugelassen, nicht aber im Prüfungsgespräch. Demgegenüber werden beispielsweise in Baden-Württemberg alle notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt – ausgenommen der Kommentar zum Handelsrecht.

Der Aktenvortrag richtet sich in den meisten Bundesländern thematisch entweder nach der Wahlstation beziehungsweise nach dem selbst gewählten Schwerpunkt; in einigen wenigen Bundesländern haben die Referendare hingegen kaum einen Einfluss auf den Inhalt des Aktenvortrags. Nutze unsere kostenfreien Aktenvorträge für dein Selbststudium. Weitere Tipps und Tricks, auch zum Prüfungsgespräch, erhältst du in unseren Erfahrungsberichten.

Mehr zu Thema Mündliche Prüfung im Zweiten Staatsexamen erfährst du bei uns.

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JurCase Redaktion
25. März 2025