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4 Tipps & Tricks: So bereitest Du Dich optimal auf die mündliche Prüfung vor

By 15. August 2019Oktober 18th, 2023No Comments
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So bereitest Du Dich optimal auf die mündliche Prüfung vor

4 Tipps und Tricks, die nicht nur im Zweiten Staatsexamen nützlich sind

Die mündliche Prüfung des Zweiten Juristischen Staatsexamens ist keineswegs zu unterschätzen, denn die mündlichen Noten (Aktenvortrag + Prüfungsgespräch) machen, je nach Bundesland, zwischen 30 bis 40 % der Gesamtnote aus.

Deshalb sollte nach den schriftlichen Prüfungen und einer kurzen Erholung die Lernphase wieder aufgenommen werden. Zwar ist es nicht ganz so einfach, sich gezielt auf die mündliche Prüfung vorzubereiten, dennoch ist in dieser Phase ebenso eine optimale Vorbereitung möglich. Dies insbesondere deshalb, da die Prüfungskommission der mündlichen Prüfung in aller Regel wesentlich wohlwollender benotet als die Korrektoren der schriftlichen Prüfungen. Daher lassen sich mit den folgenden Tipps und Tricks – die entsprechend auch für die mündliche Prüfung im Ersten Staatsexamen gelten – durchaus (sehr) gute Note im Mündlichen erzielen, wodurch sich schließlich die Gesamtnote aufpoliert lässt.

1. Der Aktenvortrag als gelungener erster Eindruck

Der erste Eindruck des Prüflings kann für den weiteren Verlauf wegweisend sein, sodass der Lernschwerpunkt durchaus auf dem Aktenvortrag liegen sollte. In einigen Bundesländern, so etwa in Hessen, besteht eine gewisse Einflussnahmemöglichkeit auf den Schwerpunkt des Aktenvortrags, da sich dieser dort nach dem Schwerpunkt der Wahlstation richtet. Dies vereinfacht die Vorbereitung enorm. Aber selbst ohne diesen Vorteil kann effektiv auf einen erfolgreichen Aktenvortrag hingearbeitet werden. So sind etwa die Formalia in der Regel rechtsgebietsübergreifend gleich, denn in allen Rechtsgebieten kann als Prüfungsthema eine Entscheidung eines Gerichts – im Strafrecht zusätzlich noch der Staatsanwaltschaft – oder eine anwaltliche Stellungnahme abgeprüft werden. Schwerpunkt des Aktenvortrags ist dabei regelmäßig das Prozessrecht und der praktische Umgang mit dem Fall, sodass hierauf stets der Fokus gelegt werden sollte. Die in aller Regel offensichtlichen materiell-rechtlichen Probleme lassen sich ohne Weiteres ausreichend mit dem Kommentar lösen.

Wer sich nicht zuvor auf ein Rechtsgebiet für den Aktenvortrag festlegen darf, sollte deshalb in allen Rechtsgebieten mehrere Aktenvorträge zur Vorbereitung halten. Dies gewöhnt nicht nur an die Situation, sondern hilft gleichermaßen eine gewisse Routine zu entwickeln. Eine Sammlung an kostenlosen Aktenvorträgen gibt es z.B. hier.

Wer sich demgegenüber auf ein Rechtsgebiet festlegen darf, sollte sich nicht zurücklehnen und nur ein Drittel an Aktenvorträgen zur Vorbereitung halten. Denn mit dem vorab festgelegtem Schwerpunkt steigen die Ansprüche an den Aktenvortrag, sodass eine Routine hier sogar noch wichtiger ist.

2. Nachrichten und aktuelle Rechtsprechung als Aufhänger für die Prüfung

Im Zweiten Staatsexamen stammen viele Prüfer aus der Praxis. Deshalb sind Literaturstreitigkeiten, wie sie überwiegend von Professoren abgeprüft werden, weniger relevant. Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte orientieren sich nämlich besonders häufig an aktuelle Geschehnisse in Politik und Wirtschaft sowie in der Juristerei. Sie nehmen diese Thematiken als Aufhänger für ihre Prüfungsfragen, um damit die einzelnen Zielrichtungen (Politik und Wirtschaft, Juristerei sowie Prüfungswissen) miteinander zu verbinden.

Vermeintlich harmlose Fragen, die nebenbei politisches Allgemeinwissen abtesten, wie etwa wer gerade Bundespräsident oder Kanzler ist, können einen Prüfling dann besonders viele Punkte kosten, wenn er hierauf keine Antwort hat. Denn dieses Nichtwissen macht in aller Regel einen noch schlechteren Eindruck als die Unkenntnis von aktuellen und brisanten Entscheidungen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. In beiden Fällen wird jedoch gewaltiges Unwissen demonstriert, was grundsätzlich nicht mit einer guten Note belohnt wird.

Deshalb ist es besonders sinnvoll Zeitungen zu lesen, die Nachrichten zu schauen und / oder sich im Internet entsprechend zu informieren. Dabei stets vor dem Hintergrund, was aktuell rechtspolitisch in den allgemeinen Medien diskutiert wird. Solche Diskussionen ziehen sich für gewöhnlich auch durch alle Rechtsgebiete.

Darüber hinaus sind zumindest die Leitsätze der aktuellen Entscheidungen des eigenen Oberlandesgerichts, des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts zu kennen. Hierzu empfiehlt es sich die aktuellsten Zeitschriften zu lesen, die bis ca. drei Monate vor der Prüfung erschienen sind, oder sich entsprechend im Internet zu informieren.

3. Auffrischen des Wissen von der schriftlichen Prüfung

Die Vorbereitung auf das schriftliche Examen ist intensiv und weitreichend, denn sie bezieht sich auf alle drei großen Rechtsgebiete und umfasst dabei nicht nur sowohl die prozessuale als auch die materiell-rechtliche Seite, sondern ebenso die verschiedensten Untergebiete wie Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht, Baurecht, Kommunalrecht, Polizeirecht etc.

Nach den schriftlichen Prüfungen und der sich daran sicherlich anschließenden Erholungsphase ist es nicht unüblich, dass in einem das Gefühl aufsteigt, dass sich das Examenswissen verflüchtigt habe. Doch dieser Schein trügt. Eine einmalige, allerdings dann intensive Auffrischung des Wissens von den schriftlichen Prüfungen genügt in aller Regel. Einen Lernschwerpunkt mit Wiederholungen sollten nur diese Thematiken erfahren, die der Prüfling selbst als Problempunkte identifiziert.

Zum Auffrischen des Wissens genügt im Grunde das Studieren der für das schriftliche Examen verwendeten Skripte. Für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung müssen also grundsätzlich keine Klausuren mehr geschrieben werden. Dennoch empfiehlt es sich, das Wissen auch anhand der zuletzt – bundeslandübergreifend – im Examen gelaufenen Examensklausuren zu festigen, da die Prüfer gerne auch auf Ausschnitte dieser Klausuren für ihre eigenen Prüfung zurückgreifen.

4. Die Prüfungsprotokolle der eigenen Prüfer

Es ist kein Mythos, wenn es heißt, dass einige Prüfer protokollfest seien. Einige verwenden, um eigene Fehler zu vermeiden, bei jeder Prüfung zumindest vergleichbare Fälle und stellen dementsprechend ähnliche Fragen. Deshalb ist es stets ratsam, sich die Prüfungsprotokolle der eigenen Prüfer zur eigenen Examensvorbereitung zu besorgen. Es wäre allerdings ein Fehler sich darauf zu verlassen, dass ein Prüfer, selbst wenn er jahrelang protokollfest war, auch in dieser Kampagne wieder das gleiche prüft. Es gibt durchaus Erfahrungsberichte, aus denen hervorgeht, dass sich „protokollfeste“ Prüfer für die neue Kampagne einen gänzlich neuen Fall überlegt haben – den sie dann oftmals aber auch für die nächsten Kampagnen wiederverwenden.

Die eigene Prüfungskommission wird in aller Regel ca. drei Wochen vor der mündlichen Prüfung bekannt gemacht. Die Protokolle gibt es entweder kostenlos beim jeweiligen Referendarrat des Bundeslandes oder im Internet. Wer sich die Prüfungsprotokolle aus dem Internet bezieht, wird dafür ein kleines Entgelt zahlen müssen. Alternativ bieten einige Seiten die Möglichkeit an, die Prüfungsprotokolle dann kostenfrei zu erhalten, wenn sich der Prüfling dazu verpflichtet, seinerseits ein Protokoll seiner Prüfung anzufertigen.

Fazit: Eine optimale Vorbereitung ist auch in der mündlichen Prüfung möglich

Die mündliche Prüfung macht in vielen Bundesländern einen erheblichen Teil der Gesamtnote aus und ist deshalb keineswegs zu unterschätzen. Bei der Vorbereitung sollte ein Hauptfokus auf den Aktenvortrag gelegt werden, da dieser schließlich den ersten Eindruck vom Prüfling bildet und damit für den weiteren Verlauf wegweisend sein kann. Für das sich daran anschließende Prüfungsgespräch sollte zumindest ein Überblick über aktuelle Nachrichten und Rechtsprechung vorhanden sein, denn die Prüfer verwenden gerne aktuelle Themen als Aufhänger für die Prüfung. Inhaltlich genügt in aller Regel das Auffrischen des Wissens über das materielle und das Prozessrecht von der schriftlichen Prüfung. Darüber hinaus sollte ein Blick in die Prüfungsprotokolle der eigenen Prüfer geworfen werden, da durchaus einige Prüfer protokollfest sind.

In diesem Sinne wünsche ich allen Kandidaten viel Erfolg für deren mündliche Prüfung.

– Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen

Weitere Veröffentlichungen von Sebastian sind hier und auf seinem Facebook-Blog zu finden.

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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