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Referendariat

Gewichtung der Mündlichen Prüfung in der Assessorprüfung

By 16. Januar 2017Mai 7th, 2024No Comments
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Gewichtung der Mündlichen Prüfung in der Assessorprüfung

Nach dem erfolgreich absolvierten schriftlichen Examen folgt drei bis fünf Monate später die Mündliche Prüfung. Nach der anstrengenden und langen Vorbereitung auf das schriftliche Examen, stellt sich jetzt die Frage, wie wichtig ist die Mündliche Prüfung für mich? Lohnt es sich genau so viel Energie in die Vorbereitung zu investieren, um sich auf die komplett andere Prüfungssituation der Mündlichen Prüfung einzustellen? Kann ich meine Note noch deutlich verbessern und was muss ich für eine Note erreichen, um meine schriftliche Examensnote zu bestätigen und mich in der Endnote nicht zu verschlechtern.

Wie wichtig ist die Mündliche Prüfung?

Es lohnt sich definitiv sich ausgiebig auf die Mündliche Prüfung vorzubereiten, da diese einen relativ großen Einfluss von bis zu 40% auf die Endnote des Zweiten Staatsexamens hat. Die Mündliche Prüfung geht zu 30% in Bayern und bis zu 40% in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt in die Endnote ein. Außer in Bayern teilt sich die Mündliche Prüfung in einen Aktenvortrag und ein Prüfungsgespräch auf.

Nicht zu unterschätzen ist der Aktenvortrag für die Note der Mündlichen Prüfung. Der Aktenvortrag ist in allen Bundesländern außer Bayern ein wichtiger Bestandteil der Mündlichen Prüfung. Zum einen hat der Aktenvortrag einen Einfluss von bis zu 16% (Berlin, Brandenburg) auf die Gesamtnote der Mündlichen Prüfung. Zum anderen ist der Aktenvortrag der Start in die Prüfung und kann richtungsweisend für das folgende Prüfungsgespräch und damit die gesamte Note der Mündlichen Prüfung sein.

In der folgenden Tabelle findest du geordnet den Einfluss (in %) der Mündlichen Prüfung auf die Gesamtnote des Zweiten Staatsexamens. Unterteilt in Aktenvortrag und Prüfungsgespräch. Sortiert nach dem Gesamteinfluss auf die Note von großem Einfluss zu geringerem Einfluss.

Übersicht der Gewichtung der Mündlichen Prüfung inkl. Aktenvortrag

Bundesland Aktenvortrag (in %) Prüfungsgespräch (in %) Gesamt (in %)
Berlin 16 24 40
Brandenburg 16 24 40
Hessen 10 30 40
Niedersachsen 12 28 40
Nordrhein-Westfalen 10 30 40
Sachsen-Anhalt 10 30 40
Thüringen 7 28 35
Sachsen 6,67 26,66 33,33
Baden-Württemberg 6 24 30
Bremen 8 22 30
Hamburg 8 22 30
Mecklenburg-Vorpommern 5 25 30
Rheinland-Pfalz 6 24 30
Saarland 10 20 30
Schleswig-Holstein 8 22 30
Bayern 30 0 30

Ausschluss der Gewähr. Alle Informationen wurden aufwändig und nach neuestem Informationsstand zusammengetragen. Hast du weitere Informationen, dann schreibe uns gerne an info@jurcase.com.

Für viele Bundesländer, wie z.B. Berlin oder Hessen musst du Kommentare und Gesetzestexte für deine Mündliche Prüfung bzw. den Aktenvortrag selbst organisieren und am Prüfungstag mitbringen. Deine vorgeschriebenen Hilfsmittel erfährst du in deiner Ladung oder in deiner Hilfsmittelverordnung.  Du kannst dir direkt bei uns deinen individuellen JurCase für die Mündliche Prüfung zusammen stellen und kostengünstig und zuverlässig mieten. Der Bestellvorgang ist total unkompliziert. Wir brauchen nur deinen Namen, deine Anschrift und deine gewünschten Hilfsmittel. Es ist ratsam sich direkt nach der Ladung, um die Gesetzeskommentare und Gesetzestexte zu kümmern, um alle Hilfsmittel mieten zu können und sich anschließend nur noch um die Vorbereitung auf die Prüfer und die gesamte Mündliche Prüfung zu fokussieren.

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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