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Tipps zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

By 9. Juli 2019Oktober 12th, 2023No Comments
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Tipps zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

Die Klausuren sind geschrieben, die Wahlstation hat begonnen und die Lernmotivation hat sich verabschiedet… So war es zumindest bei mir. Damit es euch nach den Klausuren nicht ebenfalls so ergeht, möchte ich in diesem Beitrag aus einer ex-post-Perspektive von meiner Vorbereitung auf die mündliche Prüfung berichten, damit ihr aus „meinen Fehlern und Erfahrungen“ profitieren könnt.

Die ersten Wochen NACH den Klausuren

Ich habe meine Klausuren im Januar geschrieben und bin in der Woche darauf sofort umgezogen. Sodann kontaktierte mich mein „noch“ Ausbilder und lud mich ein, mit zu einem Arzthaftungsseminar zu kommen. Also fuhr ich mit ihm zu dieser sehr interessanten Fortbildung und entschloss mich aus eigener Initiative, die restlichen Tage auch noch bei ihm in der Kanzlei zu arbeiten, da „Nix-Tun“ nix für mich ist.

Hier möchte ich euch den ersten Rat geben: Gönnt euch eine Erholungszeit! Auch wenn ihr eher der aktive Typ seid, ist es wichtig , dass ihr eure Batterien wieder aufladet. Macht Sport, verreist, trefft euch mit Freunden oder werdet zum Serien-Junkie, aber lasst die Finger weg von Jura. Ich habe bereits im ersten Monat meiner Wahlstation gemerkt, dass ich mangels Erholungsphase zum Teil sehr erschöpft und müde war.

Da mir meine Arbeit in der Wahlstation (Fachkanzlei für Medizinrecht) sehr viel Freude bereitet hat, habe ich meine Energie aber gerne in den Job gesteckt – nicht jedoch in das Lernen für die mündliche Prüfung. Zum Glück habe ich meinen „Schweinehund“ regelmäßig überwinden können und mich an den Wochenenden den Lehrbüchern gewidmet. Einfach war das oftmals aber nicht… An dieser Stelle würde ich euch daher gerne zwei Sachen mit auf den Weg geben:

1.Sucht euch eine Wahlstation, die euch Spaß macht! Bedenkt, dass ihr in der Wahlstation regelmäßig „Vollzeit“ arbeiten müsst und eine Vollzeitstelle grundsätzlich Energie kostet. Hätte ich nicht so eine großartige Arbeitsstelle gehabt, mit tollen Persönlichkeiten und interessanten Rechtsgebieten, hätte ich mich mit Sicherheit nicht mehr zum Lernen nach Feierabend oder an den Wochenenden motivieren können. Wenn ihr aber eure Arbeit gar nicht als „Arbeit“ betrachtet, sondern als Möglichkeit euch fortzubilden, so kann für die letzte Hürde des Examens die „Arbeitskraft“ eingesetzt werden.

2. Definitiv ist es angebracht, die ersten 2 – 4 Wochen nach den Klausuren die Lehrbücher und Skripten geschlossen zu lassen, allerdings sollte spätestens nach einem Monat begonnen werden, sein Examenswissen wieder aufzufrischen. Umso später ihr mit dem Lernen beginnt, desto mehr habt ihr vergessen und geratet unnötig in Stress.

Neben der möglichst frühzeitigen Rückkehr an den Schreibtisch solltet ihr auch – sofern möglich – das Angebot wahrnehmen, euch eine mündliche Prüfung anzugucken. So werdet ihr bereits mit den Örtlichkeiten vertraut, lernt den Ablauf einer mündlichen Prüfung kennen und könnt erkennen, dass die Prüfer keine Unmenschen sind und die Prüfungsgespräche machbar sind; es wird nichts Unmögliches abgefragt.

Die letzten Wochen VOR der mündlichen Prüfung

Das Warten auf die schriftlichen Ergebnisse ist nahezu unerträglich. Aber wenn man dann bestanden hat, ist die Freude riesig. Ab diesem Zeitpunkt sollte man die restliche Zeit wirklich intensiv zum Lernen nutzen und es als Chance ansehen seine Noten mithilfe der mündlichen Prüfung noch zu verbessern. Je nach Bundesländern macht die mündliche Prüfung schließlich bis zu 40% der Gesamtnote aus.

Oftmals stellt sich die Frage, WIE man lernen soll. Solange ihr noch keine Prüfungsprotokolle von eurer Kommission habt, empfehle ich euch, eure alten Lernnotizen durchzugehen, sich hierbei aber auf das Wesentliche zu beschränken. Zu dem Wesentlichen gehört:

  • Zivilrecht: BGB AT, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, cic, § 823 BGB und Prozessrecht
  • Öffentliches Recht: allg. Verwaltungsrecht, Baurecht, Polizeirecht, Versammlungsrecht, Gewerberecht
  • Strafrecht: Vermögensdelikte (insbesondere §§ 242, 249, 253, 255 StGB), Körperverletzung, Tötungsdelikte, Verkehrsdelikte und Strafprozessrecht

Ferner ist es empfehlenswert, die letzten Wochen vor der Prüfung eine überregionale Zeitung zu lesen, um über das aktuelle Tagesgeschehen informiert zu sein. Zudem habe ich den wöchentlich erscheinenden Podcast „F.A.Z. Einspruch“ gerne gehört.

Sobald ihr eure Prüfungskommission kennt, solltet ihr euch die Prüfungsprotokolle besorgen. Hier gibt es verschiedene Anbieter, bei denen ihr fündig werdet. Allerdings ist zu betonen, dass es sich hier stets um subjektive Berichterstattungen handelt und ein angeblich „protokollfester“ Prüfer dennoch den Freiraum hat, auch Fragen aus anderen Rechtsgebieten zu stellen.

Und nun das wichtigste zum Schluss: ÜBT AKTENVORTRÄGE!

Fangt damit zeitnah nach den Klausuren an. Übt sie regelmäßig unter „realen Bedingungen“ innerhalb einer Lerngruppe. Des Weiteren eigenen sich Videoanalysen um unschöne Eigenschaften wie das Verwenden von Füllwörtern künftig zu reduzieren. Kostenlose Aktenvorträge findet ihr unter anderem auch hier!

In diesem Sinne: ENDSPURT. Gebt Gas. Bald ist es geschafft.

 

Eure Birthe

Birte Mack

Die Autorin

Birthe Mack hat zwei sehr unterschiedliche Leidenschaften: Jura und Bodybuilding. In ihren Beiträgen beschreibt sie, welchen Einfluss die eine Passion auf die andere nimmt und berichtet von ihren Erfahrungen während des Referendariats.

Alle Artikel von Birthe findet ihr hier!

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Beitragsautor:

Birthe Mack

Birthe Mack

Birthe berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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