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Tipps und Tricks für die Mündliche Prüfung im Zweiten Staatsexamen

By 17. Dezember 2019Oktober 12th, 2023No Comments
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Tipps und Tricks für die Mündliche Prüfung im Zweiten Staatsexamen

So gelingt euch ein souveräner Auftritt

In diesem Beitrag möchte ich aus Sicht meiner eigenen Erfahrungen nach insgesamt vier Examensdurchgängen (Erstes und Zweites Staatsexamen zuzüglich Verbesserungsversuchen) hilfreiche Tipps und grundlegende Verhaltensregeln für die Mündliche Prüfung mitgeben.

Dabei können diese Tipps sowohl für die Erste als auch für die Zweite Juristische Prüfung hilfreich sein.

Ich bin der festen Überzeugung, dass Prüflinge regelmäßig mehr Zeit in die Vorbereitung der Klausuren als für die Mündliche Prüfung investieren. Gerade in der juristischen Ausbildung, sollte jedoch nichts dem Zufall überlassen werden. Dafür spricht insbesondere schon, dass in z.B. in NRW die Mündliche Prüfung insgesamt 40% der Gesamtnote ausmacht. In den Klausuren entscheidet sich, wer besteht, in der Mündlichen Prüfung jedoch werden die Noten gemacht!

Die Vorbereitungsphase

Chronologisch beginnt die Mündliche Prüfung natürlich regelmäßig schon dann, wenn die Klausuren geschrieben sind. Ehrlicherweise wird man jedoch zugeben müssen, dass die meisten (eingeschlossen mir) erst dann ernsthaft mit der Vorbereitung beginnen, wenn klar ist, dass die Klausuren bestanden sind oder sogar erst, wenn die Ladung zur Mündlichen Prüfung ins Haus flattert. Ich würde allerdings dazu raten, nicht zu spät mit der Vorbereitung zu beginnen, da sonst die Gefahr besteht, dass bereits erlerntes Wissen schnell wieder vergessen wird.

Da ich mich in diesem Beitrag nicht zu sehr mit Lernmethoden auseinandersetzen will, kann ich als ersten Tipp zunächst dazu raten, Prüferprotokolle zu besorgen, sobald die Besetzung der Prüfungskommission feststeht. So gibt es immer wieder Prüfer, die sehr protokollfest sind. Im meiner eigenen Mündlichen Prüfung wurden beispielsweise genau die zwei Fälle abgefragt, die man auch so in alten Prüferprotokollen finden konnte. Aber auch wenn man nicht das Glück hat, einen protokollfesten Prüfer zu erwischen, sollte man sich die Protokolle sehr gut anschauen. Denn dort werden wichtige Hinweise enthalten sein, z.B. über den beruflichen und fachlichen Hintergrund des Prüfers. Bereits das kann weiterhelfen, wenn man bestimmte Fächer und Themenbereiche schwerpunktmäßig wiederholen möchte.

Da das Prüfungsgespräch in NRW 30% und der Aktenvortrag 10%, ausmacht, muss natürlich auch ein großer Fokus auf den Aktenvortrag gelegt werden. Zum einen wird der Aktenvortrag regelmäßig den ersten Eindruck prägen und zum anderen kann er der Prüfungskommission signalisieren, in welchen Notenbereich später das Prüfungsgespräch gelenkt werden soll. Leider ist immer wieder zu lesen, dass viele Prüfer sich von einem verhauenen Aktenvortrag im späteren Prüfungsgespräch beeinflussen lassen. Zur Übung findet ihr hier eine Linksammlung mit kostenlosen Aktenvorträgen zum Download!

Der Auftritt vor der Prüfungskommission

Noch immer zeigt sich, dass viele Studenten und Referendare große Hemmungen haben, vor „fremden Publikum“ zu sprechen. Auch das kann man jedoch üben. Meines Erachtens ist das beste Training, sowohl in den Arbeitsgemeinschaften als auch während seiner praktischen Ausbildung, soviel wie möglich über Jura zu sprechen und sich dadurch bereits frühzeitig daran zu gewöhnt, frei zu reden. Auch jeder Profi, kommt mal ins Stottern, und das ist auch überhaupt nicht schlimm. Gerade dann, wenn man mitten im Gesprächsfluss mal aus dem Konzept kommt, kann man dies mit kleinen Sprechpausen gut überspielen. Testet dies mal aus, es wird dem Publikum überhaupt nicht auffallen! Wenn jedoch „Ehms“ und andere Störlaute das gesamte Gespräch dominieren, macht das natürlich nicht den besten Eindruck und vermittelt keine Souveränität. Damit ein selbstbewusster Auftritt gelingt, sollte man daher – auch in Bezug zu dem Aktenvortrag – frühzeitig damit anfangen das freie Reden zu üben.

Sowohl während des Aktenvortrags als auch während des Prüfungsgesprächs sollte man ferner unbedingt auf Augenkontakt achten. Dabei solltet ihr Wert darauf legen, nicht nur den Prüfungsvorsitzenden anzuschauen, sondern eure Blicke auch mal an die übrigen Prüfer zu richten. Schließlich entscheiden auch diese mit über eure Note! Wenn ihr immer nur euer Konzeptpapier oder den Prüfer anschaut, der euch gerade eine Frage gestellt hat, werden sich die anderen Prüfer unterbewusst von der Prüfung ausgeschlossen fühlen. Dies gilt es zu vermeiden!

Häufig wird es auch vorkommen, dass einem anderen Prüfling eine Frage gestellt wird, die dieser nicht beantworten kann. Auch hier wird sich aus den Prüferprotokollen ergeben, was der Prüfer gerne sieht. Entweder wird die Frage offen freigegeben oder ihr müsst selbst nonverbal signalisieren, dass ihr diese Frage „haben wollt“. Vermeiden würde ich hier das klassische Melden, da dies wohl nicht so gern gesehen wird. Ein hilfreicher Tipp in dieser Situation ist es, gezielten Blickkontakt mit dem Prüfer zu suchen und ihm durch eine offene, leicht nach vorn gebeugte Körperhaltung zu signalisieren, dass man die Antwort auf die Frage kennt und diese gerne beantworten will.

Generell solltet ihr immer auf eine aufrechte und offene Körperhaltung achten, da ihr so bereits nonverbal signalisiert, dass ihr dem Prüfungsgespräch die volle Zeit konzentriert folgt und stets ansprechbar seid. So gibt es etwa Prüfer, die die Reihenfolge bewusst nicht einhalten und gerne zwischen den Prüflingen hin und her springen. Hier ist also Konzentration gefragt!

Fazit

Wie ihr seht, ist auch die Mündliche Prüfung kein Hexenwerk und alle kochen nur mit Wasser! Wie auch bei den Klausuren gilt es, sich optimal vorzubereiten und so wenig wie möglich dem Zufall zu überlassen. Gerade die Übung des freien Redens und Argumentierens in einem juristischen Fachgespräch kommt meines Erachtens in der juristischen Ausbildung viel zu kurz, sodass ihr hier Eigeninitiative ergreifen müsst. Dies kann man etwa durch aktives Mitarbeiten in den Arbeitsgemeinschaften oder aber mit einer eigenen Lerngruppe gut erreichen.

Ich wünsche euch allen viel Erfolg in euren Prüfungen, ihr schafft das!

Sinan

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Beitragsautor:

Sinan Akcakaya

Sinan Akcakaya

Sinan schrieb für JurCase zunächst über seine Erfahrungen im juristischen Vorbereitungsdienst und sodann über das Assessorexamen. Seine letzten Beiträge für uns befassen sich hingegen mit dem Karrierebeginn junger Volljuristen.

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