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Die Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung

By 21. April 2020Oktober 18th, 2023No Comments
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Die Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung

Erfahrungsbericht und Tipps zur Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung

Kaum ist die schriftliche Prüfung überstanden, steht auch schon die Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung im Laufe der Wahlstation an.

Im Rahmen dieses Erfahrungsberichts möchte ich euch sowohl die verschiedenen Vorbereitungsmöglichkeiten wie auch meine konkrete Prüfungsvorbereitung nahebringen.

Eckdaten zur Mündlichen Prüfung

Lasst uns zuerst mit einigen generellen Informationen zur Mündlichen Prüfung beginnen.

Die Mündliche Prüfung findet nach der Wahlstation statt. Der früheste Termin kann schon nach Ablauf von 14 Tagen nach Ende der Wahlstation liegen. Zugelassen wird gemäß § 15 Abs. 1 LÜ, wer einen Gesamtdurchschnitt in den acht Klausuren von mindestens 3,75 Punkten und zusätzlich vier Klausuren mit mindestens vier Punkten erreicht hat. Mindestens eine der bestandenen Klausuren muss aus dem Zivilrecht sein. Erfüllt man diese Voraussetzungen nicht, ist die Prüfung gemäß § 15 Abs. 2 LÜ nicht bestanden und man wird zum Ergänzungsvorbereitungsdienst „eingeladen“.

Die Mündliche Prüfung findet mit maximal fünf Kandidaten aus Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein beim GPA in Hamburg statt. Es erfolgt keine nach Ländern gesonderte Prüfung. Das GPA teilt mit der Ladung zur Mündlichen Prüfung die Telefonnummern der Mitprüflinge mit, soweit diese sich vorher damit einverstanden erklärt haben. Dies wird vom GPA formularmäßig gefragt. Auch für das Zweite Juristische Staatsexamen gibt es sogenannte Prüfer-Akten, die man gut zur Vorbereitung nutzen kann.

Zu Beginn der Mündlichen Prüfung wird gemäß § 16 Abs. 4 LÜ ein freier Aktenvortrag gehalten. Der Vortrag wird thematisch dem Schwerpunktbereich entnommen. Jeder Prüfling erhält 90 Minuten zur Vorbereitung. Die Vortragsdauer soll zehn Minuten nicht überschreiten. Weitere fünf Minuten werden von der Prüfungskommission u. U. für Ergänzungsfragen genutzt. Nach dem Aktenvortrag gliedert sich die Prüfung in vier Abschnitte gem. § 16 Abs. 5 LÜ. Geprüft werden das Zivilrecht, das Strafrecht, das Öffentliche Recht und der Schwerpunktbereich einschließlich des jeweiligen Verfahrensrechtes.

Die Gesamtnote wird gemäß § 17 Abs. 2 LÜ durch eine Addition der in den acht Aufsichtsarbeiten, im Vortrag und in den vier weiteren Abschnitten der Mündlichen Prüfung erreichten Punktzahlen errechnet. Bestanden ist die Prüfung i.S.d. § 18 Abs. 1 S. 1 LÜ, wenn die Punktzahl der Gesamtnote mindestens 4 Punkte beträgt. Die Klausuren zählen je 8,75 %, insgesamt also 70 %. Der Aktenvortrag fällt mit 8 % ins Gewicht, die Mündlichen Prüfungen zählen jeweils 5,5 %, insgesamt somit 22 %. Hier findet ihr eine Übersicht über die Gewichtung der Mündlichen Prüfung in allen Bundesländern.

Auch im Zweiten Staatsexamen gibt es nach § 5d Abs. 4 DRIG die Möglichkeit, von der rechnerisch ermittelten Gesamtnote abzuweichen, wenn dies aufgrund des Gesamteindrucks den Leistungsstand des Kandidaten besser kennzeichnet und die Abweichung keinen Einfluss auf das Bestehen der Prüfung hat. Dies entspricht dem „Sozialpunkt“ im Ersten Examen. Hierbei sind auch die Leistungen im Vorbereitungsdienst, also eure Zeugnisnoten, zu berücksichtigen. Eine Abweichung von mehr als 1,00 Punkten ist jedoch nicht zulässig.

Meine Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung

Im Rahmen der Vorbereitungsmöglichkeiten möchte ich mich nicht lang an den aus dem Ersten Examen bekannten Techniken und Möglichkeiten aufhalten. Exemplarisch genannt sei hierbei die Vorbereitung anhand von Lehrbüchern oder Skripten, mittels selbstgeschriebener oder gekaufter Karteikarten, Lernapps oder den berühmten Post-Its auf der Toilette. Da ihr Interesse an Beiträgen zum Referendariat habt, gehe ich davon aus, dass ihr diese Techniken in der Vorbereitung auf eure erste Mündliche Prüfung zu Genüge verinnerlicht habt.

Vielmehr möchte ich direkt zu den speziellen Vorbereitungsmöglichkeiten auf die Mündliche Prüfung des Zweiten Examens kommen.

Die Möglichkeiten zur Vorbereitung auf die Mündliche Prüfung sind in Schleswig-Holstein gut ausgeprägt. Bereits im Rahmen der Einzelausbildung können Aktenvorträge vor dem jeweiligen Einzelausbilder bzw. der jeweiligen Kammer gehalten werden. Besonders im Rahmen der Wahlstation wird hierauf ein Fokus gelegt. Im Rahmen der Wahlstation wird seitens des LG Kiel eine eigene freiwillige Arbeitsgemeinschaft Kurzvortrag angeboten. In dieser wird jedem Kandidaten jede Woche ein Aktenvortrag aus dem Schwerpunktbereich ausgehändigt, der in 90 Minuten zu bearbeiten und sodann vor dem AG-Leiter zu halten ist. Für Kandidaten des Schwerpunktbereiches zum Öffentlichen Recht bietet das Innenministerium zusätzlich eine Vorbereitung auf den öffentlich-rechtlichen Aktenvortrag an.

Insbesondere für die Mündliche Prüfung werden gern Beispiele aus dem aktuellen Tagesgeschehen entnommen. Es bietet sich daher das Abonnement einer juristischen Ausbildungszeitschrift an, um auf der Höhe der aktuellen Rechtsprechung zu bleiben. Im Beck-Online-Zugang für Referendare sind die gängigen Ausbildungszeitschriften kostenlos enthalten. Wer eher ein audio-visueller Lerntyp ist, kann sich auch gängige Podcasts anhören oder Lernvideos anschauen. Beispielhaft zu nennen sind hierbei die Video-Fallbesprechungen von Alpmann Schmidt. Zusätzlich ist das Studium einer überregionalen Tageszeitung zu empfehlen.

Auch im Rahmen der Seminare bei den kostenpflichtigen Repetitorien werden praktische Hilfestellungen zur Mündlichen Prüfung geliefert. Viele Referendare besuchen zumindest die Seminare zum materiellen Recht kurz vor der Prüfung erneut, um die Kenntnisse noch einmal aufzufrischen.

Zusätzlich bietet natürlich eine private Lerngruppe, in der Schemata, Tenorierungen und Aktenvorträge geübt werden, eine weitere Möglichkeit zu Vorbereitung und Selbstkontrolle. Eine Fülle von kostenlosen Aktenvorträgen hat JurCase hier für euch zusammengestellt. Für detailliertere Informationen zu den jeweiligen Aktenvorträgen verweise ich euch auf meine Beiträge zu den Aktenvorträgen im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht.

In dieser Fülle von Möglichkeiten muss sich jeder Referendar nun die für sich beste Vorbereitung suchen. Im Folgenden bekommt ihr einen kleinen Einblick in meine Vorbereitung.

Zunächst habe ich sowohl im Rahmen der Einzelausbildung wie auch der freiwilligen Kurzvortrags-AG ein ums andere Mal Aktenvorträge gehalten. Die stete Übung half mir sowohl bei der Überwindung meiner latenten Prüfungsangst als auch zu einer geübten Routine, die insbesondere mein Zeitmanagement verbesserte. Für meinen Schwerpunktbereich Strafrecht habe ich mich insbesondere mit dem Jäckel/Schneider „Der strafrechtliche Aktenvortrag im Assessorexamen“ vorbereitet und kann diesen wärmstens empfehlen. Auf 74 Seiten werden hierbei kurz der Ablauf sowie die generelle Vorbereitung auf den Aktenvortrag geschildert. Zusätzlich enthält das Buch noch sechs Übungsfälle, die sich vor allem für die Übung in der privaten Lerngruppe eignen. Das materielle Recht habe ich anhand meiner Skripte zum materiellen Strafrecht in der Assessorklausur wiederholt. Zusätzlich habe ich mit dem Kaiser/Banach „Prüfungswissen Jura für die Mündliche Prüfung“ gelernt, in dem kurze und prägnante Antworten auf häufige Prüfungsfragen gegeben werden. Über das aktuelle Tagesgeschehen habe ich mich anhand der FAZ und LTO auf dem Laufenden gehalten.

Fazit:

Die Mündliche Prüfung stellt den Schwanengesang des Referendariats dar. Als Abschluss von zwei anstrengenden Jahren der Prüfungsvorbereitung darf euch auf dieser Zielgeraden nicht die Luft ausgehen. Eine sinnvolle und umfassende Vorbereitung ist hierbei unerlässlich.

Dieser kleine Einblick kann euch aber lediglich Anregungen für eure eigene Prüfungsvorbereitung geben.

Da ihr bereits im Rahmen des Ersten Examens eine Mündliche Prüfung „überstanden“ habt, solltet ihr euch maßgeblich an den euch bekannten und bewährten Vorbereitungsmethoden orientieren.

Für eure Mündliche Prüfung wünsche ich euch viel Erfolg!

Regina

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Beitragsautor:

Regina Kardel

Regina Kardel

Regina berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat. Mittlerweile ist sie zugelassene Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei. Deshalb schreibt sie aktuell für JurCase-Jobs über die anwaltliche Karriere.

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