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Die Mündliche Prüfung im Assessorexamen

By 1. September 2020April 12th, 2022No Comments
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Die Mündliche Prüfung im Assessorexamen

In diesem Beitrag möchte ich euch einen Einblick in die Zeit zwischen dem schriftlichen Examen und der Mündlichen Prüfung geben. Darüber hinaus erzähle ich euch von meiner Mündlichen Prüfung im Assessorexamen und der Vorbereitungszeit.

Nach dem schriftlichen Examen

Die Größe des Steins, der mir vom Herzen gefallen ist, als ich endlich die 11. Klausur des Assessorexamens hinter mich gebracht habe, kann ich nicht in Worte fassen. Ich gehe davon aus, dass ihr das Gefühl bereits beim Ersten Staatsexamen erlebt habt. Das Gefühl die schriftlichen Prüfungen geschafft zu haben ist unbeschreiblich. 3 Wochen Durchhaltevermögen mit Auf und Ab‘s sind vorbei. Wie die Prüfungen gelaufen sind, ist in dem Moment erstmal völlig egal. Auf das Ergebnis der Prüfungen kann man ohnehin keinen Einfluss mehr nehmen. Deshalb heißt es jetzt „Kopf ausschalten und entspannen“. Nach reichlicher Überlegung im Vorfeld des schriftlichen Examens habe ich dennoch nach dem schriftlichen Examen erstmal eine Woche Urlaub angetreten. Und ich kann euch sagen: Es hat so gut getan! Es muss ja nicht gleich die Karibik sein. Dennoch habe ich mich für einen Urlaub entschieden mit Sonne und Meer, denn da kann ich am aller besten abschalten und entspannen.

Die Zeit bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses

Die Zeit bis zur Bekanntgabe des Ergebnisses des schriftlichen Examens kam mir wie eine Ewigkeit vor. Okay, es war auch eine Ewigkeit … Fast 4 Monate mussten wir auf das Ergebnis des schriftlichen Examens warten. 3,5 Monate nahm ich das völlig entspannt, auch wenn ich mir mal wieder dachte, was das alles wieder für verschwendete Zeit ist! Aber umso näher der Termin der Notenbekanntgabe gerückt ist, desto aufgeregter wurde ich. Man zweifelt wieder an sich selbst und macht sich so viele Gedanken… Um ehrlich zu sein hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon gar keine Ahnung mehr was überhaupt im Examen dran kam… 😀 Als der Tag der Tage dann endlich gekommen war, saß ich natürlich um Punkt 14:00 am Laptop, um sofort mein Ergebnis abrufen zu können – Tada!!! Ich hatte bestanden!!! Wow, ich konnte mein Glück kaum fassen. Die harte Arbeit der letzten zwei Jahre hatte sich ausgezahlt!

Bis zur Mündlichen Prüfung

Viel Zeit blieb mir nicht, mich über meinen Erfolg zu freuen, denn die Mündliche Prüfung stand ja noch an – hätte ich fasst vergessen 😀

Mit der Notenbekanntgabe erfuhr ich dann auch meinen Termin zur Mündlichen Prüfung inklusive meiner 4 Prüfer. Mein Termin für die Mündliche Prüfung war dann ca. 2,5 Monate später. Darüber habe ich mich zunächst auch gefreut, denn um ehrlich zu sein, habe ich in der Zwischenzeit kein einziges juristisches Lernmaterial in der Hand gehabt. Somit blieb mir mehr als genug Zeit mich auf die Mündliche Prüfung vorzubereiten. Da ich dann auch die Namen meiner Prüfer erfahren habe, habe ich mich daran gesetzt, an die Prüfungsprotokolle zu kommen. Nach dem Ersten Staatsexamen war das bei uns alles durch die Fachschaft an der Universität organisiert. Im Assessorexamen muss man sich darum selbst bemühen. Für Bayern gibt es zwei Möglichkeiten an die Protokolle der Prüfer zu gelangen. Noch am selben Tag hatte ich alle Protokolle meiner Prüfer beisammen – und das waren echt nicht wenige. Da ich aber noch einige Zeit bis zur Mündlichen Prüfung hatte, habe ich diese erstmal beiseite gelegt.

1 Monat vor dem Prüfungstermin konnte ich mich endlich motivieren, etwas zu tun. Also habe ich die Prüfungsprotokolle durchgearbeitet. Leider war nur einer meiner Prüfer protokollfest. In Strafrecht und Zivilrecht hätte nahezu alles drankommen können – sowohl materiell als auch prozessual. Demzufolge habe ich mich darauf konzentriert die Basics zu wiederholen – möglichst in der Breite und nicht in der Tiefe.

Die Mündliche Prüfung

Ein knappes halbes Jahr nach der letzten schriftlichen Examensprüfung war dann mein Mündlicher Prüfungstermin. Die ganze Zeit vorher war ich nicht aufgeregt, aber als der Tag dann gekommen war, hatte ich schon einen flauen Magen, aber ich denke, dass das irgendwie dazu gehört…

Die Mündliche Prüfung war ähnlich zum Ersten Staatsexamen, mit der Ausnahme, dass natürlich mehr Prozessuales gefragt wurde und praxisnäher geprüft wurde. Beginn war um 9:15 Uhr mit dem Vorsitzenden zum Vorgespräch. Das Vorgespräch war locker und angenehm, also ein super Start, um ins Gespräch zu kommen. Der Vorsitzende fragte nach beruflichen Wünschen und natürlich nach dem Ziel was man durch die Mündliche Prüfung erreichen möchte. Solange man sich realistische Ziele setzt, sollte das auch kein Problem sein, aber man sollte nicht damit rechnen plötzlich die Überfliegernoten im zweistelligen Bereich zu erreichen, wenn man im schriftlichen Examen nicht annähernd an diese Notengrenze kommt. Ein Verbessern der Note sollte dennoch für jeden machbar sein 😀

Die Prüfung hatte den klassischen Ablauf: Zivilrecht, Berufsfeld, Strafrecht, Öffentliches Recht. Aufgrund der Corona-Pandemie waren es nur 4 Prüflinge, sodass im Zivil-, Straf- und Öffentlichen Recht ca. 45 Minuten geprüft wurde und im Berufsfeld ca. 1 Stunde. Nach der Berufsfeldprüfung war eine Pause von ca. 20 Minuten. Die knapp 4 Stunden vergingen wie im Flug. Ich hatte da Gefühl die Mündliche Prüfung war eher ein Fachgespräch statt einer Prüfung, was aber sicherlich an den durchaus sehr netten und ruhigen Prüfern lag. Ich muss schon sagen, dass ich mit der Zuteilung meiner Prüfer wirklich Glück hatte. Jeder der Prüfer wollte keinem etwas Böses und hat immer Hilfestellungen gegeben, wenn man mal nicht weiterwusste.

Wie ich auch von Kollegen erfahren habe, scheint der Großteil der Prüfer wirklich angenehm zu sein, also habt keine Angst vor der Mündlichen Prüfung – das ist alles halb so wild!

Fazit

Das Assessorexamen hat sich wirklich sehr lange hingezogen, was aber teilweise auch der Corona-Pandemie geschuldet war. Durch die Corona-Pandemie hat sich nämlich der Start der Mündlichen Prüfung um knapp zwei Wochen verschoben.

Nach 4 Stunden mündlicher Prüfung war ich geistig einfach nur platt, gefühlsmäßig aber überglücklich. Denn endlich konnte ich sagen: Ich bin Volljuristin! Ein langes Studium und zwei Jahre Referendariat haben sich endlich ausgezahlt! Jetzt wird erstmal gefeiert, denn der Berufsstart kommt schneller als man denkt! Aber nun freue ich mich, dass sich alle Anstrengung gelohnt hat und ich überglücklich ins Berufsleben starten darf. Ich wünsche jedem Einzelnen, dass er das gleiche Glücksgefühl empfinden wird!

Lara

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Beitragsautor:

Lara Siegmann

Lara Siegmann

Lara berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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