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Nebentätigkeit

Den Referendaren wird eine Unterhaltsbeihilfe gewährt. Diese allein ist zur Deckung der anfallenden Kosten während des Referendariats für viele Referendare jedoch nicht ausreichend. Diese Unterhaltsbeihilfe allein ist für viele jedoch nicht ausreichend. Deshalb ziehen viele während des juristischen Vorbereitungsdiensts noch eine Nebentätigkeit in Betracht. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. So ist eine Nebentätigkeit neben dem Referendariat in aller Regel anzeigepflichtig, in einigen Bundesländern sogar genehmigungsbedürftig. Nebentätigkeiten während des juristischen Vorbereitungsdienstes können aber auch ohne Genehmigungspflicht untersagt werden, etwa wenn die Aufgaben im Konflikt mit dem Rechtsreferendariat stehen oder zu zeitintensiv sind. Das Rechtsreferendariat soll die höchste Priorität haben. Wann ein solcher Konflikt entsteht, ist in den Landesbeamtengesetzen und in den Landesnebentätigkeitsverordnungen geregelt. Bei uns findest du verschiedene Erfahrungsberichte von Rechtsreferendaren, die sich mit der Frage ‚Nebentätigkeit im Referendariat‘ auseinandersetzen mussten, sowie passende Stellen als wissenschaftlicher Mitarbeiter.