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GewusstReferendariat

Wie schreibe ich eine gute Bewerbung?

By 19. Oktober 2021März 7th, 2023No Comments
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Tipps, um Bewerbungs-Fehler zu vermeiden

Eine Bewerbung zu schreiben, ist manchmal gar nicht so einfach. Egal ob im Nebenjob, Praktikum, während des Referendariats oder später als potenzieller neuer Anwalt in einer Kanzlei – meist sind es die gleichen Anforderungen, die der Arbeitgeber an euch stellt. Und meist sind es die gleichen Fehler, die ein Bewerber immer wieder macht und mit denen er die Arbeitgeber immer wieder zum Verzweifeln bringt.

Welche Fehler immer wieder gemacht werden und wie ihr diese vermeiden könnt, sowie generelle Tipps und Kniffe möchte ich euch in diesem Beitrag vorstellen.

1.     Eigentlich ganz banal – die Recherche

Seid euch, bevor ihr euch überhaupt an eure Bewerbung macht, darüber im Klaren, für welche Kanzlei ihr euch überhaupt bewerben wollt, und recherchiert dementsprechend. Ihr werdet merken: Vieles von dem, was ihr recherchiert habt, könnt ihr auch für euer Bewerbungsschreiben verwenden. Was genau zeichnet gerade eure Wunschkanzlei aus? Was erhofft ihr euch, von der Zeit in gerade dieser Kanzlei mitzunehmen? Auf welche Rechtsgebiete hat sich die Kanzlei spezialisiert? Welche Berufserfahrungen habt ihr bereits in diesen Rechtsgebieten sammeln können?

Gerade dann, wenn ihr noch Referendare seid, solltet ihr euch zudem auch schon vorab Gedanken darüber machen, welche Erwartungen ihr an eure Ausbildung während der Anwaltsstation habt. Wenn ihr „Tauchen“, das heißt, nur in den ersten Monaten eurer Anwaltsstation aktiv am Kanzleileben teilnehmen wollt und euch die letzten Monate vor dem Examen lieber auf das Lernen konzentrieren möchtet, erwarten eure Ausbilder in der Regel auch, dass ihr mindestens drei bis vier Mal in der Woche in der Kanzlei erscheint.

JurCase informiert:

Wir raten dir, dass du bei deinem späteren Bewerbungsgespräch das Thema „Tauchen“ ruhig ansprechen kannst. Erfahrungsgemäß sprechen viele Ausbilder dieses Thema auch von sich aus an. Jeder Anwalt war auch mal Rechtsreferendar und weiß daher selbst ganz genau, wie stressig es sein kann, das Lernen für das Zweite Staatsexamen, die Vorbereitung für die AGs und die praktischen Arbeiten für die Einzelausbildung unter einen Hut zu bekommen!

2.     Die perfekte Bewerbung schreiben – Do´s and Dont´s

Üblich ist es einen Lebenslauf, ein Bewerbungsschreiben und ggf. ein Deckblatt sowie (Arbeits-)Zeugnisse mit einzureichen.

Informiert euch unbedingt vorab, ob eure Wunschkanzleien Bewerbungen lediglich online akzeptieren oder ihr diese per Post einreichen müsst.

Wie sollte nun ein Lebenslauf aussehen – und wie gerade nicht?

  • ein adäquates Bewerbungsfoto sollte mit eingereicht werden – dass ihr hier kein Selfie vor dem Badezimmerspiegel machen solltet, ist eigentlich selbstverständlich
  • euer Lebenslauf sollte knapp, aber prägnant sein und die wichtigsten Stationen in eurem (Arbeits-)Leben beinhalten
  • obligatorisch sind eigentlich immer: Name, Anschrift, Geburtsdatum- und Ort, schulischer und akademischer Werdegang, die Angabe von Nebenjobs – vor allem mit juristischem Bezug, und
  • besondere Fähigkeiten: Gerade, was diesen Punkt anbelangt, könnt ihr einiges rausholen, und zwar vor allem dann, wenn euer Erstes Staatsexamen vielleicht nicht so gut ausgefallen ist. Sprecht ihr zum Beispiel mehrere Sprachen? Habt ihr euch während des Studiums sozial engagiert oder habt ein rhetorisches Training durchlaufen? Gerade Kanzleien mit internationaler Ausrichtung sehen es gerne, wenn ihr neben Deutsch auch andere Sprachen sprechen könnt.

JurCase informiert:

Natürlich werden Großkanzleien bevorzugt Bewerber zum Gespräch einladen, die mit mindestens zwei Prädikatsexamen glänzen können. Doch dies ist kein Grund, sich mit weniger guten Noten nicht auch zu bewerben, gerade dann, wenn du auch andere Soft Skills zu bieten hast. Schließlich geht es im Leben ja auch nicht immer nur um Noten!

3.     Das Kernstück eurer Bewerbung – das Bewerbungsschreiben

Das „Herz“ eurer Bewerbung ist meistens euer Bewerbungsschreiben. Doch auch hier solltet ihr darauf achten, ob ein solches überhaupt gefragt ist. Einige Arbeitgeber möchten nur euren Lebenslauf haben und sparen sich den Aufwand, sich auch noch ein Anschreiben durchlesen zu müssen. Informiert euch hierüber einfach vorab!

In der Regel ist ein Bewerbungsschreiben jedoch immer noch mit einzureichen. Und so wichtig wie ein solches auch ist, so birgt es auch immer wieder die Gefahr, ein Sammelbecken für zahlreiche Fehler zu werden.

  • So banal es auch klingt: Lasst euer Bewerbungsschreiben Korrektur lesen. Als Jurist solltet ihr sprachliche Kompetenz aufweisen, und da fällt es negativ ins Gewicht, wenn euer Anschreiben Grammatik- und/oder Rechtschreibfehler aufweist.
  • Auch Bandwurm- und Schachtelsätze solltet ihr vermeiden. Es geht darum, euch auf 1-2 Seiten so gut es geht zu präsentieren. Schreibt prägnant und authentisch darüber, was gerade euch als Person ausmacht.
  • Ein Bewerbungsschreiben sollte individuell sein. Vermeidet Standardphrasen wie „Mit großem Interesse bin ich auf ihre Anzeige in der … gestoßen.“ Dies mag vielleicht für die Bewerbung um ein Schülerpraktikum in Ordnung sein, Kanzleien solltet ihr jedoch mehr als das bieten können.
  • Macht deutlich, warum gerade ihr eine gute Ergänzung für die Kanzlei sein könntet, was habt ihr der Kanzlei zu bieten, wo habt ihr bereits berufliche Erfahrungen sammeln können, möchtet ihr promovieren, habt ihr Auslandserfahrungen oder andere Talente, die euch ausmachen? Es geht darum, euren Ansprechpartner „hungrig“ auf mehr von euch zu machen.

4.     Zeugnisse

Je nachdem, ob ihr euch für ein Praktikum, die Anwaltsstation oder einen späteren Job bewerben möchtet, solltet ihr die wichtigsten Zeugnisse mit einreichen. Naturgemäß hat man als Student nicht allzu viel, womit man glänzen kann, sodass man außer dem Abiturzeugnis und etwaigen Schülerpraktika nichts vorzuweisen hat. Anders sollte es aussehen, wenn ihr euch nach eurem Referendariat auf euren ersten Job bewirbt. Reicht hier die wichtigsten Zeugnisse mit ein.  Dies sind in jedem Fall die Examenszeugnisse und wichtige Arbeitszeugnisse. Abiturzeugnisse solltet ihr – außer es ist explizit gefordert – nicht miteinreichen. Auch Stationszeugnisse solltet ihr, außer wenn ihr darum gebeten werdet, nicht miteinreichen. Eure Bewerbung wirkt dadurch nur überfrachtet und euren Arbeitgeber wird es nicht interessieren, welche Noten ihr in welchen Übungsklausuren hattet, wenn es im Endeffekt nur um eure Examensnoten geht. Habt ihr eure Anwalts- oder Wahlstation allerdings bereits in einer größeren Kanzlei gemacht und wurde euch ein exzellentes Zeugnis ausgestellt, solltet ihr dies natürlich mit einreichen.

JurCase informiert:

Gerade was die Zeugnisse angeht, solltest du dich an das Mantra eines jeden Juristen erinnern: Es kommt drauf an! Hast du wenig Arbeitserfahrung und dementsprechend eher wenige Zeugnisse vorzuweisen, kannst du ruhig das Abiturzeugnis mit einreichen. Hast du das Abitur aber gerade eben noch mit 4,0 bestanden, kannst du dir denken, dass dein potenzieller Arbeitgeber über diese „Leistung“ nicht gerade erfreut sein wird. Auch Stagenzeugnisse solltest du zwar eher weglassen, während einige Arbeitgeber dies wünschenswert finden. Informiert euch vorab, was gefragt ist!

5.     Ein letzter Blick

Bevor ihr das Schreiben losschickt, überprüft es noch einmal! Habt ihr das Datum richtig gesetzt, den Lebenslauf unterschrieben, den Namen eures Arbeitsgebers richtig geschrieben, leserliche Absätze gemacht und die Unterlagen in die richtige Reihenfolge gebracht (ggf. Deckblatt, Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Zeugnisse)? Dann könnt ihr eure Unterlagen abschicken!

In diesem Sinne wünsche ich euch einen frohen Einstieg in die juristische Arbeitswelt!

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Beitragsautor:

Jesina

Jesina

Jesina studierte Rechtswissenschaften in Trier und absolvierte dort auch ihr Erstes Staatsexamen. Aktuell absolviert sie ihr Referendariat am Landgericht Essen. Für JurCase gibt sie Einblicke in ihren juristischen Vorbereitungsdienst, vor allem über ihre Verwaltungs- und Anwaltsstation.

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