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Referendariat

Meine Einführungswoche in der Zivilrechtstation

By 4. September 2017Oktober 18th, 2023No Comments
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Meine Einführungswoche in der Zivilrechtstation

Die Stationen des juristischen Vorbereitungsdienstes (mit Ausnahme der Wahlstation) beginnen jeweils mit einer Einführungswoche in Form einer Arbeitsgemeinschaft (kurz: AG). Dort werden die ersten Grundlagen und Arbeitstechniken gelehrt bzw. erlernt. Darüber hinaus kann die Einführungswoche insbesondere in der Zivilrechtstation dazu genutzt werden, um die neuen Referendarskollegen näher kennenzulernen sowie einige organisatorische Punkte abzuhaken. Deshalb möchte ich euch einen kleinen Einblick über meine Einführungswoche in der Zivilrechtstation geben:

Tag 1:

Die Einführungswoche in der Zivilrechtstation begann bei uns bereits mit dem Tag des Dienstantritts, also am Montag, den 03. Juli 2017. Bevor die AG anfing, wurden uns jedoch erst die Aufnahmeurkunde übergeben und einige organisatorische Informationen mitgeteilt. Nach der Mittagspause ging es schließlich in die Einführungs-AG, die allerdings ebenfalls eher organisatorisch und weniger inhaltlich geprägt war. Diese fand  die nächsten zwei Wochen grundsätzlich von 9:15 Uhr bis 13:45 Uhr, mit Ausnahme des folgenden Mittwochs.

Einen ausführlichen Erfahrungsbericht zu meinem ersten Tag als Rechtsreferendar in Hessen findet ihr hier.

Tag 2:

Unsere erste richtige und mit Stoff gefüllte Einführungs-AG begann pünktlich um 9:15 Uhr mit einer kleinen Einführung in das Zivilprozessrecht, insbesondere zur Klageschrift und ihrer Zustellung, zu Terminvorbereitung sowie Geständnis und Bestreiten. Dabei wurden auch die wichtigsten Prozessmaximen überblicksmäßig wiederholt. Das dabei angeschlagene Tempo unseres AG-Leiters war durchaus schnell, wir konnten dem Stoff trotzdem recht gut folgen. Wie sich noch zeigen sollte, war dies eher der Tatsache geschuldet, dass es sich bis dato inhaltlich mehr um eine Wiederholung des in der Universität Gelernten handelte als um neue Inhalte.

Im Anschluss wurde der Stoff jedenfalls anspruchsvoller, denn es wurde praktischer: Ein Richter muss, um Recht sprechen zu können, zunächst den Sachverhalt klären und ihn dann rechtlich bewerten. Dazu bedient er sich mehrerer Arbeitstechniken wie des Aktenauszugs und des Sachberichts. Der Aktenauszug dient zunächst dazu, einen Überblick über die Sachlage zu schaffen, indem die unstreitigen und streitigen Tatsachen jeweils auf die vortragende Partei aufgeteilt, zu Papier gebracht werden. Während der Aktenauszug lediglich eine schematische Übersicht darstellt, handelt es sich bei dem Sachbericht um eine konkrete Darstellung des Sachverhalts. Er ist im Grunde die Vorstufe zu dem Relationsgutachten, welches die rechtliche Bewertung darstellt. Bei der Sachverhaltsdarstellung in Form eines Sachberichts gibt es auch allerhand zu beachten, seien es die einzelnen anzusprechenden Abschnitte sowie die sprachlich zu verwendenden Zeiten. Unser AG-Leiter gab uns zu unserem Einstieg zunächst einige Übersichten zu Aktenauszug und Sachbericht, bevor wir uns konkreter mit diesen beiden Themen befassten. Wissen festigt sich jedoch nur mit Übung, weswegen uns gegen Ende der AG ein kleiner Fall ausgehändigt wurde, zu dem wir einen Sachbericht schreiben sollten.

Tag 3:

Wie bereits angekündigt fing der Mittwoch etwas später an, da unser AG-Leiter noch in einer Hauptverhandlung zugegen war. Zusätzlich war auch eine der beiden Pausen aufgrund einer weiteren Hauptverhandlung wesentlich länger als gewohnt (normalerweise zwischen 15 und 20 Minuten). Dies führte dazu, dass sich das Ende der AG nach hinten verschob, was sich wiederum deutlich auf die Konzentration auswirkte und entsprechende Konsequenzen hatte. Inhaltlich wurde an diesem Tag – nach Besprechung der Hausaufgabe – nämlich das Relationsgutachten besprochen. Der Aufbau einer Relation an sich machte uns zunächst weniger Probleme: Einleitung, Prozessstation, Klägerstation, Beklagtenstation, Replik / Duplik / Triplik / etc., Beweisstation und zuletzt die Entscheidungsstation, die mit dem Tenor, der sich schlussendlich auch im Urteil wiederfindet, endet. Der anzusprechende Inhalt jeder Station bereitete uns ebenso weniger Kopfzerbrechen. Dies änderte sich jedoch hinsichtlich der Frage, wie ein solches Relationsgutachten in einer ausformulierten Version auszuschauen hat.

Deshalb waren wir sehr froh, als die AG schließlich vorbei war und wir – wie vorher verabredet – auf die andere Rheinseite, nach Mainz, konnten, um uns in einer Strandbar besser kennenzulernen. Dort wurden neben unseren persönlichen Werdegängen auch quasi-organisatorische Dinge besprochen, wie Studienfahrt oder Markierungen im Habersack und anderen Gesetzestexten. Darüber hinaus konnten wir zwei Freiwillige finden, die sich dazu entschieden haben, ihre Einzelausbildung am AG Rüdesheim zu absolvieren. Ich kann eine gemeinsame Freizeitaktivität dieser Art zu Beginn des Referendariats nur wärmstens empfehlen, da dadurch der Zusammenschluss in der Gruppe auf jeden Fall nachhaltig gefördert wird.

Tag 4:

Der Tag fing für mich etwas früher an, da ich unter anderem mit dem Amtsinspektor einige Fragen zu klären hatte, etwa hinsichtlich der Genehmigung von Nebentätigkeiten sowie zu den am vorigen Nachmittag aufgeworfenen Fragen zu Studienfahrt und Markierungen in den Gesetzestexten. Hinsichtlich der letzten beiden Fragen gab es jedenfalls erfreuliche Nachrichten: Die Studienfahrt ist – mit Ausnahme von der Zivilrechtstation – in allen Stationen möglich. Dies ist für uns relevant, da die Strafrechtstation bei uns von November bis Februar geht. Außerdem dürfen wir für die Klausuren zur Vorbereitung des zweiten Staatsexamens unsere beschrifteten und / oder markierten Gesetzestexte verwenden, obwohl dies in Hessen im Staatsexamen verboten ist.

In der AG wurde das Relationsgutachten weiter besprochen. Einen wirklichen Fortschritt hinsichtlich des konkreten Aufbaus mitsamt Formulierungen konnten wir jedoch nach wie vor nicht verbuchen. Dafür konnten wir aber wieder etwas mehr glänzen, als wir uns über die einzelnen Zulässigkeitsvoraussetzungen im Zivilprozess unterhielten. Im Anschluss daran ging es über eine kleine Einführung zum Beweisbeschluss zum Aufbau und Inhalt eines Urteils. Mit diesem Stoff waren wir glücklicherweise vertraut, da insbesondere gegen Ende des AG-Tages die Konzentration wieder stark nachließ. Drei Tage Frontalunterricht mit zum Teil komplexen und neuen Inhalten können doch sehr ermüdend sein, vor allem wenn die „freien Nachmittage“ weniger für Freizeit als für die Nacharbeit genutzt werden.

Tag 5:

Den Abschluss der Woche sollte ein elementares Thema machen, nämlich das Urteil in seiner Gesamtheit: Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründe, Rechtsmittelbelehrung und Unterschrift. Auf das Rubrum wurde zwar ein genauerer Blick geworfen, inhaltlich tiefgreifend haben wir jedoch eher Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe besprochen. Besondere Probleme machten uns soweit allerdings „nur“ die Kostenberechnung sowie die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Ziemlich erschlagen von der Woche, aber dennoch guter Dinge, wurden wir schließlich in das Wochenende entlassen.

Damit war sie dann auch schon vorbei, die erste Woche im Referendariat. Die Zeit verging doch schneller als gedacht, die Warnungen, dass „ruck zuck“ das zweite Examen vor der Tür stehe, könnten sich also doch bewahrheiten. Eine direkte Nachbearbeitung des neuen Stoffs wird spätestens deshalb zum A und O einer ordentlichen Examensvorbereitung.

Wie die zweite Einführungswoche verlief, erfahrt ihr demnächst hier

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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