Arbeiten während des Referendariats
Habe ich während des Referendariats überhaupt Zeit zu arbeiten und darf ich das überhaupt?
Diesen Fragen möchte ich mich in meinem heutigen Beitrag widmen.
Ich habe bereits im 2. Semester mit dem jobben in einer Kanzlei angefangen und mache das auch wirklich gerne. Inzwischen habe ich zwar gewechselt, arbeite aber immer noch in einer Kanzlei.
Und so habe ich mich vor Beginn des Referendariats gefragt, ob ich diesen Job auch weiter ausüben kann. Schließlich möchte ich auch weiterhin ohne die Hilfe meiner Eltern auskommen.
Wie viel ist erlaubt?
Zum einen habe ich mich gefragt, wie viel man als Referendar überhaupt arbeiten darf. In Bayern ist es erlaubt, eine rechtliche Tätigkeit bis zu 16 Stunden pro Woche auszuüben (ist die Tätigkeit nicht rechtlich ist es knapp die Hälfte), allerdings muss dies auch vom OLG genehmigt werden – man muss also einen entsprechenden Antrag ausfüllen, der in der Regel aber genehmigt wird (zumindest hatte keiner meiner Kolleginnen ein Problem hiermit).
Man darf außerdem so viel verdienen, wie man auch als Referendar verdient. Ist der Verdienst höher, wird das vom Referendarsgehalt abgezogen – bei einer Unterhaltsbeihilfe von derzeit knapp 1.200 € pro Monat wird es aber denke ich ohnehin schwer, das gleiche in einer Kanzlei zu verdienen.
Wie viel macht Sinn?
Zu anderen habe ich mich gefragt, wie viel ich überhaupt arbeiten kann. Ich habe mich dazu entschlossen, erst einmal weiter in der Kanzlei zu arbeiten und zu sehen, wie es läuft. Ich arbeite jeweils einen Tag pro Woche und denke mehr würde ich auch nicht schaffen. Zwar würde das zeitlich schon irgendwie gehen (gerade, wenn kein Einführungslehrgang ist), aber ich möchte unter der Woche auch noch etwas Zeit zum Lernen haben, damit ich mein Wochenende frei von Jura genießen kann.
Ich denke auch, je näher das Examen rückt, desto schwieriger wird es, nebenbei zu arbeiten, aber momentan klappt das ganz gut.
Auch hier gilt: Jeder sollte selbst einschätzen, wie viel Zeit er investieren will und ob ein Nebenjob für ihn sinnvoll oder notwendig ist.
Man sollte aber auch bedenken, dass man in einem Nebenjob in einer Kanzlei auch einiges mitnehmen kann, gerade wenn man vielleicht auch Klageschriften schreiben darf – das alles ist schließlich auch eine Übung für das Examen.
Bis bald,
eure Svenja
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