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GewusstReferendariat

Staatsexamen zwischen Kind und Job

By 13. April 2022Oktober 11th, 2023No Comments
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Tipps zur Organisation von Familie und Studium

Nicht bei jedem Studierenden lässt sich die Reihenfolge Studium, Referendariat, Job, Ehe und Kind einhalten. Immer häufiger merkst du in der Universität oder zwischen den Stationen, dass deine Kommiliton:innen auch bereits Vater oder Mutter geworden sind. In meinem Fall war ich bereits ein verheirateter zweifacher Vater, bevor ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld aufgenommen habe. Vielleicht geht es dir ähnlich wie mir. Ich zeige dir in diesem Beitrag auf, wie sich ein Elternteil organisiert und sein Ziel nicht aus dem Blick verliert:

Alles auf Anfang

Natürlich fragst du dich, wie das alles richtig funktionieren soll. Bereits der Lernstoff kann einen förmlich erschlagen. Nicht zu vergessen sind die Reihe von Veranstaltungen, die auch in Präsenz wahrgenommen werden müssen. Für mich war seit Beginn des Studiums ziemlich schnell klar, dass ich nicht an jeder Vorlesung teilnehmen kann. Als Familienvater war ich Student und zugleich der „Ernährer“ der Familie. Es ließ sich nicht vermeiden, dass ich neben dem Studium auch jobben gehen musste. Eine ganz wichtige Sache ist, dass man nicht völlig auf sich allein gestellt ist. Du solltest dich also nicht scheuen, auch Hilfe anzunehmen. Alleingänge sind fehl am Platz.

Die richtige Hilfe finden

Du unterliegst einem Irrtum, wenn du glaubst, dass nur eine ganze Reihe von Nachteilen auf dich warten, wenn du dich dazu entscheidest, neben dem Jurastudium eine Familie zu gründen. Es beginnt bereits mit der Anmeldung des Kindes in einer Kindertagesstätte. Viele Horrorgeschichten anderer Elternteile hörst du darüber, wie schwierig es ist, einen Kindertagesstättenplatz zu bekommen. Die Universität in Bielefeld bietet bereits drei Kindertagesstätten an und gibt als Voraussetzung an, dass mindestens ein Elternteil Studierende:r der Universität oder Fachhochschule Bielefeld ist. Eine davon ist speziell auf die Betreuung von Kindern unter drei Jahren eingestellt.

JurCase informiert:

Zu den Einrichtungen des Studierendenwerkes Bielefeld zählen die „Kita am Voltmannshof“, die „Uni-Kita“ und das „Kinderzimmer (U3)“.

Großer Vorteil ist dabei, dass die Kindertagesstätten in unmittelbarer Nähe zur Universität liegen. Lange Fahrzeiten zu unterschiedlichen Orten, die die meisten Studierenden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigen müssen, entfallen und du kannst die gesparte Zeit für dein Studium oder Freizeit mit der Familie verwenden.

Teamplay!

Wenn du, wie in meinem Fall, bereits verheiratet bist oder in einer anderen Partnerschaft lebst, ist es ungeheuer wichtig, sich gegenseitig zu unterstützen. Es kommt nicht unbedingt darauf an, ob dein:e Partner:in ebenfalls studiert oder voll im Berufsleben steckt. Es gilt, gegenseitig auf die Bedürfnisse des anderen einzugehen und sie ernst zu nehmen. So hast du als Studierende:r eine höhere Flexibilität, als dein:e vollberufstätige:r Partner:in. Umgekehrt darfst du dir nichts vormachen – das Studium der Rechtswissenschaften ist kein leichter Stoff. In den Klausurenphasen oder in der Examensvorbereitung ist umgekehrt auf dich Rücksicht zu nehmen.

BAföG-Mehrbedarf

Viele Studierende entscheiden sich, die Förderung des Bundes (BAföG) in Anspruch zu nehmen. Auch hier wissen die wenigsten, dass für sie zum einen andere Freibeträge gelten könnten und zum anderen ein Mehrbedarf bestehen könnte. Das rechnet sich! Du bist in der Regel nicht darauf beschränkt „nur“ einen Minijob anzunehmen. Vielmehr stehen dir nach § 23 BAföG die dort benannten Freibeträge zu. So sind für jedes Kind des oder der Auszubildenden 605,00 € anrechnungsfrei. Hast du eine:n Partner:in, kommen 665,00 € hinzu. Für den oder die Auszubildende:n selber stehen 290,00 € anrechnungsfrei zur Verfügung. Bist du verheiratet, wird das Einkommen deines Ehepartners bzw. deiner Ehepartnerin in aller Regel nach § 25 I BAföG in Höhe von 1.330,00 € nicht berücksichtigt.

JurCase informiert:

Das BAföG gewährt eine Pauschale für Unterkunft in Höhe von 325,00 €. Pro Kind erhältst du als Zuschlag einen Betrag von 150,00 €. Als Zuschlag zur Krankenversicherung wird eine Pauschale von 84,00 € gewährt. Für die Pflegeversicherung kommt eine Pauschale von 25,00 € in Betracht. Hinzuzurechnen ist der Grundbedarf von 427,00 €. So kommt man bei einer 4-köpfigen Familie auf einen Anspruch von 1.161,00 € pro Monat, wovon 430,50 € das Staatsdarlehen umfassen. (Angaben ohne Gewähr; individuelle Verhältnisse sind zu berücksichtigen). [Stand: April 2022]

Du siehst also, dass du eine entsprechende Förderung erhalten kannst, wenn du dich darum kümmerst.

Kein Zeitdruck

Die Universität in Bielefeld gibt Studierenden, die minderjährige Kinder zu betreuen haben, die Möglichkeit, sich für die gesamte Zeit des Studiums beurlauben zu lassen. Das hört sich nicht sehr besonders an. Die Besonderheit liegt hier darin, dass du trotz deiner Beurlaubung berechtigt bist, Leistungen zu erbringen und dich von der Zahlung von Semesterbeiträgen befreien lassen kannst. Das Studium kostet dich praktisch nichts mehr. Du bist also völlig frei darin, deine Leistungen zu erbringen. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass du auch deinen „Freischuss“ ohne jeglichen Zeitdruck wahrnehmen kannst, obwohl du tatsächlich mehr als 10 Semester studierst. Beachte dabei, dass die Voraussetzungen für den Bezug von BAföG entsprechen entfallen können.

„Down-Phase“

Es ist nicht zu leugnen: auch ich hatte eine „Down-Phase“. Manchmal kann es stressig sein, alles unter einen Hut zu bringen. Es lässt dich zweifeln, ob das dein richtiger Weg ist. Nach der Schule möchtest du auch das „richtige Geld verdienen“. Das lässt sich nicht von der Hand weisen. An jeder Studi-Party kannst du in aller Regel auch nicht teilnehmen. In solchen Situationen habe ich mir immer wieder vergegenwärtigt, weshalb ich das mache: Bildung kannst du mit keinem Geld der Welt kaufen und du fungierst nebenbei als „gutes Vorbild“ deines Kindes! Nicht zu vergessen ist, dass solche Phasen dir in jeder Lebenssituation begegnen können. Bei mir hat es jedenfalls geklappt. Inzwischen bin ich Rechtsreferendar und strebe eine Promotion an.

Gründe, die dich als Elternteil nicht vom Studium abhalten sollen:

  • Flexibilität im Studium
  • Förderungsmöglichkeiten mit oder ohne zusätzliche Berufstätigkeit
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Faktisch: ein ganz „normales“ Studium

Fazit

Insgesamt kannst du sehen, dass du nicht gehindert bist, trotz – oder gerade wegen – eines Kindes ein Studium aufzunehmen. Die richtige Mischung ist das „A und O“. Stimme dich rechtzeitig mit deinem bzw. deiner Partner:in ab, um euch gegenseitig zu unterstützen. Finanzielle Sorgen müssen dich nicht begleiten. Möchtest du es flexibel angehen, lass dich beurlauben, sofern die Studienordnung deiner Universität dir die Möglichkeit einräumt. Nur Mut – es ist alles möglich, du musst es nur wollen!

 

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Beitragsautor:

Sascha Matowitsch

Sascha Matowitsch

Sascha ist Rechtsreferendar und promoviert derzeit an der Universität Bielefeld. Parallel hierzu übt er eine Nebentätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei in Bielefeld aus. Das Erste Juristische Staatsexamen absolvierte er in Bielefeld im Jahr 2021 mit dem Schwerpunkt „Private Rechtsgestaltung und Prozessführung“ als sog. beruflich Qualifizierter. Von seinen Erfahrungen wird er bei uns berichten.

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