Die Nebentätigkeit während des Referendariats
Erfahrungsbericht und Tipps zur Nebentätigkeit
Während des Referendariats besteht bereits von Beginn an die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit auszuüben, um den mageren Verdienst aus der Unterhaltsbeihilfe aufzustocken. Was ihr hierbei beachten solltet, sowie einige Tipps aus meiner eigenen Nebentätigkeit möchte ich euch im Rahmen dieses Erfahrungsberichts näherbringen.
Allgemeines zur Nebentätigkeit
In Schleswig-Holstein ist es bereits zu Beginn des Referendariats erlaubt, eine Nebentätigkeit auszuüben. Auch einem begleitenden Nebenstudium darf nachgegangen werden. Da die Zeit im Rahmen des Referendariats stark begrenzt und die Unterhaltsbeihilfe – gelinde gesagt – knapp bemessen ist, gehen die meisten Referendare einer Nebentätigkeit nach, um die Haushaltskasse aufzubessern. Irgendwie müssen kostenpflichtige Repetitorien, aktuelle Kommentare und nicht zuletzt auch Druckerpatronen ja bezahlt werden.
Bei der Ausübung einer Nebentätigkeit ist jedoch einiges zu beachten. Die Rechtsgrundlagen für die Ausübung einer Nebentätigkeit stellen § 4 Abs. 2 LBG, § 40 BeamtStG, §§ 70ff LBG dar. Sie ist dem OLG grundsätzlich im Voraus anzuzeigen und darf lediglich außerhalb der Arbeitszeit ausgeübt werden. Dem OLG sind hierbei insbesondere Art und Dauer der Tätigkeit, der Arbeitgeber sowie die zu erwartende bzw. vereinbarte Vergütung anzugeben. Hierfür stellt das OLG auf seiner Internetseite ein standardisiertes Formblatt zur Verfügung.
Die Nebentätigkeit muss lediglich „angezeigt“ aber nicht mehr „genehmigt“ werden. Der Unterschied hierbei ist, dass das OLG die Ausübung der Nebentätigkeit nur aus wichtigen Gründen versagen darf. Einen wichtigen Grund für die Versagung stellt z. B. die Überschreitung der maximalen Stundenzahl dar.
Grundsätzlich darf die Nebentätigkeit einen Umfang von acht Wochenstunden nicht überschreiten. Weiterhin darf mit diesem Zuverdienst die Höhe von 150 % der Unterhaltsbeihilfe nicht überschritten werden. Sollte der Zuverdienst diese Grenze übersteigen, wird der überschießende Betrag auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet und entsprechend abgezogen.
Spätestens im Rahmen der Rechtsanwaltsstation bieten viele Kanzleien ihren Stationsreferendaren die Ausübung einer Nebentätigkeit an. Ihr könnt also auch bei eurem Ausbilder in der Rechtsanwaltsstation eine Nebentätigkeit ausüben. Zusätzlich zu den obigen Ausführungen ist hierbei jedoch folgendes zu beachten: Die Arbeiten, die im Rahmen der Nebentätigkeit ausgeführt werden, müssen eindeutig von der Ausbildungstätigkeit selbst abgrenzbar sein. Soweit ihr während der Rechtsanwaltsstation eine Nebentätigkeit in einer anderen Kanzlei ausübt, solltet ihr die Gefahr des Parteiverrats im Auge behalten.
Meine Erfahrungen mit der Nebentätigkeit
Bereits vor Beginn meines Referendariats habe ich Teilzeit in einer Rechtsanwaltskanzlei gearbeitet. Mit meinem damaligen Arbeitgeber konnte ich daher die Aufnahme einer Nebentätigkeit in seiner Kanzlei während des Referendariats sehr entspannt besprechen. Da ich auch die Rechtsanwaltsstation in dieser Kanzlei ableisten wollte, haben wir bereits zu Beginn eine strikt abgrenzbare Aufgabenteilung zwischen Stationsarbeit und Nebentätigkeit besprochen. So leiste ich im Rahmen meiner Nebentätigkeit größtenteils Kanzleiarbeit ab und kümmere mich um die Buchhaltung. Im Rahmen meiner Ausbildungstätigkeit übernehme ich wiederum konkrete Mandate – überwiegend im Bereich des Asylrechts – und bearbeite Aufgaben im Rahmen dieser Mandate (z. B. das Fertigen von Klageschriften).
Auch über die abzuleistenden Stunden bzw. die Vergütung waren wir uns schnell einig. Die Anzeige ggü. dem OLG verlief für mich problemlos. Eine Rückmeldung seitens des OLG erhielt ich bereits wenige Tage nach der Anzeige. Lediglich die Übermittlung des Arbeitsvertrages wurde zusätzlich erbeten. Im Rahmen dieser Nebentätigkeit empfinde ich es als besonders angenehm, dass ich im Home Office arbeiten kann. Dies erspart mir sowohl Fahrtzeit, wie auch –kosten und ermöglicht zusätzlich ein entspanntes Arbeiten vom Wohnzimmer aus. Hierbei genieße ich besonders die Flexibilität, dass ich die Buchhaltung auch notfalls spät abends noch erledigen kann. Je weiter das Referendariat fortschreitet, umso weniger Zeit bleibt übrig. Daher bin ich froh und dankbar, bereits zu Beginn des Referendariats solche hilfreichen Möglichkeiten angeboten bekommen zu haben.
Referendarkollegen, die an der Uni als Wissenschaftliche Mitarbeiter arbeiten, hatten größere Probleme mit der Anzeige der Nebentätigkeit. Für die Tätigkeit als „WissMit“ gilt eine Ausnahmeregelung bzgl. der maximalen Stundenzahl, die im JPA anscheinend nicht bekannt war. Daher bedurfte es mehrfachen Schriftverkehrs und sogar einer Stellungnahme des zuständigen Professors, bevor meine Kollegen ihre Nebentätigkeit ausüben durften. In der Folgezeit gab es dann noch weitere Probleme mit der Abrechnung von Unterhaltsbeihilfe und Nebentätigkeitsvergütung (die beide vom DLZP ausgezahlt werden), die wiederum Zeit und Nerven meiner Kollegen kosteten.
Eine andere Kollegin hatte Probleme mit der Anerkennung ihrer selbständigen Tätigkeit (Promotion). Auch hierbei war mehrfacher Kontakt zum OLG nötig, bevor sie diese schlussendlich ausüben durfte.
Zuletzt korrigieren einige meiner Kollegen Klausuren im Rahmen einer Nebentätigkeit. Dies ist z. B. bei der Uni Kiel und der Uni Hamburg, aber auch bei privaten Anbietern wie Alpmann Schmidt oder Hemmer möglich. Hätte ich keine Nebentätigkeit in der Kanzlei begonnen, hätte ich mich ebenfalls für diese Möglichkeit entschieden. Auch in dieser Nebentätigkeit besteht eine große Flexibilität, weil man die zu korrigierenden Rechtsgebiete selbst festlegen kann. Weiterhin bewirbt man sich auf die jeweils zu korrigierenden Arbeiten und kann so zeitlich flexibel agieren. Zusätzlich arbeitet man wiederum von zuhause aus und bleibt zuletzt auch im materiellen Recht fit. Lediglich die Vergütung ist im unteren Bereich angesiedelt.
Fazit
Eine Nebentätigkeit neben dem Referendariat auszuüben habe ich bislang nicht bereut. Zusätzlich zu den organisatorischen Einblicken in die Kanzlei erleichtert die zusätzliche Vergütung die Referendariatszeit ungemein.
Aber auch falls die Kanzleitätigkeit nichts für euch ist, gibt es vielfältige Möglichkeiten, neben dem Referendariat ein wenig Geld zu verdienen.
Ich hoffe, dieser Erfahrungsbericht konnte euch hierzu einen kleinen Einblick vermitteln und hilft euch bei der Suche nach einer eigenen Nebentätigkeit. Ich wünsche euch viel Erfolg dabei!
Regina
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