Skip to main content
Referendariat

Die Vorbereitung der Strafrechtsstation

By 29. März 2018Oktober 18th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht_Strafstation_FB

Die Vorbereitung der Strafrechtsstation

Vier Monate Zivilrechtsstation neigen sich langsam dem Ende zu. In der vorletzten Arbeitsgemeinschaft (AG) teilte uns unsere AG-Leiterin mit Blick auf die nächste Station mit, dass Referendare regelmäßig nur mittelmäßig in den Examensklausuren im Strafrecht abschneiden würden, und dies wohl maßgeblich daran läge, dass die Examenskandidaten im ersten Examen insbesondere bei Strafrecht gerne „auf Lücke“ setzen würden. Das hauptsächliche inhaltliche Problem der Strafrechtsstation soll also – anders als zunächst gedacht – weniger die formelle Seite rund um Anklageschrift, Beschlüsse, Verfügungen und Co sein, sondern doch mehr das materielle Strafrecht.

Da ich recht zügig sämtliche vom Landesprüfungsamt Hessen vorgesehenen Arbeitsaufträge für meine Einzelausbilderin erfolgreich erledigt hatte, wollte ich die „gewonnene“ Zeit zur Vorbereitung der Strafrechtsstation nutzen, insbesondere mit meinem Examensskript zum Strafrecht (rund 44 Seiten) und meinem (Schwerpunkts-)Examensskript zur Strafprozessordnung (rund 73 Seiten) sowie mit den paar neuen Unterlagen zur Revision, zum Plädoyer und zum strafrechtlichen Aktenvortrag. Wie sich zeigen sollte, ist dies eine gar nicht so einfache Angelegenheit, wenn viele – zum Teil organisatorische – Kleinigkeiten aufgrund des bisherigen Verlaufs im Referendariat auf der Strecke geblieben sind… ob und inwieweit ich es nun tatsächlich geschafft habe, mich auf die Strafrechtsstation vorzubereiten, erfahrt ihr hier.

David gegen Goliath: Meine Strafrechtsvorbereitung vs. der große offene Berg an Arbeit

Die letzten zwei Wochen war ich damit beschäftigt, eine recht umfangreiche Relation (also Sachbericht und Gutachten) zu einer insgesamt vier-bändigen Akte mit über 1.000 Blatt (und zwei weiteren Bänden zu einem zunächst durchgeführten selbstständigen Beweisverfahren) mitsamt Klageerweiterung, Widerklage und Nebenintervention zu schreiben. Um eine fristgerechte Abgabe der Relation in einem ordentlichen Umfang zu gewährleisten, musste ich weniger dringliche Angelegenheiten aufschieben. So mussten zum Beispiel abschließende Unterlagen zur Anmeldung der Studienfahrt, meine nunmehr pflichtgemäße Registrierung als Doktorand und der Hürdenlauf bezüglich meiner Bestätigung, dass ich meine Verwaltungsstation für zwei Monate beim Ordnungsamt Wiesbaden absolvieren darf, erst einmal hinten angestellt werden. Binnen der zwei Wochen Bearbeitungszeit für die Relation bekam ich allerdings E-Mails mit Fristsetzungen für die Anmeldung der Studienfahrt sowie für die Registrierung als Doktorand, sodass ich mich erst um solche Dinge kümmern musste, bevor ich mit meiner Vorbereitung der Strafrechtsstation beginnen konnte. Die eben genannten Angelegenheiten sowie weitere berufliche und private Verpflichtungen beanspruchten jedoch mehr Zeit als gedacht – hinzu kommt, dass ich auch mein Lernskript zur Zivilrechtsstation fertig machen wollte, damit ich später ohne weitere größere Vorbereitungen in die Examensvorbereitung einsteigen kann. So ergänzte ich mein zum ersten Examen ursprünglich rund 23-seitiges ZPO-Skript um weitere Inhalte, insbesondere rund um Urteil, Beschluss und Relation, sodass der Umfang des Skriptes auf über 50 Seiten gewachsen ist. Glücklicherweise habe ich dieses Skript bereits stets im Rahmen der AG-Nachbearbeitung entsprechend ergänzt, der letzte Feinschliff dauerte jedoch ebenso wesentlich länger als gedacht. Nachdem auch diese Aufgabe erledigt war, konnte ich mich nun endlich meiner Strafrechtsvorbereitung widmen – allerdings dennoch zulasten einiger anderer organisatorischer Angelegenheiten, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsgemeinschaft für meine Zeit in der Anwaltsstation in Leipzig.

Wenn sich die Vorbereitung der Strafrechtsstation auf ein Minimum beschränkt, aber trotzdem mehr als ausreichend ist

Es dauerte zwar länger als gedacht und gewünscht, am Ende hat sich „David“, meine Strafrechtsvorbereitung, aber dennoch durchgesetzt im Sinne von „sie fand statt“ – wenngleich mit vielen Einschränkungen:

So habe ich es bedauerlicherweise nicht geschafft, meine beiden Examensskripte zum materiellen Strafrecht sowie zur Strafprozessordnung intensiver durchzuschauen. Dies ist aufgrund meiner ordentlichen Vorbereitung des ersten Examens wohl vermutlich auch nicht zwingend erforderlich, insbesondere hinsichtlich des StPO-Wissens, wenn die Einführungsarbeitsgemeinschaft ähnlich verläuft wie die zivilrechtliche Einführungs-AG. Die materiell-rechtliche Komponente in Verbindung mit dem Schreiben einer Anklage habe ich sicherlich auch ausreichend durch mein Ehrenamt bei der Staatsanwaltschaft im Haus der Jugend aufgefrischt. Dort durfte ich leider keine Sitzungsdienste übernehmen, das „perfekte Plädoyer“ konnte ich allerdings mit meinen insgesamt 10-seitigen Unterlagen vorbereiten. Gleiches gilt für das Schreiben einer Revision. Die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft kann also kommen.

Im Übrigen werde ich für die Strafrechtsstation an sich die gleiche Strategie anwenden wie auch bei der Zivilrechtsarbeitsgemeinschaft: Ich werde meine ausführlichen Unterlagen mit in die AG nehmen und sämtliche neuen Inhalte an den entsprechenden Stellen ergänzen, um auch am Ende der Strafrechtsstation ein taugliches Lernskript für die Examensvorbereitung zu haben.

Fazit

Eine Vorbereitung der Strafrechtsstation ist sicherlich sinnvoll, unter Umständen fehlt es jedoch an der notwendigen Zeit hierfür. Wie so oft im Leben ist dies allerdings dann weniger schädlich, wenn bereits im Vorfeld – also im Rahmen der Vorbereitung des ersten Examens – eine entsprechende Vorbereitung stattfand.

Ob nun schlussendlich meine minimale Vorbereitung der Strafrechtsstation ausreichend war beziehungsweise ob tatsächlich eine solche Vorbereitung wirklich notwendig ist, wird sich erst im Rahmen der strafrechtlichen Einführungsarbeitsgemeinschaft zeigen. Ein entsprechendes Fazit erfahrt ihr dann hier.

– Sebastian Klingenberg, Referendar und Doktorand aus Hessen

JURCASE MIETANGEBOT FÜR DEIN
2. STAATSEXAMEN

Jetzt mieten statt kaufen!

Für alle Bundesländer bietet JurCase die zugelassenen Hilfsmittel auf Basis der Prüfungsordnung der jeweiligen Bundesländer zur Miete an. Du kannst je nach Bedarf nur die Examenskommentare, nur die Gesetzestexte oder das Kombi-Paket mit allen Kommentaren und Gesetzestexten bei JurCase mieten.

Profitiert als AG von den JurCase AG-Rabatten: Wir bieten bei Gruppenbestellungen attraktive Sonderkonditionen für unsere JurCase Mietprodukte an.

Hat dir der Beitrag gefallen?

Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

Alle Beiträge von Sebastian M. Klingenberg ansehen