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Referendariat

Die Studienfahrt: Sonderurlaub, der nach der Planung dringend benötigt wird

By 12. Januar 2018Oktober 18th, 2023No Comments
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Die Studienfahrt: Sonderurlaub, der nach der Planung dringend benötigt wird

Studienreisen haben bei den Rechtsreferendaren eine lange Tradition. Wie der Name jedoch zu erkennen gibt, sollen sie weniger dem Kennenlernen von Stadt, Kultur, Kneipen und ähnlichem dienen, sondern vielmehr Einblicke in fremde Rechtssysteme bieten. Die findigen Referendare von heute verbinden beides, um eine unvergessliche Zeit im Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes zu schaffen. Dafür gilt es jedoch allerhand zu planen und zu bedenken. Einen kleinen Überblick dazu, auch hinsichtlich möglicherweise auftretender Hürden, bekommt ihr hier:

Wann sollten die ersten Planungen zur Studienreise stattfinden?

Die Studienfahrt war bei uns bereits in der ersten Einführungswoche ein Thema. Bei einem ersten außer-arbeitsgemeinschaftlichen Treffen gab es auch dahingehend das erste Brainstorming, bei dem auch einige organisatorische Fragen aufgeworfen wurden. Als frisch gewählter AG-Sprecher war es sodann meine Aufgabe, die entsprechenden Antworten bei den Amtsinspektoren einzuholen, die für uns Rechtsreferendare zuständig sind. Eine der wichtigsten Fragen für uns war zunächst, in welchen Stationen die Studienfahrt möglich ist. Die Antwort war erfreulich, denn – mit Ausnahme von der Zivilrechtsstation – ist sie in allen Stationen möglich. Dies ist für uns deshalb besonders relevant, da die Arbeitsgemeinschaften üblicherweise in der Strafrechtsstation ihren Sonderurlaub in Form der Studienfahrt antreten, diese Station bei uns jedoch in den Wintermonaten (November bis einschließlich Februar) stattfindet, weswegen eine Reise in der Zeit zumindest für uns nicht sonderlich attraktiv ist. Nach einer ersten Abstimmung konnten wir uns auf einen konkreteren Zeitraum einigen, nämlich die zweite Aprilhälfte im nächsten Jahr.

Nun hieß es, ein geeignetes Reiseziel zu finden, das uns alle (zumindest halbwegs) glücklich zu stimmen vermag. Wie es der Zufall so wollte, haben wir in der zweiten Einführungswoche ein Prospekt eines privaten Unternehmens erhalten, das solche Studienreisen plant. Erneut diskussionslos verlief die Abstimmung, ob wir unsere AG-Fahrt selbst planen und organisieren oder doch auf einen solchen Reiseveranstalter zurückgreifen wollen. Der Vorteil an einem solchen Unternehmen ist, dass sich die AG an sich um nichts kümmern muss: Flug beziehungsweise Bahnfahrt, Hotel, Exkursionen und mehr werden vom Reiseunternehmen komplett geplant. Dies kostet dann selbstverständlich etwas mehr als die Reise selbst zu planen – letztlich sind diese Unternehmen aber dennoch erschwinglich, zumindest wenn man nicht die exotischsten Reiseziele anvisiert.

Wie sicherlich zu erahnen ist, sorgte die Wahl des Reiseziels hingegen für viele Diskussionen: Einige wollten in die Sonne, andere präferierten einen Winterurlaub. Das Reiseziel sollte möglichst in der EU liegen, Sankt Petersburg, Marrakesch und Israel waren aber auch im Gespräch. Letztlich konnte sich aber die „EU-Fraktion“ durchsetzen. Dennoch gab es eine EU-weite Auswahl von insgesamt 24 Ländern, wobei es bei einigen Ländern auch verschiedene Städte als Reiseziele gab. Im Laufe des ersten Monats wurden sodann mehrere Doodle-Umfragen gestellt, um sich der Sache halbwegs zu nähern: Nach der ersten Umfrage waren immerhin „nur noch“ Dänemark (Kopenhagen), Italien (Florenz, Mailand oder Rom), Lettland (Riga) und Spanien (Barcelona, Madrid, Mallorca oder Valencia) im Rennen. Die nächste Umfrage hatte deshalb zunächst nur Italien und Spanien mit den einzelnen Städten zum Inhalt – Madrid und Rom machten das Rennen. In der finalen Abstimmung waren beide Länder jedoch wieder raus, da sich von den elf Referendaren sich fünf für Kopenhagen und fünf für Riga entschieden.

Mit diesem Ergebnis habe ich zunächst entsprechende Angebote bei dem Reiseveranstalter unserer Wahl für uns eingeholt. Mit den zügig zugeschickten Angeboten gab es jedoch auch gleich den Hinweis, dass solche Planungen nur bei Gruppengrößen ab 10 Personen möglich seien. Und schwupps fiel den ersten beiden Referendaren auf, dass sie eigentlich viel lieber ihren eigenen Urlaub in den von uns vor Wochen gewählten Zeitraum legen wollen. Damit schien die Studienreise erst einmal in Gefahr. Das Reiseunternehmen zeigte sich jedoch sehr kulant und machte eine Ausnahme – zumindest für Riga sollte eine Reisegruppe von 9 Leuten doch möglich sein. Damit war die finale Entscheidung bezüglich des Reiseziels auch gefallen.

Im weiteren Verlauf wurden die Hotelkategorien sowie die Veranstaltungen vor Ort diskutiert und ausgewählt und die Studienreise beantragt. Dabei stellt sich jedoch noch eine wichtige Frage:

Muss für die Studienreise ein entsprechender Urlaubsantrag gestellt werden?

Für die Studienfahrt muss grundsätzlich nicht der eigene Urlaub geopfert werden, denn hierfür besteht in der Regel die Möglichkeit einer Dienstbefreiung. In Hessen finden sich entsprechende Reglungen etwa in der UrlaubsVO. Danach kann eine solche Dienstbefreiung grundsätzlich für fünf Werktage, die in einer Kalenderwoche zu nehmen sind, beantragt werden. Ein Anspruch auf Dienstbefreiung besteht allerdings nicht, unter normalen Umständen steht einer solchen Befreiung jedoch nichts entgegen, zumindest soweit die bei der Studienfahrt besuchten Veranstaltungen

  • der persönlichen Bildung sowie Fortbildung dienen und
  • sie staatsbürgerliche, dienstliche, politische, gewerkschaftliche, wissenschaftliche oder religiöse Interessen zum Gegenstand haben.

Der Schwerpunkt der Reise muss dabei eindeutig auf der juristischen Fortbildung liegen. Um dies zu gewährleisten, ist bei der Beantragung der Dienstbefreiung ein entsprechender Nachweis über das angedachte Rahmenprogramm am gewünschten Reiseziel zu erbringen. Dabei muss das Rahmenprogramm konkrete Besichtigungsziele nennen, die möglichst von der veranstaltenden Stelle bereits bestätigt sind.

Der Antrag ist schließlich an die Dienststelle zu richten, der man zum Reisezeitpunkt zugeordnet ist.

Fazit: Die Studienfahrt ist sicherlich für viele Rechtsreferendare einer der Höhepunkte im juristischen Vorbereitungsdienst. Dennoch kann die Planung viele Nerven kosten: je größer die Gruppe, desto mehr Diskussionen. Je kleiner die Gruppe, desto größer die Gefahr, dass sie zu klein für Reiseveranstalter ist, die sich auf solche AG-Fahrten spezialisiert haben. Allem Stress zum Trotz ist aber die gute Nachricht, dass es die Studienfahrt in aller Regel zum eigenen Urlaub quasi als „Bonus“ gibt, da man sich hierfür von dem Dienst befreien kann.

Sebastian

– Doktorand und Referendar aus Hessen.

 

Weitere Veröffentlichungen von Sebastian sind hier

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Beitragsautor:

Sebastian M. Klingenberg

Sebastian M. Klingenberg

Redaktionsleiter bei JurCase
Rechtsassessor, Promotionsstudent, Freiberufler

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