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Ausbildung

Die juristische Ausbildung beginnt mit dem Jurastudium. Hier lernen die Studierenden vor allem, wie das deutsche Rechtssystem und seine Rechtsprechung funktionieren. Im Regelfall endet das Jurastudium nach ca. fünf Jahren mit dem Ersten Staatsexamen.

Dem Studium schließt sich in aller Regel der juristische Vorbereitungsdienst an. Dieser stellt die letzte Hürde auf dem Weg zur Berufslaufbahn als Jurist dar.

Die Ausbildung dauert hier zwei Jahre und sie findet in verschiedenen Stationen statt:

  • der Zivilrechtsstation am Amtsgericht oder Landgericht,
  • der Strafrechtsstation bei der Staatsanwaltschaft oder mit Antrag beim Strafgericht,
  • der Verwaltungsstation bei einer Behörde oder einem Verwaltungsgericht,
  • der Anwaltsstation in aller Regel bei einer Kanzlei und
  • der Wahlstation, bei welcher der Einzelausbilder grundsätzlich frei wählbar ist.

Das sog. Rechtsreferendariat endet schließlich mit dem Zweiten Staatsexamen.

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