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Die Jura-Notenskala

By 30. August 2018Juni 3rd, 2021No Comments
JurCase Staatsexamen

Die Jura-Notenskala

Gemeinhin gilt das Jurastudium in vielerlei Hinsicht als „besonders“, sei es besonders herausfordern, besonders anspruchsvoll, besonders lernintensiv oder einfach besonders schwer – die meisten Absolventen sind sich darüber einig, dass man sich wohl in der Tat auch für ein leichter zu absolvierendes Studium hätte entscheiden können.

Aber nicht nur die juristische Ausbildung, also sowohl Studium, Referendariat als auch Examen, hebt sich in diversen Aspekten von anderen Studiengängen ab: Selbst die der Benotung zugrundeliegende Notenskala weicht vom ansonsten üblichen Punkteschema ab und verfügt mit der Note „Vollbefriedigend“ sogar über eine ganz exklusive Bewertungsstufe.

Im Folgenden geben wir dir eine Übersicht, welche Punktzahl du für welche Note benötigst, sowohl was die Einzelbewertungen von Klausuren etc. als auch die Gesamtbewertung der Examen betrifft.

Jura-Notenskala für Einzelbewertungen

Die einzelnen Leistungen in der ersten und zweiten Prüfung werden mit folgenden Noten und Punktzahlen bewertet:

Punkte Note Beschreibung
0 ungenügend völlig unbrauchbare Leistung
1–3 mangelhaft wegen erheblicher Mängel im Ganzen nicht mehr brauchbar
4–6 ausreichend Leistung entspricht trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen
7–9 befriedigend in jeder Hinsicht durchschnittlich
10–12 vollbefriedigend über den durchschnittlichen Anforderungen
13–15 gut erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen
16–18 sehr gut besonders hervorragende Leistung

Jura-Notenskala für die Gesamtbewertung in den Examen

Sämtliche Einzelbewertungen werden für die Gesamtnote des Examens zusammengefasst und bis auf zwei Dezimalstellen ohne Auf- oder Abrundung ermittelt. Den errechneten Punktwerten entsprechen folgende Notenbezeichnungen:

Punkte Note
0–1,49 ungenügend
1,50–3,99 mangelhaft
4,00–6,49 ausreichend
6,50–8,99 befriedigend
9,00–11,49 vollbefriedigend
11,50–13,99 gut
14,00–18,00 sehr gut

„Vier gewinnt!“, VB und Prädikatsexamen

Um das Erste und Zweite Staatsexamen zu bestehen werden 4 Punkte benötigt, mit den Werten darunter hat man das Examen somit nicht bestanden.

Da in kaum einem Berufszweig die Examensergebnisse so relevant für den späteren Werdegang sind wie bei den Rechtswissenschaften, bildet die Überschreitung der 9-Punkte-Schwelle das Traumziel der meisten angehenden Juristen. Ab dieser Punktzahl erlangt man die Note „vollbefriedigend“ oder besseres und kann somit einen Abschluss mit sog. Prädikatsexamen für sich verbuchen. Dies öffnet in der Regel sämtliche Türen für einen gelungenen Karriereeinstieg. Wer dies sogar sowohl im Ersten als auch Zweiten Staatsexamen schafft, erlangt das sog. „Doppel-VB“. Damit sollte dann nun wirklich nichts mehr schief gehen.

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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