Skip to main content
Tag

Unterhaltsbeihilfe

Der juristische Vorbereitungsdienst verlangt den jungen Juristen einiges ab: Neben der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen müssen sie auch praktisch tätig werden, sei es für einen Richter, einen Staatsanwalt, eine Behörde oder einen Rechtsanwalt. Deshalb verwundert es kaum, dass den Rechtsreferendaren eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe gewährt wird. Diese dient der finanziellen Absicherung. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Gehalt im eigentlichen Sinne, sondern um einen monatlichen Grundbetrag, der mit einem Familienzuschlag (Ehegattenanteil und Kinderanteil) aufgestockt werden kann. Der monatliche Grundbetrag variiert abhängig vom Bundesland. Bei uns findest Du eine Übersicht über den monatlichen Grundbetrag in den Bundesländern. Diese Übersicht halten wir natürlich für dich stets aktuell. Diese Unterhaltsbeihilfe ist jedoch netto oftmals nicht ausreichend, sodass die Referendare häufig zusätzlich einer Nebentätigkeit nachgehen müssen.