Als erstes Bundesland wird Mecklenburg-Vorpommern Rechtsreferendare verbeamten
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat nun einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Rechtsreferendare verbeamtet werden sollen.
„Mecklenburg-Vorpommern geht den nächsten Schritt im Wettbewerb um den juristischen Nachwuchs. Als erstes Bundesland wollen wir das Rechtsreferendariat mit einer Verbeamtung auf Widerruf absichern. Mit dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wird der juristische Vorbereitungsdienst in unserem Land noch attraktiver. Es ist eine weitere Maßnahme im Rahmen unserer Optimierung des Referendariats, die die Landesregierung mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes festschreiben will“, so Justizministerin Hoffmeister nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Mit dem Gesetzentwurf wird ein weiterer Punkt der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.
„Wir brauchen dringend juristischen Nachwuchs“ – Justizministerin Katy Hoffmeister (CDU)
„Nachdem das Landesjustizprüfungsamt zusammen mit dem Oberlandesgericht Rostock die Referendare um Verbesserungsvorschläge gebeten hat, wurden bereits die Unterhaltsbeihilfe attraktiv erhöht und auch die digitale, praxisorientierte Lernplattform ELAN-Ref eingeführt. Künftig wollen wir neben dem Alleinstellungsmerkmal in Deutschland der Verbeamtung auf Widerruf auch die Möglichkeit einer Notenverbesserung in der staatlichen Pflichtfachprüfung optimieren. Unser Land würde sich mit einem Notenverbesserungsversuch unabhängig von den Voraussetzungen des sogenannten Freiversuches anderen Bundesländern anpassen. Mit all diesen Maßnahmen wird die juristische Ausbildung in Mecklenburg-Vorpommern immer attraktiver. Wir brauchen den Nachwuchs an den Gerichten und in den Staatsanwaltschaften dringend. Denn in gut zehn Jahren wird fast die Hälfte der Richter und Staatsanwälte von heute dann in Pension sein“, erklärt Ministerin Hoffmeister weiter.
Quelle: Pressemitteilung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern Nr. 10/2018 v. 27.02.2018
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