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GewusstReferendariat

Ein Baby im Referendariat – Finanzielle Zusatzleistungen

By 10. Februar 2021Juni 25th, 2021No Comments
Unterhaltsbeihilfe

Ein Baby im Referendariat – Finanzielle Zusatzleistungen

Ein Baby im Referendariat zu bekommen, ist eine Herausforderung. Ich möchte euch in diesem Artikel erklären, wie sich die Geburt eines Kindes auf den Ablauf meines Referendariats ausgewirkt hat.

Mutterschutz

Nach der Geburt des Kindes gibt es für Mütter verpflichtende acht Wochen Mutterschutz. In dieser Zeit wird, genauso wie in den sechs Wochen vor der Geburt, die Unterhaltsbeihilfe regulär und in voller Höhe weitergezahlt. Normalerweise ist es bei Angestellten so, dass die Krankenkasse 13 Euro pro Arbeitstag an die Mutter zahlt und der Arbeitgeber den Rest (sogenannter Arbeitgeberzuschuss). Da es sich beim Rechtsreferendariat aber um ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis handelt, auf das beamtenrechtliche Vorschriften anzuwenden sind, wird in meinem Fall das Gehalt komplett vom Kammergericht Berlin gezahlt, ohne den Teil der Krankenkasse. Das macht finanziell und auch in sonstiger Hinsicht keinen Unterschied. Es ist nur eine Besonderheit, die man kennen muss.

Elternzeit

Und dann beginnt – wohl für die allermeisten Mütter – die Elternzeit. In dieser bekommt man Elterngeld. Maximal 1800 Euro pro Monat und maximal 12 Monate lang (bzw. 14 Monate, wenn der Partner auch mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt). Wie lang die Elternzeit ausfällt, kann und muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich fand es sehr, sehr schwierig, mich vor der Geburt meines Kindes für einen Zeitraum zu entscheiden. Woher soll ich wissen, wann ich dazu bereit bin, wieder in das Referendariat einzusteigen? Immerhin ist das eine Vollzeitbeschäftigung; 20 Stunden pro Woche o.ä. sind nicht möglich. Wichtig dabei zu wissen ist, dass die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor geplantem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet muss. Die Mutter muss dies also spätestens eine Woche nach der Geburt anmelden – da es acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt gibt. Der Vater muss hingegen, sofern er ab der Geburt Elternzeit nehmen will, diese spätestens sieben Wochen vor der Geburt beim Arbeitgeber anmelden. Es gibt so einige Fristen, die man einhalten muss. Man sollte sich da frühzeitig kümmern und Gedanken drüber machen.

Wir haben uns für die folgende Aufteilung entschieden:

Mein Partner und ich nehmen zusammen den ersten Lebensmonat des Kindes Elternzeit. Nach der Geburt des Kindes ist man als Mutter sehr froh, Unterstützung zu haben, da die Strapazen für den Körper enorm sind. Außerdem ist diese Zeit auch für den Partner eine unvergessliche Zeit, die man auch nie wieder nachholen kann.

Ich nehme insgesamt neun Monate Elternzeit, also die ersten neun Lebensmonate des Kindes. Mein Partner nimmt den ersten Lebensmonat zusammen mit mir, danach geht er erst mal wieder arbeiten. Im sechsten bis achten Lebensmonat geht er in Teilzeit arbeiten, damit ich vormittags lernen kann. Im neunten Monat werde ich ganztägig lernen, er nimmt das Kind währenddessen, hat also Elternzeit. Im zehnten bis zwölften Lebensmonat übernimmt er allein die Elternzeit, da ich dann wieder in das Referendariat einsteige. Ab dem 13. Lebensmonat geht das Kind dann in den Kindergarten.

Elterngeld

Elterngeld – das ist echt ein Thema für sich. Ich weiß nicht, wie viele Stunden mein Partner und ich damit zugebracht haben, diesen Antrag zu verstehen. Er umfasst knapp 20 Seiten und erfordert viele Angaben. Bei mir war das Ausfüllen besonders kompliziert, da ich mehrere Jobs habe und auch wegen der auf das Referendariat anwendbaren beamtenrechtlichen Vorschriften. Für das Thema Elterngeld sollte man sich ausreichend Zeit nehmen. Neben dem Antrag braucht man noch viele weitere Unterlagen, zum Beispiel eine Bescheinigung des/der Arbeitgeber/s, eine von der Krankenkasse, die Geburtsurkunde des Kindes, die Gehaltsnachweise der 12 Kalendermonate vor der Geburt etc.

Kindergeld

Auch beim Kindergeld gibt es Besonderheiten. Da auch hier beamtenrechtliche Vorschriften gelten, muss erstens der Referendar das Kindergeld auf seinen Namen beantragen, sofern der andere Elternteil kein Beamter ist. Und außerdem wird das Kindergeld nicht wie sonst üblich bei der Familienkasse beantragt, sondern bei der für Beamte zuständigen Behörde. In Berlin ist es das Landesverwaltungsamt.

JurCase informiert:

Das Kindergeld liegt aktuell bei 219 Euro bei einem oder zwei Kindern, 225 Euro beim dritten Kind und beim vierten Kind und für jedes weitere 250 Euro (Stand: März 2021).

Familienzuschlag

Auch noch zu erwähnen ist der Familienzuschlag. Auch dieser entstammt den beamtenrechtlichen Vorschriften. Einen entsprechenden Antrag und ein Formular kann man sich aus dem Internet herunterladen, auch hier müssen viele Bedingungen erfüllt werden.

Mein Familienzuschlag setzt sich aus zwei Teilen zusammen, aus dem Familienzuschlag Stufe 1 (142,45 Euro) und dem Ortszuschlag Stufe 2 (121,84 Euro), beides monatlich. Aber beides auch nur, sofern ich auch tatsächlich „arbeite“ – während der Elternzeit nicht. Da erhalte ich nur Kindergeld und Elterngeld.

Wiedereinstieg in das Referendariat nach der Elternzeit

Als das Kammergericht mir mitteilte, wann ich ins Examen muss, war ich sehr erschrocken. Es teilte mich nämlich eine Kampagne früher als geplant ein, denn: Ich darf gegenüber den anderen Referendaren keinen Vorteil haben. Das heißt, dass eine Verlängerung einer Station nicht möglich ist. In meinem Fall heißt das Folgendes:

Ich befinde mich zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes in der Anwaltsstation. Diese dauert in Berlin neun Monate. Ich muss also grundsätzlich neun Monate ableisten. Wenn ich aber nach der Elternzeit zu einem Zeitpunkt wieder einsteige, der nicht zu den Kampagnen passt, dann wird die Station nicht verlängert. In Berlin startet alle drei Monate eine Kampagne. Ich darf also nicht zehn Monate Anwaltsstation machen, weil mein Rückkehrzeitpunkt nicht in den Dreimonatsrhythmus passt. Das bedeutet für mich: Die Anwaltsstation wird quasi verkürzt. Ich habe vor dem Mutterschutz 3,5 Monate der Anwaltsstation absolviert. Das heißt, dass mir eigentlich noch 5,5 Monate fehlen. Wenn ich aber im Juni wieder einsteige und ab dann 5,5 Monate absolviere, stimmt das nicht mit den Examensterminen überein. Daher darf ich nur weitere 3,5 Monate in die Anwaltsstation. Dann habe ich insgesamt sieben statt neun Monaten absolviert, was dem Kammergericht ausreicht. Wenn man bedenkt, dass ich neun Monate Elternzeit genommen habe plus Mutterschutzzeit und nur neun Monate später als eigentlich geplant das Examen schreibe, ist das schon eine Ansage. Andererseits habe ich es dann zeitnah hinter mir.

Ein Baby im Referendariat

Ein Baby im Referendariat zu bekommen, ist definitiv eine Herausforderung - verbunden auch mit viel Bürokratie.

Bürokratie at its best - Sollte man die Regelungen für werdende Eltern vereinfachen?

Fazit

Ein Kind im Referendariat zu bekommen, bedeutet relativ viel Bürokratie und eine doppelte Belastung. Doch es ist natürlich auch eine riesige Bereicherung und sicherlich nichts, was man bereuen wird. Mit der richtigen Planung ist diese Belastung jedoch sehr gut zu meistern. Außerdem ist die Zeit des Referendariats begrenzt und nicht jahrelang zu schultern. Ich hatte immer das Examen als Ziel vor Augen, welches schneller näher rückt und absolviert ist, als einem vielleicht lieb ist.

Beitragsautor:

Ulrike R.

Ulrike R.

Ulrike befindet sich seit zwei Jahren im juristischen Vorbereitungsdienst, den sie zugunsten ihres Sohnes unterbrechen musste. Sie befindet sich noch bis voraussichtlich Mai 2021 in Mutterschaftszeit. Danach steht bei ihr das Examen an. In ihren Beiträgen berichtet sie von der Vereinbarkeit von Kind und Referendariat.

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