Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe für Referendare in Rheinland-Pfalz zum 01. Juli 2019
Seit dem 01. Juli 2019 erhalten Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in Rheinland-Pfalz eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.278,29 € monatlich. Hinzu kommt bei entsprechenden Voraussetzungen noch ein Familienzuschlag (bei Partnern: 63,94 €, bei Stufe Eins: 243,33 €, Stufe Zwei: 422,72 €, Stufe Drei: 774,82 €, für die ersten beiden Kinder: 179,39 €, ab dem dritten Kind: 352,10 €).
Damit steigt die Unterhaltsbeihilfe in Rheinland-Pfalz um rund 25,- €: Die letzte Erhöhung gab es Anfang diesen Jahres (seit dem 01. Januar 2019 erhielten Referendare 1.253,23 €) und auch die nächsten Anpassungen sind bereits zum 01. Januar 2020 und zum 01. Juli 2020 avisiert. Demnach soll das „Referendarsgehalt“ in Rheinland-Pfalz Mitte 2020 bei 1.354,86 € liegen.
Aktuell liegt Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich auf Platz 7. Die höchste Unterhaltsbeihilfe erhält man mit 1.368,22 € derzeit in Sachsen, Schlusslicht ist Hamburg mit 1.027,80 €.
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