Das Studium der Rechtswissenschaft ist der erste Schritt in Richtung juristische Karriere. Im sog. Jurastudium lernen die Studierenden vor allem, wie das deutsche Rechtssystem und seine Rechtsprechung funktionieren. Im Regelfall endet das Jurastudium mit dem Ersten Staatsexamen.
Das klassische Jurastudium besteht in aller Regel aus drei Teilen: Es beginnt mit einem zweijährigen Grundstudium, nach welchem eine Zwischenprüfung abzulegen ist. Mit dem erfolgreichen Bestehen dieser Zwischenprüfung, die in allen Universitäten anders ausgestaltet ist, beginnt das Hauptstudium. In diesem wird das im Grundstudium erworbene Basiswissen vertieft und erweitert. Das Hauptstudium endet mit dem staatlichen Examen. Neben dem Hauptstudium gibt es noch das sog. Schwerpunktsstudium, welches mit einem universitären Schwerpunktsexamen endet. Die Noten aus beiden Examina werden zusammengerechnet und ergeben so die Abschlussnote.
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