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Schlüsselqualifikation

Schlüsselqualifikationen sind über die fachspezifische Qualifikation hinausgehende persönliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die der Bewältigung von sich laufend verändernden Anforderungen des Berufslebens dienen (sogenannte Soft Skills). Für Juristen zählen dazu etwa die Gesprächsführung und Rhetorik, (Selbst)Präsentation, Mediation und Streitschlichtung, Vernehmungslehre und das Verhandlungsmanagement (Moot Court). An einigen Universitäten lassen sich auch fachübergreifende „Zertifikate“ zur Weiterbildung erwerben, beispielsweise das „Wirtschaftszertifikat“ (BWL) oder das „Gesundheitszertifikat“ (Rechtsmedizin).

Der Erwerb dieser Schlüsselqualifikationen ist in den Juristenausbildungsgesetzen der Länder zwar vorgesehen, aber nicht verpflichtend. Wer es also versäumt hat, solche Kurse während des Jurastudiums zu besuchen, hat in aller Regel die Möglichkeit, dies im Referendariat nachzuholen. Dort gibt es meist entsprechende Kurse, die zum Teil auch als mehrtägige Arbeitstagung angeboten werden. Allerdings sind auch diese Kurse nicht verpflichtend. Deshalb zeugt der nachweisliche Besuch solcher Kurse von Eigeninitiative und Motivation, was zusätzlich zum erlernten Soft Skill für Pluspunkte beim künftigen Arbeitsgeber führen dürfte.

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JurCase Redaktion
6. März 2023