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GewusstReferendariat

Das Speyer-Semester im Überblick

By 10. Oktober 2016November 8th, 2022No Comments
Rechtsreferendariat

Speyer-Semester: Dein Referendariat an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften

Bei dem sog. Speyer-Semester handelt es sich um ein verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium, welches (zumindest teilweise) auch während des juristischen Vorbereitungsdienstes absolviert werden kann. Die Universität Speyer ist bisher die postuniversitäre wissenschaftliche Universität in Deutschland, die sich der Pflege und Entwicklung der Verwaltungswissenschaften in Aus- und Fortbildung sowie der entsprechenden Forschung verschrieben hat.

Zu den Studierenden an der Universität Speyer zählen:

  • Rechtsreferendare im verwaltungswissenschaftlichen Ergänzungsstudium,
  • Wirtschafts-, Regierungs- und Verwaltungsreferendare,
  • Masterstudierende,
  • Doktoranden,
  • Aufbauhörer.

Alles Wichtige zu Zulassung, Studienverlauf, Pflichtklausuren und Semesterzeugnis erfährst du hier:

Ziel des Ergänzungsstudiums

Während des dreimonatigen postuniversitären Ergänzungsstudiums an der Universität Speyer können sich Rechtsreferendare also mit dem Öffentlichen Recht sowie den Verwaltungs-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften befassen, wodurch sie auf eine Führungstätigkeit in Politik, der öffentlichen Verwaltung, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen vorbereitet werden.

Studienzeit

Das Speyer-Semester kann zum Sommer- oder Wintersemester belegt werden:

Sommersemester:            01. Mai bis 31. Juli
Wintersemester:               01. November bis 31. Januar

In einigen Entsendungsländern müssen die Referendare jedoch bestimmte Vorkurse vor dem jeweiligen Semesterbeginn ablegen. Dies ist beispielsweise in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz der Fall. Die jeweiligen Länder geben auch vor, welche zu belegende Veranstaltungen genau zu besuchen sind.

Entsendung

Je nach Bundesland ist eine Entsendung in das Ergänzungsstudium an der Uni Speyer innerhalb des Rechtsreferendariats in der Verwaltungsstation, der Wahlstation und / oder der Station Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (Anwaltsstation) möglich.

Die Referendare müssen dafür bei der zuständigen Ausbildungsbehörde einen Antrag auf Entsendung zum Studium nach Speyer einreichen. Die entsandten Referendare erhalten einen finanziellen Zuschuss entsprechend der jeweiligen Bundes- oder Landesvorschriften.

Die Einschreibeunterlagen werden etwa zwei Monate vor Semesterbeginn an die zugelassenen Hörer zugesandt.

Studienverlauf

Die Referendare können aus einem breitgefächerten Studienprogramm ihre individuellen Schwerpunkte setzen. Neben dem rechtswissenschaftlichen Studienangebot können die Studierenden Lehrveranstaltungen aus den Verwaltungswissenschaften, den Wirtschaftswissenschaften und den Sozialwissenschaften wählen.

Das Semesterprogramm bietet den Referendaren:

1) Nicht-juristische Verwaltungswissenschaften

2) Vertiefungsveranstaltungen Recht

  • Grundlagen der Staatlichkeit
  • Öffentliches Management
  • Europa und Internationales
  • Staat, Wirtschaft, Soziales
  • Rechtsberatung und Rechtsgestaltung
  • Digitalisierung

3) Auf die Ziele des juristischen Vorbereitungsdienstes ausgerichtet Zusatzveranstaltungen

  • Landesübungen
  • Zusatzveranstaltungen
  • Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen wie etwa Rhetorik oder Konferenz- und Verhandlungstechnik.

Je nachdem ob die Entsendung an die Universität Speyer in der Verwaltungspflichtstation, der Wahlstation oder der Anwaltsstation erfolgt, können die Studienbestimmungen variieren.

JurCase informiert: Die Uni Speyer empfiehlt den Referendaren eine Teilnahme an zwei Einführungsveranstaltungen sowie die Wahl eines der Schwerpunktbereiche als Hauptgegenstand des Studiums. Dies betrifft insoweit die nachzuweisenden Pflichtveranstaltungen. Natürlich besteht dennoch weiterhin die Möglichkeit, auch Veranstaltungen aus anderen Schwerpunktbereichen bzw. aus den nicht-juristischen Verwaltungswissenschaften zu besuchen.

Wahl der Lehrveranstaltungen

Für die Belegung der Lehrveranstaltungen an der Universität Speyer wird ein Online-Portal genutzt. Dieses Online-Portal wird für Arbeitsgemeinschaften und Seminare noch vor Semesterbeginn freigeschaltet. Die Studierenden werden darüber per E-Mail informiert.

Das Semester beginnt mit einer Orientierungsphase. Die Universität bietet ihren Dozentinnen und Dozenten die Möglichkeit, den Studierenden in kurzen Video-Aufzeichnungen sich selbst und die von ihnen jeweils angebotenen Lehrveranstaltungen vorzustellen. Diese Kurzpräsentationen sollen die Veranstaltungsauswahl erleichtern.

Nach der Orientierungsphase schließt das Online-Portal. Sollten Veranstaltungen überbelegt sein, so werden Studierende ausgelost. Diese müssen dann erneut im Online-Portal eine Veranstaltung wählen.

Die übrigen Lehrveranstaltungen müssen bis zum Ende der zweiten Semesterwoche belegt werden. Auch dies erfolgt über das Online-System. Über die einzelnen Schritte zur Wahl der Lehrveranstaltungen informiert die Universität Speyer per E-Mail.

Das Speyer-Semester in der Verwaltungsstation

Die Uni Speyer empfiehlt den Referendaren in der Verwaltungspflichtstation zwei Einführungsveranstaltungen zu absolvieren, um fremde Fachgebiete kennenzulernen. Daneben sollten die Referendare einen Schwerpunktbereich wählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Veranstaltungen aus anderen Schwerpunktbereichen bzw. aus den nicht-juristischen Verwaltungswissenschaften zu besuchen.

Für den erfolgreichen Abschluss des Ergänzungsstudiums müssen mindestens 20 Semesterwochenstunden belegt werden. Darunter müssen mindestens eine projektbezogene Arbeitsgemeinschaft und mindestens ein Seminar als Pflichtveranstaltung absolviert werden. Als dritte Veranstaltung zählt die landesbezogene Übung im Staats- und Verwaltungsrecht, die für die meisten Entsendungsländer verpflichtend ist.

Das Speyer-Semester in der Wahlstation

In der Wahlstation sind ebenso 20 Semesterstunden für die Referendare Pflicht. Als Pflichtveranstaltung muss zudem mindestens eine projektbezogene Arbeitsgemeinschaft und mindestens ein Seminar belegt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Lehrveranstaltungen dem für die Wahlstation gewählten Gebiet entsprechen.

Das Speyer-Semester in der Anwaltsstation

In der Anwaltsstation vertiefen die Hörer ihre Kenntnisse in der Rechtsberatung und Rechtsgestaltung. Die Lehrveranstaltungen sind in Module unterteilt:

  1. Rechtsberatung und -gestaltung im wirtschaftlichen Sektor und an dessen Schnittstelle
  2. Rechtberatung und -gestaltung in ausgewählten Verwaltungsbereichen wie Verkehr, Umwelt, Energie, Soziales
  3. Rechtsberatung und -gestaltung in der Normsetzung.

Von den 20 Semesterwochenstunden, die zu belegen sind, müssen 10 Semesterwochenstunden aus dem Programmschwerpunkt Rechtsberatung und Rechtsgestaltung (Schwerpunkt 5) gewählt werden. Die Studierenden in der Anwaltsstation sind verpflichtet das Seminar oder die projektbezogene Arbeitsgemeinschaft oder beide Pflichtveranstaltungen aus diesem Schwerpunktbereich zu wählen. Unter Berücksichtigung eventueller Auflagen des Entsendungslandes können die übrigen Semesterwochenstunden auf andere Veranstaltungen aus dem Studienprogramm aufgeteilt werden.

Examensvorbereitung

Die Landesübungen entsprechen den Arbeitsgemeinschaften in den Ländern und dienen der Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen. Hierbei werden verwaltungsrechtliche Fälle diskutiert und Problemlagen des Öffentlichen Rechts behandelt. Die Landesübungen werden mit einer Pflichtklausur abgeschlossen.

Darüber hinaus kann man an den regelmäßig angebotenen Examens-Repetitorien im Zivil- und Strafrecht teilnehmen, bei denen Original-Examensklausuren und Fallbeispiele behandelt werden. Auch die länderübergreifenden Übungen dienen der Vorbereitung auf das Examen.

Semesterzeugnis

Nach erfolgreichem Abschluss des Ergänzungssemesters wird ein Semesterzeugnis erteilt, das den anderen Stationszeugnissen entspricht und die belegten Veranstaltungen dokumentiert. Bei den Pflichtveranstaltungen werden die Noten ausgewiesen. Im Seminar und in der projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft muss mindestens die Note „ausreichend“ (4-6 Punkte) erreicht werden.

Voraussetzung für die Erteilung des Semesterzeugnisses ist die Belegung von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, projektbezogene Arbeitsgemeinschaften, Seminare, Übungen, Kolloquien, Sprachkurse etc.) von mindestens 20 Semesterwochenstunden sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar und einer Arbeitsgemeinschaft.

Darüber hinaus müssen Referendare die länderspezifischen Auflagen beachten, die üblicherweise die erfolgreiche Teilnahme an einer Landesübung beinhaltet.

Unterbringung in Speyer

In ihren zwei Gästehäusern bietet die Universität Speyer 150 Plätze in Einzel- und Doppelzimmern. Bewerben können sich Studierende, die weiter als 100 km von Speyer entfernt wohnen. Um einen dieser Plätze zu ergattern, muss das Bewerbungsformular, das beim Studierendensekretariat beantragt wird, ausgefüllt und an die Uni zurückgesendet werden.  Die Plätze werden ca. 4 Wochen vor Vorlesungsbeginn verlost.

Darüber hinaus bietet die Uni eine Online-Zimmerdatenbank mit Privatquartieren an.

Kontakt

Universität Speyer
Freiherr-vom-Stein-Straße 2
67346 Speyer
Tel.: 06232 654-0
Internet: www.uni-speyer.de

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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