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Praxiserfahrung durch Law Clinics – Das Jurastudium der Zukunft?!

By 31. Juli 2017Juni 13th, 2023No Comments
#Studium

Praxiserfahrung durch Law Clinics – Das Jurastudium der Zukunft?!

Praxisorientierte Studienmodelle schaffen langsam auch den Weg nach Deutschland.

In einem sind sich die Jurastudierenden des Landes alle einig: Das deutsche Jurastudium ist mittlerweile verschult und vollkommen überholt. Kritikpunkte hagelt es wie im Hamburger Sommer: Viel zu viel Stoff, zu hohe Ansprüche, zu ungleiche Bewertungsmaßstäbe an den verschiedenen Universitäten, keine gute Vorbereitung durch Vorlesungen — fast jeder muss ein kostspieliges privates Repetitorium buchen, um überhaupt ansatzweise auf das Niveau der Examensklausuren vorbereitet zu sein.

Der wichtigste Punkt ist aber wohl: Das erste Examen bereitet überhaupt nicht auf die Praxis vor. Gar nicht. Auch nach noch so vielen Jahren Arbeit ist man mit dem Abschluss des ersten Examens nicht in der Lage, irgendwen zu beraten, geschweige denn vor Gericht zu vertreten. Doch die Rettung naht!

Clinical Legal Education

Das Zaubermittel gegen zu viel Theorie lautet erstaunlicherweise: Praxis. Studierende sollen schon während ihrer Ausbildung zum 1. Examen Praxiserfahrung sammeln, indem sie von Anfang an auch beratend tätig werden. Das geht in den sogenannten „Law Clinics“.

Das Modell existiert schon seit mehreren Jahrzehnten. Vorreiter waren einerseits die privaten Universitäten in den Vereinigten Staaten — ihre Studenten sollten besser vorbereitet sein als andere und daher schon mit Praxiserfahrung in den Beruf einsteigen. Aber auch von (überraschender) anderer Seite haben sich die Modelle zeitgleich durchgesetzt: in den osteuropäischen Staaten. Dort freilich aus einem etwas anderen Grund: Die Menschen konnten sich Rechtsrat in der Regel nicht leisten. Um ihren Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, begannen die ersten Studierendengruppen, Bedürftigen so gut es geht schon in einer frühen Phase ihrer beruflichen Laufbahn zu helfen.

Besser lernen durch Verantwortung

Über das Prinzip der Law Clinics kann man eigentlich nur ins Schwärmen geraten. Denn sie bieten nicht nur Praxiserfahrung für Studierende, reformieren ein überholtes Studium und helfen ganz nebenbei den Bedürftigen unserer Gesellschaft — endlich ein vernünftiger Ansatz, mit dem auch Jurastudenten mal ein bisschen Verantwortung für ihre privilegierte Stellung übernehmen können.

Apropos Verantwortung. Denn es gibt noch einen weiteren, nicht von der Hand zu weisenden Effekt der Law Clinics: das effektivere Lernen. Es ist immerhin wissenschaftlich bewiesen, dass man schneller lernt, wenn man das Gelernte sofort anwendet. Wer in der Beratung quasi live Auskunft erteilen muss, wie die Rechtslage ist und welche Schritte es zu ergreifen gibt, gibt sich vielleicht ein oder zweimal die Blöße, nicht helfen zu können. Danach aber bleibt die Info im Kopf. Direkte Anwendung hilft dem Gedächtnis auf die Sprünge. Viel schneller, als zwanzig Mal dieselbe Karteikarte zu lernen und es danach wieder zu vergessen.

Rechtliche Hürden in Deutschland

Warum ist Deutschland trotz all dieser Vorzüge weltweit einer der Nachreiter, wenn es um die Reform des Jurastudiums geht? Natürlich weil das rechtlich bei uns alles nicht so einfach ist. Das Rechtsdienstleistungsgesetz stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation all jener, die juristischen Rechtsrat erteilen wollen. Macht ja auch Sinn — mit falscher Beratung ist natürlich niemandem geholfen. Mal davon abgesehen, dass sich die Studierenden damit ganz schnell haftbar machen. Das will natürlich auch keiner.

Eine Beratung durch Law Clinics ist daher nach deutschem Recht bisher nur dann möglich, wenn die Studierenden ihrerseits für die Beratung ausgebildet und anschließend durch Anwälte angeleitet und überwacht werden. Dafür müssen die Clinics mit Anwälten kooperieren. Und irgendwer muss am Ende des Tages die Verantwortung tragen, sollte etwas schiefgehen. Das tun mittlerweile in Deutschland einige Universitäten mit uneingeschränktem Engagement. So etwa die Universität Hamburg, die die Refugee Law Clinic mit einer vollen Lehrstelle und wissenschaftlichen Mitarbeitern ausstattet und großzügig finanziert.

Wo Universitäten aber eine Zusammenarbeit ablehnen, sind viele Studierende in Deutschland noch auf sich selbst gestellt. Beispiellos ist bis heute sicherlich die Refugee Law Clinic München. Als unabhängiger Verein organisieren die Mitglieder alles in ihrer ehrenamtlichen Freizeit. Die Rechtsschutzversicherung finanzieren sie aus Spenden. Und wer sich mit den Vorsitzenden über ihre Motivation für so viel Engagement unterhält, gewinnt für einen Moment seinen Glauben an die Menschheit zurück.

 

Ein Gastbeitrag von Fiona Schönbohm
– wissenschaftliche Mitarbeiterin bei ROSE & PARTNER LLP und Mitbegründerin der Refugee Law Clinic Hamburg

 

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Beitragsautor:

JurCase Redaktion

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