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Probeklausuren

Probeklausuren sollen auf die Examensklausuren vorbereiten. Sie werden bereits an den Universitäten gestellt, regelmäßig in Form eines Klausurenkurses. Ein solcher Kurs wird auch an einigen Dienststellen während des juristischen Vorbereitungsdienstes angeboten, wobei erfahrungsgemäß die Teilnehmeranzahl dort stark eingeschränkt ist. Während des Referendariats werden allerdings stets in den Arbeitsgemeinschaften [AG] solche Probeklausuren gestellt. Diese dienen jedoch nicht nur der Übung, sondern auch der Notenvergabe in der AG. In jedem Fall dauern diese Klausuren regelmäßig – wie auch in den Examensklausuren – fünf Stunden. Die Fälle dieser Klausuren stammen oftmals aus bereits im Staatsexamen gelaufenen Klausuren, die sich nicht mehr im Klausurenpool befinden. Bei uns erfährst du, was genau dich bei deiner ersten Probeklausur in jeder Station erwartet.