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Referendariat

Das Probeexamen während des Referendariats

By 28. Januar 2020Oktober 18th, 2023No Comments
Erfahrungsbericht

Das Probeexamen während des Referendariats

Erfahrungsbericht und Tipps zum Probeexamen

Während der Rechtsanwaltsstation wird in Schleswig-Holstein ein verpflichtendes Probeexamen angeboten.

Im folgenden Erfahrungsbericht möchte ich euch meine Erfahrungen im Rahmen dieses Probeexamens nahebringen.

Allgemeines zum Probeexamen

Das Probeexamen wird im Rahmen der AG 5, die während der Rechtsanwaltsstation im 17. – 19. Ausbildungsmonat stattfindet, ausgerichtet. Es ist mittlerweile verpflichtend. Das heißt, dass Referendare von der Teilnahme nur auf Antrag und unter Angabe von sachlichen Gründen befreit werden können. Die Teilnahme geht auch jedem anderen Dienst, z.B. in der Station, aber auch Seminaren, vor. Zuletzt kann in dieser Zeit auch kein Urlaub genommen werden. Bei Krankheit ist wie gewohnt eine Krankmeldung ab dem ersten und ein ärztliches Attest ab dem dritten Tag erforderlich.

Im Rahmen des Probeexamens soll eine größtmögliche Examensnähe hergestellt werden. Daher werden innerhalb von zwei Wochen acht ehemalige GPA-Klausuren auf Examensniveau gestellt. Der Mittwoch bleibt hierbei, wie im Examen auch, frei. Die Klausuren werden jeweils von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr geschrieben. Das Probeexamen ist eine Präsenzveranstaltung, das heißt die Klausuren müssen in dieser Zeit in den dafür vorgesehen Räumen des jeweiligen Landgerichts geschrieben werden. Die Ergebnisse der Bearbeitung sind in jedem Fall abzugeben, auch wenn die Klausur nicht beendet worden ist. Die zugelassenen Kommentare und Gesetzestexte nach der geltenden Hilfsmittelverfügung (vom 12.03.2012) müssen selbst mitgebracht werden. Ebenso ist der Personalausweis mitzubringen. Die Klausuren werden unter Beifügung einer Lösungsskizze ausführlich korrigiert. Ebenso wird eine Besprechung der Klausuren angeboten. Die Besprechungstermine werden am letzten Tag der Ausgabe der Klausur mitgeteilt. Alle nicht abgeholten Klausuren aus dem Probeexamen werden drei Wochen nach Auslage vernichtet. Externe Referendare müssen ihre Reisekosten selbst tragen.

Meine Erfahrungen im Probeexamen

Im Rahmen meines Probeexamens wurde zunächst eine Kautelarklausur geschrieben. Es folgte eine zivilrechtliche Anwaltsklausur. Nach der Mittwochszäsur folgten die beiden Öffentlich-Rechtlichen Klausuren (ÖR-I und ÖR-II). In der zweiten Woche wurde zunächst die strafrechtliche Anwaltsklausur (die Revision) gefolgt von der staatsanwaltschaftlichen Entschließungsklausur geschrieben. Nach der Mittwochszäsur folgte die Zwangsvollstreckungsklausur. Das Probeexamen schloss mit der Zivilgerichtsklausur.

Das Probeexamen ist – gelinde gesagt – anstrengend. Acht Klausuren in zwei Wochen zu schreiben, stellt sowohl eine mentale wie auch physische Herausforderung dar, die das Erste Examen noch toppt. Meine liebsten Wegbegleiter waren eine große Tube Voltaren und meine Handgelenksbandage. Obwohl die Klausuren um 13:30 Uhr enden, bekam ich in der verbliebenen Zeit nicht wirklich viel getan. Denn auch wenn der Stresslevel sicherlich bei Weitem nicht mit dem „scharfen“ Examensversuch zu vergleichen ist, schlauchen die Klausuren ziemlich.

Unglücklich war hierbei auch, dass das Probeexamen in meinem Durchgang einen Monat später als normalerweise stattfand. Genau in diese Zeit hatte ich meine letzten Alpmann-Wiederholungskurse gelegt (um den eigentlichen Probeexamenszeitraum vollständig freizuhalten). So hatte ich bereits die drei Wochenenden vor dem Probeexamen Alpmann-Seminare, das Wochenende zwischendrin und zu guter Letzt noch das Wochenende danach. Davon kann ich nur absolut abraten. Mit guter Planung sollte man seine Rep-Kurse bereits vor dem Probeexamen abgeschlossen haben. Und sich auch sonst nach Möglichkeit keine Termine in die Zeit legen, die Konzentration erfordern.

Die Besprechung meines Probeexamens fand im Rahmen meiner AG-5 bereits zwei Wochen nach dem Probeexamen durch den AG-Leiter statt.

Fazit:

Trotz der physischen und mentalen Anstrengung habe ich es nicht bereut, das Probeexamen mitzuschreiben. Es stellt eine sinnvolle Vorbereitung auf den echten Examensversuch dar, in der man seine eigene Leistungsfähigkeit vor dem Examen noch einmal prüfen kann. Auch wenn man durchgängig den freiwilligen Klausurenkurs des Landgerichts und die zusätzlichen kostenpflichtigen Klausuren mitgeschrieben hat, ist das Probeexamen aufgrund der gedrängten Stoffülle in kurzer Zeit eine gute Übung.

Ich hoffe, dieser Erfahrungsbericht konnte euch einen kleinen Einblick in das Probeexamen vermitteln. Ich wünsche euch viel Erfolg bei eurem Probeexamen und immer eine volle Tube Voltaren auf dem Schreibtisch!

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Beitragsautor:

Regina Kardel

Regina Kardel

Regina berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat. Mittlerweile ist sie zugelassene Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei. Deshalb schreibt sie aktuell für JurCase-Jobs über die anwaltliche Karriere.

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