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GewusstReferendariat

Die Staatsanwaltsklausur im Referendariat

By 1. November 2018Oktober 18th, 2023No Comments
Assessorexamen

Die Staatsanwaltsklausur im Referendariat

Erfahrungsbericht und Tipps für erfolgreiche Klausuren

Auch bei umfangreicher Vorbereitung auf die Staatsanwaltsstation sind Umfang und Anforderungen der Klausuren zunächst schwer abzuschätzen. Der folgende Erfahrungsbericht soll einen kurzen Einblick über die Anforderungen sowie Tipps und Tricks zum erfolgreichen Klausurschreiben geben.

In Schleswig-Holstein ist die Staatsanwaltsstation die erste Station im Referendariat. Ich hatte mich zwar vor dem Referendariat bereits anhand von Büchern und Erfahrungsberichten von Freunden vorzubereiten versucht, trotzdem war ich von den veränderten Anforderungen zunächst überwältigt. Nach zwei Wochen Einführungslehrgang in Blockunterricht begann dann die eigentliche Einzelausbildung, die mit der wöchentlichen Arbeitsgemeinschaft ergänzt wurde. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft wurden auch drei Probeklausuren angeboten.

Diese waren verpflichtend, obwohl laut Aussage der AG-Leiter regelmäßig nicht alle Referendare dies ernst nähmen. Vom Schwänzen der Klausuren kann ich auch – abseits vom verlorenen Lerneffekt – nur abraten, weil dies in der AG-Bescheinigung vermerkt und somit auch der Personalakte beigefügt wird. Im Krankheits- oder Urlaubsfall wird natürlich erlaubt, die jeweilige Klausur zu einem späteren Zeitpunkt nachzuschreiben.

Allgemeines zu den Klausurtypen

Im Rahmen der Staatsanwaltsstation lernt man zwei Klausurtypen kennen: Die Entschließungs- sowie die Revisionsklausur. Beide unterscheiden sich stark voneinander. Da die genauen Abläufe nebst Bearbeitungstipps sehr umfangreich in einschlägigen Lehrbüchern und Skripten besprochen werden, halte ich mich hierbei sehr kurz. Der Vollständigkeit halber dürfen diese Ausführungen jedoch nicht fehlen.

Die Entschließungsklausur

Im Rahmen der Entschließungsklausur wird ein polizeilich ausermittelter Sachverhalt vorgelegt, der im Rahmen eines materiellen sowie prozessualen Gutachtens gewürdigt werden muss. Hieran anschließend ist die sogenannte „Entschließung der Staatsanwaltschaft“, bestehend aus Abschlussverfügung und – regelmäßig – Anklageschrift zu fertigen. Soweit nach Art und Umfang auch ein Strafbefehl in Frage käme, kann – und sollte man aus klausurtaktischen Gründen – trotzdem für die Erhebung der Anklage plädieren, weil „die gerichtliche Einwirkung auf den Angeklagten im Rahmen einer Hauptverhandlung geboten scheint“. Ausführlicher sind die einzelnen Anforderungen u.a. in Kaisers „Die Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen“ besprochen.

Die Revisionsklausur

Im Rahmen der Revisionsklausur sind wiederum die Erfolgsaussichten einer gegen ein Strafurteil eingelegten Revision aus anwaltlicher bzw. staatsanwaltschaftlicher Sicht darzustellen. Mithin ist also die Zulässigkeit und Begründetheit der Revision zu prüfen. Hierbei wird regelmäßig ein besonderes Augenmerk auf Fristproblematiken und Beweisverwertungsverbote gelegt. Anhand konkreter Klausurbeispiele lässt sich dies in Kaisers „Strafrechtliche Assessorklausuren“ nachlesen.

Der Ablauf meiner Stationsklausuren

Während meiner Stationszeit wurden insgesamt drei Klausuren mit ungefähr je einem Monat Abstand angeboten. Die Klausuren wurden hierbei im AG-Raum zur gewohnten Zeit gemeinsam geschrieben. Die Stimmung war bei der ersten Klausur noch sehr angespannt, bei der letzten wurden allerdings zwischendrin bereits Witze ausgetauscht – unter anderem darüber, dass der angeklagte Ehemann der ermordeten Frau doch bitte mit dem Familienstatus „verwitwet“ bezeichnet werden müsse (#Juristenhumor). Strikte Examensbedingungen konnten somit nicht komplett eingehalten werden.

Die erste Klausur fand nach einem Monat Stationszeit statt. Sehr positiv empfand ich hierbei, dass ausgesonderte GPA-Klausuren genutzt wurden, die bereits Examensniveau hatten. Bei dieser ersten Klausur, die im Kern Straßenverkehrsdelikte behandelte, war ich völlig überfordert. Zwar hatte ich mich sowohl mit dem Kaiser als auch mit dem Soyka sorgfältig auf die Klausur vorbereitet, unterschätzte aber massiv die gestellten Anforderungen. Zunächst erschlug mich der zehnseitige Sachverhalt, aus dem ich mir sämtliche Informationen selbst ziehen musste. Noch auf die problemorientierte Bearbeitung aus dem Ersten Examen gedrillt, verwendete ich dann auch viel zu viel Zeit auf das materielle Gutachten. Weiterhin konnte ich die zu fertigende Beweiswürdigung noch nicht sauber einordnen, sodass auch dies einige Zeit erforderte. Das Resultat hiervon war, dass das prozessuale Gutachten lediglich noch in Spiegelstrichen abgehandelt werden konnte. Einen sehr wertvollen Tipp meiner AG-Leiter möchte ich hierbei noch weitergeben: Sobald man während der Bearbeitung merkt, dass Zeitnot herrscht, sollte man ca. eine Stunde vor Klausurende spätestens abbrechen, um den praktischen Teil noch fertigstellen zu können. Unsauberkeiten im materiellen oder prozessualen Gutachten werden nämlich eher verziehen, als das Fehlen der praktischen Umsetzung, die das Herz der Bearbeitung bildet. Bereits in der ersten Klausur musste ich hierauf aus den genannten Zeitproblemen auch zurückgreifen. Leider bestand ich die erste Klausur knapp nicht. Da ich aber selbst längere Zeit korrigiert habe, konnte ich die an den Spiegelstrichen angesetzte Kritik sehr gut nachvollziehen. Diese war auch für mich das KO-Kriterium jeder Bearbeitung gewesen.

In der zweiten Klausur, die im Wesentlichen Vermögensdelikte beinhaltete, lief das Zeitmanagement dann bereits weitaus besser. Auch wenn ich wiederum die Entschließung vorziehen musste, konnte ich das prozessuale Gutachten hiernach zumindest in sehr knappen Sätzen im Urteilsstil abhandeln und die Klausur somit beenden. Diese Klausur bestand ich dann auch bereits mit befriedigender Note.

Die letzte Klausur war dann eine Neuauflage des Rötzel-Falles, der allerdings nach aktueller BGH-Rechtsprechung entschieden werden sollte. Im zweiten Teil wurden wieder die Straßenverkehrsdelikte gequält. Besonderheit dieser Klausur war, dass die Abschlussverfügung im Bearbeitervermerk erlassen war.

Als kurzen Exkurs kann ich übrigens nur empfehlen, den Bearbeitervermerk bereits zu Anfang sehr sorgfältig zu lesen. Der Erlass der Abschlussverfügung war nämlich lediglich in einem letzten Halbsatz besprochen und wurde in unserer AG von ca. 1/3 der Bearbeiter daher übersehen. Abseits der zu erwartenden Zeitprobleme wurde dies natürlich auch nachteilig gewertet. In dieser letzten Klausur musste ich dann endlich nicht mehr hetzen und pfuschen, sondern konnte die Klausur sauber bis zum Ende bearbeiten. Auch diese Klausur konnte ich wieder bestehen.

Pro Klausur erfolgte die Besprechung in der AG immer in der Woche vor der nächsten Klausur. Dies hatte einerseits den Vorteil, dass etwaige Problemschwerpunkte für die nächste Klausur noch im Hinterkopf blieben. Allerdings hatte es auch den – nicht zu unterschätzenden – Nachteil, dass vor der Besprechung wieder mehrere Ausbildungsakten bearbeitet worden waren, sodass der Klausursachverhalt bzw. die getätigte Bearbeitung zum Großteil bereits wieder vergessen war.

Schade war auch, dass keine Revisionsklausur zur Übung angeboten wurde. Laut Aussage der AG-Leiter gehöre Revisionsrecht aber nicht zum staatsanwaltschaftlich vorgegebenen Kanon und wurde nur aus Kulanz mit angeboten. Eine Klausur hierzu zu stellen, hätte dann den Rahmen gesprengt. Praktische Erfahrungen hierzu kann ich also nur im freiwilligen Klausurenkurs noch sammeln.

Fazit

Die angebotenen Klausuren bei der Staatsanwaltschaft mitzuschreiben, habe ich nicht bereut. Auch wenn das nötige Wissen in der AG vermittelt wurde, ist die Umsetzung desselben zu Beginn doch recht schwierig und benötigt eine gewisse Einarbeitungszeit. Man sollte nicht unterschätzen, dass im Zweiten Examen der dreifache Umfang (Sachverhaltsfindung, Gutachten und Entschließung) im Vergleich zum Ersten Examen verlangt wird, aber trotzdem nur fünf Stunden Zeit bleiben. Ich konnte durch die AG-Klausuren viel lernen und Sicherheit für den nun anstehenden Klausurenkurs sammeln. Und da zwar die Anzahl, aber nicht die Note der mitgeschriebenen Klausuren in der AG-Bescheinigung vermerkt wird, fällt mir eigentlich kein vernünftiger Grund ein, diese Chance verstreichen zu lassen.

-Regina

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Beitragsautor:

Regina Kardel

Regina Kardel

Regina berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat. Mittlerweile ist sie zugelassene Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei. Deshalb schreibt sie aktuell für JurCase-Jobs über die anwaltliche Karriere.

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