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GewusstReferendariat

Die Kautelarklausur

By 25. Juni 2019Juni 27th, 2022No Comments
Assessorexamen

Die Kautelarklausur

Die Kautelarklausur ist ein ganz neuer Klausurtypus. Zwar ist in der JAPO die Kautelarklausur nicht zwingend vorgesehen, dennoch zeigt sich aus der Statistik der letzten 10 Jahre, dass die Kautelarklausur regelmäßig die vierte Zivilrechtsklausur ist. Daher sollte keinesfalls „auf Lücke gesetzt“ werden. Alles Wichtige zur Kautelarklausur folgt hier:

Aufgabenstellung

Die Aufgabenstellung wird meist eine Beratungssituation beinhalten, gespickt mit einem kautelarjuristischen Gutachten zu speziellen Fragen. Vorteil daran ist, dass meistens spezielle Fragen gestellt werden vom Mandanten, die dann der Reihe nach abgearbeitet werden können. Sollte man bei einer Frage mal „falsch abbiegen“ oder nicht weiterwissen, kann man sich erstmal mit der nächsten Frage beschäftigen.

Seltener kommt die Überprüfung von Vertragsentwürfen oder Vertragsklauseln dran, ist aber dennoch eine Aufgabenstellung, mit der man sich beschäftigt haben sollte. Hier geht es meistens um AGB-Rechte im Kauf- oder Mietrecht. Dazu wird manchmal gefordert, dass man eine zulässige Klausel selbst entwirft, was aber tatsächlich in den letzten Jahren kaum noch drankam. Insgesamt wird eher erwartet, dass man inhaltlich die materielle Rechtslage korrekt erfasst als eine praxisgerechte Klausel verfassen zu können.

Herangehensweise

In der Kautelarklausur schreibt man wieder ein Gutachten. Geschrieben wird im verkürzten Gutachtenstil. Man sollte nicht den starren Gutachtenstil aus dem Studium anwenden, sondern eine Mischung aus Gutachten- und Urteilsstil finden, je nachdem ob ein Problem vorliegt oder eben nicht. Wenn man die Gesetzeslage erläutert, macht es nämlich keinen Sinn im Gutachtenstil zu schreiben.

„Prüfungsschema“

Ein richtiges Prüfungsschema bzw. einen speziellen Aufbau zur Kautelarklausur gibt es nicht, da der Klausuraufbau von der jeweiligen Aufgabenstellung abhängt. Dennoch lässt sich ein grobes Schema als Übersicht zur Vertragsgestaltung erstellen:

  1. Ziele der Beteiligten ermitteln
  2. Regelungsbedarf ermitteln ⇒Was soll geregelt werden?
  3. Regelungsmöglichkeiten ermitteln
  4. Regelungsmöglichkeiten bewerten ⇒ Welche Vor- und Nachteile ergeben sich bei der jeweiligen Möglichkeit?
  5. Eventuell Gestaltungsvorschlag unterbreiten

Die wichtigsten Ziele der Vertragsgestaltung

An höchster Stelle steht hier das „Gebot des sichersten Weges“, d.h. es soll der sicherste und dem Mandantenwunsch am meisten entsprechende Weg angeraten werden. Sollte dies nicht möglich sein, muss man eine sichere Alternative finden, die dem Mandantenwunsch am ehesten gerecht wird. Hier ist nicht die eigene Meinung gefragt, sondern die an der Rechtsprechung orientierte Lösung. Diese Lösung ist am sichersten, weil sie am wenigsten angreifbar ist.

Ein weiteres Ziel der Beratungsklausur ist es, Auslegungszweifel zu vermeiden und Auslegungsregeln auszuschalten. Die Regelung sollte so genau verfasst sein, dass keine Zweifel an der Auslegung bestehen bleiben. Gesetzliche Auslegungsregeln müssen ausgeräumt werden, indem der Inhalt eindeutig und zweifelsfrei bestimmt wird.

Materielles Recht

Häufig sind die Klausuren mit verschiedenen Teilen und damit auch mit unterschiedlicher Rechtsmaterie aufgebaut, sodass hier leicht alles querbeet aus dem Zivilrecht abgefragt werden kann. Insbesondere sind folgende Rechtsgebiete relevant: Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Kreditsicherungsrecht, Immobiliarsachenrecht, AGB-Recht.

Erbrecht

Erbrecht ist eines des häufigsten Rechtsgebiete einer kautelarjuristischen Klausur. Hier werden insbesondere Fragen zum wirksamen Testament, Ehegattentestament, Erbvertrag, Regelung der Erbfolge und Pflichtteilsrecht gestellt.

Familienrecht

Hier geht es meist um Eheverträge oder um familiengerichtliche Genehmigungen sowie Ergänzungspflegschaft bei Rechtsgeschäften von Minderjährigen (§§ 1795, 1821, 1822 BGB). Auch die Güterstandsschaukel ist hier relevant, da dies ein Mittel ist, in der Ehe Vermögensmassen zu verschieben, um etwaige später entstehende Pflichtteilsansprüche zu mindern. Eine rein familienrechtliche Kautelarklausur ist aber eher selten. Allenfalls spielt Familienrecht eine Nebenrolle in der Kautelarklausur.

Gesellschaftsrecht

In diesem Bereich finden sich häufig die typischen Beratungsklausuren. Hier geht es hauptsächlich darum, verschiedene Gesellschaftsformen gegenüber zu stellen und die jeweiligen Vor- und Nachteile darzustellen. Zum Schluss kann noch eine Empfehlung gegeben werden, welche Gesellschaftsform dem Mandantenwunsch am meisten entspricht. Häufig ist hier eine Gegenüberstellung von GbR und KG oder OHG gefragt. In diesem Bereich lässt sich auch leicht ein Kniff im Rahmen des Minderjährigenrechts oder Erbrechts einbauen, z.B. soll ein Minderjähriger an der Gesellschaft beteiligt werden oder ein Nachfolger soll im Todesfall des Gesellschafters bestimmt werden.

Immobiliarsachenrecht (+Kreditsicherungsrecht)

Klassiker der Kautelarklausur ist das Grundstücksrecht. Hier geht es meist quer durch das gesamte Immobiliarsachenrecht, kombiniert mit Fragen zum Kreditsicherungsrecht. Ebenfalls spielen die Grundpfandrechte sowie Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Wohnrecht, Wohnungsrecht und Nießbrauch eine große Rolle. In diesen Fällen kann inhaltlich sehr viel abverlangt werden!

AGB-Recht

Kaufvertrags-AGB und Mietvertragsklauseln sind hier zu überprüfen oder zu formulieren (eher selten). AGB im geschäftlichen Verkehr mit anderen Kaufleuten und Grundzüge der Kardinalpflichten-Rechtsprechung des BGH sollte man kennen. Im AGB-Recht kommt man aber auch gut zurecht mit den Kommentierungen im Grüneberg.

Fazit

In der Kautelarwoche haben wir nicht nur einen neuen Klausurtypen kennen gelernt, sondern auch einen Streifzug durch die verschiedensten Rechtsgebiete des Zivilrechts gemacht. Somit war es auch mal wieder an der Zeit Randgebiete, wie Gesellschafts-, Familien- und Erbrecht zu wiederholen. Auch die meist ungeliebten Rechtsgebiete wie Immobiliarsachenrecht und Kreditsicherungsrecht sollten nachgearbeitet werden. Insofern war es gut diese ganzen Rechtsgebiete wiederholt zu haben.

Wie es der Teufel auch will, haben wir als Abschlussübungsklausur in der AG eine typische Kautelarklausur bekommen, die verschiedene Teile beinhaltete. Vorteil daran war wiederum, dass spezielle Fragen gestellt wurden, die der Reihe nach bearbeitet werden konnten. Abgefragt wurden Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, und Immobiliarsachenrecht. Ein Streifzug quer durch die Materie des Zivilrechts… Aber mit der entsprechenden Vorbereitung wird das für euch sicherlich kein Problem!

Lara

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Beitragsautor:

Lara Siegmann

Lara Siegmann

Lara berichtete uns über ihre Erlebnisse und Erfahrungen, die sie während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes gemacht hat.

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